Hauptmenü
Foto der Justizministerin Susanne Hoffmann
Foto: © brandenburg.de
Foto der Justizministerin Susanne Hoffmann
Foto: © brandenburg.de

Brandenburger Justiz auf Zukunftskurs

Vierjahresbilanz des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg

Der Koalitionsvertrag nennt als Leitbild eine leistungsstarke, zukunftsfähige und bürgernahe Justiz. In den vergangenen vier Jahren konnten eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen umgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen:

1.       Personelle Konsolidierung abgeschlossen

Das Fundament einer leistungsstarken Justiz ist eine auskömmliche Personalausstattung. Nach Jahren personeller Unterausstattung mit der Folge hoher Altbestände und langer Verfahrenslaufzeiten wurde die Brandenburger Justiz personell konsolidiert. In den letzten vier Jahren wurden 85 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte und 116 Stellen in den nichtrichterlichen Folgediensten, d. h. insgesamt 201 neue Stellen geschaffen. Zudem wurden 274 Richter und Staatsanwälte sowie rund 473 Mitarbeiter in den Folgediensten neu eingestellt.

2.       Fortschritte bei der Digitalisierung der Brandenburger Justiz

Maßgebliche Fortschritte wurden bei der Digitalisierung der Justiz erzielt:

2.1.    Aufbau des ZenIT abgeschlossen

Der Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz (ZenIT), der als zentrale Einrichtung für die Justiz des Landes Brandenburg ca. 75 Behörden bzw. Gerichte und ca. 5.500 Anwender betreut, ist abgeschlossen. Die Zahl der Mitarbeiter konnte von 43 im Dezember 2019 auf 100, die Zahl der Planstellen von 73 auf 121 gesteigert werden. Die Gewinnung von IT-Fachkräften wird nach wie vor mit hohem Einsatz betrieben. Bis Dezember 2024 soll der Personalbestand auf 125 Mitarbeiter erweitert werden.

2.2.    Flächendeckende Einführung der elektronischen Akte

Am Landgericht Frankfurt (Oder) wird der Einsatz der elektronischen Akte in Zivilsachen und bei den Kammern für Handelssachen bereits seit 2019 pilotiert. Seit Mai 2022 wird die elektronische Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen im Echtbetrieb geführt. Mittlerweile nutzen alle Landgerichte und das Brandenburgische Oberlandesgericht die elektronischen Akte. Von den 23 Amtsgerichten in Brandenburg arbeiten mittlerweile 22 mit der elektronischen Akte.

Im April 2023 begann die Einführung der E-Akte in Strafsachen mit der Pilotierung der elektronischen Geldstrafenvollstreckung (eGSV) bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Seit dem 25. Oktober 2023 ist die elektronische Akte dort im Echtbetrieb führend. Ab Frühjahr 2024 soll die E-Akte im Bereich der elektronischen Geldstrafenvollstreckung sukzessive bei allen weiteren Staatsanwaltschaften eingeführt werden. Parallel dazu wird ab Mai 2024 bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin sowie den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Neuruppin der Einsatz der elektronischen Akte im Wege einer weiteren Pilotierung auf den Bereich der Ordnungswidrigkeitsdelikte ausgedehnt.

Mit der ab Mitte 2024 geplanten Pilotierung der E-Akte beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird der Grundstein zur Einführung der E-Akte bei den Fachgerichten gelegt.  

2.3.    Innovative Sitzungssaalausstattung und WLAN in den Gerichten

Als weiteres Digitalisierungsprojekt erfolgt die Ausstattung der Sitzungssäle in den Gerichten mit moderner Medientechnik (Beamer, Monitore) sowie mit modernen festinstallierten Video-konferenzanlagen, welche die mittlerweile flächendeckend an jedem Gerichtsstandort vorhandenen mobilen Videokonferenzanlagen ablösen oder ergänzen sollen. Als erstes Gericht ist das Landgericht Neuruppin seit Frühjahr 2022 mit einer vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet worden. Seit April 2023 sind zudem sieben Zivil-Sitzungssäle im Rahmen eines Pilotprojektes am Landgericht Potsdam mit der vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet. Das Pilotprojekt endete mit Ablauf des 31. Oktober 2023. Die in dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Ausstattung der weiteren Land- und Amtsgerichte, welche in den kommenden Jahren sukzessive erfolgen werden. Das Projekt wird mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert, aus dem bis 2025 insgesamt 6,8 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus werden die Gerichte mit einem kostenfreien WLAN ausgestattet, um vor allem professionellen Verfahrensbeteiligten, wie Rechtsanwälten und Sachverständigen, den Zugriff auf ihre digitalen Akten und elektronischen Dokumente während der Verhandlung zu ermöglichen. Insoweit ist im Jahr 2023 ein Ausschreibungsverfahren erfolgt.

2.4.    Gründung des Länderverbundes EL.NORM

Aufgrund des wachsenden Interesses anderer Bundesländer hat sich Brandenburg entschlossen, einen Länderverbund EL.NORM zu gründen, um Entwicklung und Pflege des in Brandenburg schon seit 2009 eingesetzten Systems zur elektronischen Normverkündung gemeinschaftlich voranzutreiben. In einem ersten Schritt werden sich die Länder Brandenburg und Hessen zu einem länderoffenen Entwicklungs- und Pflegeverbund EL-.NORM zusammenschließen. Der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ist Anfang Dezember 2023 vom Kabinett gebilligt worden. Durch die Gründung des Länderverbundes wird eine effizientere Verteilung der Entwicklungskosten und eine Bündelung von Fachwissen ermöglicht. Brandenburg wird hierbei eine führende Rolle einnehmen, die den Wissensvorsprung des Landes in der digitalen Normverkündung weiter stärkt. Im Zuge der Gründung des Verbundes übernimmt Brandenburg das Verbundmanagement.

3.       Zukunftskonferenz Justiz

Mit der Zukunftskonferenz Justiz wurde ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Zukunftskonferenz wurde als Ideenwerkstatt initiiert, um Lösungen für die anstehenden Aufgaben der Brandenburger Justiz zu erarbeiten. Ziel ist es, trotz des demographischen Wandels den verschärften Wettbewerb um Nachwuchskräfte und der digitalen Transformation eine Justiz zu etablieren, die zukunftsfähig, leistungsstark und bürgernah ist.

Dazu haben fünf Arbeitsgruppen aus insgesamt 60 laufbahn-, gerichtsbarkeits- und behördenübergreifenden Mitgliedern der Justiz, Berufsverbänden und Gewerkschaften an insgesamt 40 Sitzungstagen zusammengesessen und diverse Reformvorschläge erarbeitet. Von Beginn an hat das Ministerium der Justiz die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der Vorschläge geprüft und zum Teil mit deren Umsetzung bereits konferenzbegleitend begonnen.

Ein Meilenstein, der erreicht werden konnte, ist die Wiederaufnahme der Beamtenausbildung im mittleren Justizdienst. Die ersten Ausbildungsanwärterinnen und – anwärter haben ihren Dienst bereits am 1. September 2023 begonnen. Für den ersten Jahrgang der Laufbahnausbildung wurden insgesamt 30 Teilnehmer aus 121 Bewerbern ausgewählt. In den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften muss in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Altersabgängen kompensiert werden. Dabei bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten das Rückgrat eines jeden Gerichts und einer jeden Staatsanwaltschaft. Die Reform der Ausbildung soll der Gewinnung und der dauerhaften Bindung von Nachwuchskräften dienen. Die sich nach der Ausbildung anschließende Verbeamtung auf Lebenszeit soll sicherstellen, dass die Justiz langfristig funktionsfähig bleibt.

Zudem wurden auch Optimierungen im Beurteilungswesen und diverse Zuständigkeitskonzentrationen, unter anderem für audiovisuelle richterliche Vernehmungen von Opferzeugen im Ermittlungsverfahren, im Rahmen von Rechtsverordnungen oder Gesetzesänderungen bereits umgesetzt. Auch die fachliche Unterstützung der Gerichte durch Wirtschaftsreferenten befindet sich schon in der Pilotierung.

Aus der Zukunftskonferenz Justiz ist ebenso das Projekt „wissenschaftliche Mitarbeit in der Justiz“ hervorgegangen. Damit sollen überdurchschnittlich leistungsstarke Referendarinnen und Referendare mit dem Ziel einer frühzeitigen Bindung angesprochen und für eine wissenschaftliche Nebentätigkeit in der Justiz gewonnen werden. Seit dem 1. Juni 2023 wurden bereits acht wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt. Im Jahr 2024 soll der Einsatz der wissenschaftlichen Mitarbeiter auf die Fachgerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft ausgedehnt werden.

Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung präsentierten die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen am 28. September 2023 ihre Reformvorschläge. Neben den Arbeitsgruppenmitgliedern und Abgeordneten waren Vertreter des Geschäftsbereiches, der Berufsverbände, der Gewerkschaften und der Presse anwesend. Seitens des Justizministeriums wurden die Projekte und Maßnahmen herausgestellt, deren Umsetzung mit Priorität erfolgen soll.

4.       Arbeitsgerichtsreform

Die Arbeitsgerichtsreform ist zum 1. Januar 2023 vollzogen worden. Dabei wurde die Zahl der Arbeitsgerichtsbezirke von sechs auf vier reduziert. Im Land Brandenburg befinden sich seither Arbeitsgerichte an den Standorten Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) – mit einer Außenkammer in Eberswalde – und Cottbus. Um die gute Erreichbarkeit der Arbeitsgerichte für die Bürger zu sichern und auszubauen, finden seit diesem Jahr Gerichtstage der Arbeitsgerichte Brandenburg an der Havel, Neuruppin und Cottbus statt. Dies sind Verhandlungstage, die nicht am Sitz des zuständigen Gerichts, sondern an einem anderen Ort stattfinden. Die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel werden in Potsdam und Luckenwalde durchgeführt, Gerichtstage des Arbeitsgerichts Neuruppin in Perleberg und Gerichtstage des Arbeitsgerichts Cottbus in Senftenberg. Eine Evaluation der Gerichtstage ist für 2024 vorgesehen.

5.       Bekämpfung von Umwelt- und Gesundheitskriminalität – Errichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Ein weiteres Anliegen des Koalitionsvertrags wurde mit der Schaffung zweier neuer Schwerpunktstaatsanwaltschaften umgesetzt.

Mit der Errichtung einer landesweit zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft nimmt die Brandenburger Justiz seit Juli 2020 bundesweit eine Vorreiterrolle im Kampf gegen schwere Umweltkriminalität ein. Die bei der Staatsanwaltschaft Potsdam angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist seither landesweit für besonders komplexe und umfangreiche Verfahren, wie etwa schwerwiegende Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder Verfahren wegen großangelegter illegaler Abfallentsorgung, zuständig.

Im Juni 2021 wurde zudem die Zuständigkeit der für die Bekämpfung der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft Potsdam um den Bereich der besonders schweren Straftaten im Gesundheitswesen erweitert. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Potsdam ist seither landesweit für die Verfolgung besonders umfangreicher Strafsachen im Zusammenhang mit der Abrechnung medizinischer Leistungen sowie für besonders schwerwiegende oder komplexe Arzneimittelstrafsachen zuständig. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft im Bereich des Arzneimittelstrafrechts gibt es nach hiesigen Erkenntnissen außer im Land Brandenburg nur noch in Mecklenburg-Vorpommern.

6.       Bekämpfung von Hass – Einrichtung der Zentralstelle Hasskriminalität

Eine Reihe von Akzenten konnte auch die im Juli 2021 bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität, d.h. politisch motivierte Straftaten in Form von Hate-Speech und Hassgewalt, setzen. Sie koordiniert die regionalen Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten, die etwa aufgrund der Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung der Opfer begangen werden. In den ersten zwei Jahren ihrer Arbeit hat sich die Zentralstelle zudem als Erfahrungs- und Wissensmultiplikator zwischen Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen etabliert und ihre Bedeutung als Kontaktstelle für Taten der Hasskriminalität verstetigt. Zudem wird sie bei Verfahren von besonderer Schwere oder Öffentlichkeitswirksamkeit unmittelbar selbst als Ermittlungsbehörde tätig. Aktuell strebt die Zentralstelle die Einrichtung eines Meldeportals für politische Mandatsträger an, die Opfer von Hass und Hetze geworden sind. So sollen Straftaten noch einfacher zur Anzeige gebracht werden können.

7.       Personeller Ausbau im Vollzug

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrags – die personelle Stärkung des Justizvollzugs – zu erreichen. So konnten 145 Beförderungsstellen mit einer Anhebung von A 8 zu A 9 geschaffen werden. Zudem erhalten Nachwuchskräfte bereits in der Ausbildung vermittels eines Anwärtersonderzuschlags in Höhe von 50 % des Anwärtergrundgehalts eine attraktive Besoldung.

Daneben ist das Feld potentieller Bewerber für eine Tätigkeit im Vollzug erweitert worden, indem das Mindestalter für eine Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst – wie in der Mehrheit der Bundesländer – von 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt und das Höchstalter von 35 Jahren auf 39 Jahre heraufgesetzt wurde. Die mit der Gesetzesänderung verbundene Ausweitung der Altersgrenzen hat schon im Jahr 2022 dazu geführt, dass von insgesamt 329 Bewerbungen 142 Bewerbungen auf Kandidatinnen und Kandidaten entfielen, die erst aufgrund der Gesetzesänderung in den Bewerberkreis rücken konnten. Darunter befanden sich 103 Bewerber zwischen 18-20 Jahren (59 Frauen, 44 Männer) und 39 Bewerber zwischen 36-39 Jahren (6 Frauen, 33 Männer). Aufgrund der gestiegenen Bewerberzahlen konnten statt wie in den Vorjahren nur zwei Ausbildungslehrgänge im laufenden Jahr 2023 drei Ausbildungslehrgänge durchgeführt werden.

Seitens des Ministeriums der Justiz sind darüber hinaus zahlreiche Werbemaßnahmen geplant und zum Teil bereits umgesetzt worden. Nachdem während der Coronapandemie persönliche Ansprachen vielfach nicht möglich waren, ist der Justizvollzug seitdem verstärkt auf Berufsmessen, mit Informationsangeboten an Schulen und bei anderen publikumswirksamen Veranstaltungen präsent.

8.       Mehr Sicherheit im Brandenburger Justizvollzug – Neues Sicherheitskonzept für Vollzugsanstalten

Um die Sicherheitsarchitektur in den Justizvollzugsanstalten an aktuelle Herausforderungen anzupassen und mögliche Sicherheitsrisiken im Justizvollzug zu minimieren, wurde ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet und in Kraft gesetzt. Ein Kernpunkt des Konzepts ist die Stärkung besonders geschulter Einsatzgruppen, deren Ausbildung und Ausrüstung verbessert wurde. Hierzu wurden nicht nur neue Trainingsmaterialien zur Verbesserung der Qualität der Aus- und Fortbildung aller Anwärter, Einsatzgruppenmitglieder und Einsatztrainer, sondern auch Hochsicherheitsfesseln und Einsatzstöcke als Hiebwaffen angeschafft. Das Land Brandenburg war zuvor das einzige Bundesland, in dem Bedienstete des Justizvollzugs keine Waffen zur Verfügung standen. Erstmals seit dem Bestehen der Einsatzgruppen ab den Jahren 2006/2007 wurden sie auch mit moderner Schutzausrüstung ausgestattet.

Weitere Schwerpunkte des Sicherheitskonzepts sind die Schaffung von Sicherheitsstationen für gefährliche und gewaltbereite Gefangene sowie die Bekämpfung des Drogenkonsums. Zwecks Auffindens sog. neuer psychoaktiver Substanzen, die von Spürhunden in der Regel nicht wahrgenommen werden können, ist seit März 2023 ein Drogendetektionsgerät im Einsatz. Die Beschaffung eines weiteren Geräts wird für das Jahr 2025 geplant. Zudem wurden Diensthunde als Spürhunde zum Auffinden von herkömmlichen Betäubungsmitteln und Mobilfunkgeräten ausgebildet. Ein Diensthund wird seit Juni 2022 in den Justizvollzugsanstalten eingesetzt.

9.       Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Im Dezember 2022 verabschiedete der Brandenburgische Landtag den unter Federführung des Justizministeriums erarbeiteten Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein neues Schiedsstellen- und Gütestellengesetz. Mit dem Gesetz wurden die in verschiedenen Landesgesetzen enthaltenen Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt und modernisiert.

10.   Einheitliche Standards für Brandenburger Dolmetscher

Im Dezember 2022 verabschiedete der Brandenburgische Landtag das „Brandenburgische Sprachmittlergesetz“. Durch das Gesetz wurden die Bestimmungen für die Beeidigung von Sprachmittlern, wie gerichtlichen Dolmetschern, Übersetzern oder Gebärdendolmetscher vereinheitlicht. Das bundesweit in Kraft getretene „Gerichtsdolmetschergesetz“, welches die allgemeine Beeidigung der Gerichtsdolmetscher bundesrechtlich regelt, hatte die Vorschrift in Brandenburg erforderlich gemacht. Durch die Neuregelung werden die nicht vom Bundesgesetz umfassten Berufsgruppen wie Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher an das Bundesrecht angeglichen.

11.   „Landeskinderregelung“ für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Um Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst zu privilegieren, die durch längeren Wohnsitz oder engere soziale oder familiäre Beziehungen mit dem Land Brandenburg persönlich verbunden sind, wurde im Januar 2023 eine sog. „erweiterte Landeskinderregelung“ eingeführt. Diese sieht für einen Teil der Ausbildungsplätze eine bevorzugte Aufnahme von „Landeskindern“ vor. Dies dient nicht nur der Stärkung des familiären Zusammenhalts, sondern zugleich der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den sich an den Vorbereitungsdienst anschließenden Berufseinstieg in der Brandenburger Justiz und Verwaltung. Zudem eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten auch in elektronischer Form abzuleisten.

Brandenburger Justiz auf Zukunftskurs

Vierjahresbilanz des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg

Der Koalitionsvertrag nennt als Leitbild eine leistungsstarke, zukunftsfähige und bürgernahe Justiz. In den vergangenen vier Jahren konnten eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen umgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen:

1.       Personelle Konsolidierung abgeschlossen

Das Fundament einer leistungsstarken Justiz ist eine auskömmliche Personalausstattung. Nach Jahren personeller Unterausstattung mit der Folge hoher Altbestände und langer Verfahrenslaufzeiten wurde die Brandenburger Justiz personell konsolidiert. In den letzten vier Jahren wurden 85 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte und 116 Stellen in den nichtrichterlichen Folgediensten, d. h. insgesamt 201 neue Stellen geschaffen. Zudem wurden 274 Richter und Staatsanwälte sowie rund 473 Mitarbeiter in den Folgediensten neu eingestellt.

2.       Fortschritte bei der Digitalisierung der Brandenburger Justiz

Maßgebliche Fortschritte wurden bei der Digitalisierung der Justiz erzielt:

2.1.    Aufbau des ZenIT abgeschlossen

Der Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz (ZenIT), der als zentrale Einrichtung für die Justiz des Landes Brandenburg ca. 75 Behörden bzw. Gerichte und ca. 5.500 Anwender betreut, ist abgeschlossen. Die Zahl der Mitarbeiter konnte von 43 im Dezember 2019 auf 100, die Zahl der Planstellen von 73 auf 121 gesteigert werden. Die Gewinnung von IT-Fachkräften wird nach wie vor mit hohem Einsatz betrieben. Bis Dezember 2024 soll der Personalbestand auf 125 Mitarbeiter erweitert werden.

2.2.    Flächendeckende Einführung der elektronischen Akte

Am Landgericht Frankfurt (Oder) wird der Einsatz der elektronischen Akte in Zivilsachen und bei den Kammern für Handelssachen bereits seit 2019 pilotiert. Seit Mai 2022 wird die elektronische Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen im Echtbetrieb geführt. Mittlerweile nutzen alle Landgerichte und das Brandenburgische Oberlandesgericht die elektronischen Akte. Von den 23 Amtsgerichten in Brandenburg arbeiten mittlerweile 22 mit der elektronischen Akte.

Im April 2023 begann die Einführung der E-Akte in Strafsachen mit der Pilotierung der elektronischen Geldstrafenvollstreckung (eGSV) bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Seit dem 25. Oktober 2023 ist die elektronische Akte dort im Echtbetrieb führend. Ab Frühjahr 2024 soll die E-Akte im Bereich der elektronischen Geldstrafenvollstreckung sukzessive bei allen weiteren Staatsanwaltschaften eingeführt werden. Parallel dazu wird ab Mai 2024 bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin sowie den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Neuruppin der Einsatz der elektronischen Akte im Wege einer weiteren Pilotierung auf den Bereich der Ordnungswidrigkeitsdelikte ausgedehnt.

Mit der ab Mitte 2024 geplanten Pilotierung der E-Akte beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird der Grundstein zur Einführung der E-Akte bei den Fachgerichten gelegt.  

2.3.    Innovative Sitzungssaalausstattung und WLAN in den Gerichten

Als weiteres Digitalisierungsprojekt erfolgt die Ausstattung der Sitzungssäle in den Gerichten mit moderner Medientechnik (Beamer, Monitore) sowie mit modernen festinstallierten Video-konferenzanlagen, welche die mittlerweile flächendeckend an jedem Gerichtsstandort vorhandenen mobilen Videokonferenzanlagen ablösen oder ergänzen sollen. Als erstes Gericht ist das Landgericht Neuruppin seit Frühjahr 2022 mit einer vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet worden. Seit April 2023 sind zudem sieben Zivil-Sitzungssäle im Rahmen eines Pilotprojektes am Landgericht Potsdam mit der vollintegrierten Sitzungssaaltechnik ausgestattet. Das Pilotprojekt endete mit Ablauf des 31. Oktober 2023. Die in dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Ausstattung der weiteren Land- und Amtsgerichte, welche in den kommenden Jahren sukzessive erfolgen werden. Das Projekt wird mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds finanziert, aus dem bis 2025 insgesamt 6,8 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus werden die Gerichte mit einem kostenfreien WLAN ausgestattet, um vor allem professionellen Verfahrensbeteiligten, wie Rechtsanwälten und Sachverständigen, den Zugriff auf ihre digitalen Akten und elektronischen Dokumente während der Verhandlung zu ermöglichen. Insoweit ist im Jahr 2023 ein Ausschreibungsverfahren erfolgt.

2.4.    Gründung des Länderverbundes EL.NORM

Aufgrund des wachsenden Interesses anderer Bundesländer hat sich Brandenburg entschlossen, einen Länderverbund EL.NORM zu gründen, um Entwicklung und Pflege des in Brandenburg schon seit 2009 eingesetzten Systems zur elektronischen Normverkündung gemeinschaftlich voranzutreiben. In einem ersten Schritt werden sich die Länder Brandenburg und Hessen zu einem länderoffenen Entwicklungs- und Pflegeverbund EL-.NORM zusammenschließen. Der Entwurf einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ist Anfang Dezember 2023 vom Kabinett gebilligt worden. Durch die Gründung des Länderverbundes wird eine effizientere Verteilung der Entwicklungskosten und eine Bündelung von Fachwissen ermöglicht. Brandenburg wird hierbei eine führende Rolle einnehmen, die den Wissensvorsprung des Landes in der digitalen Normverkündung weiter stärkt. Im Zuge der Gründung des Verbundes übernimmt Brandenburg das Verbundmanagement.

3.       Zukunftskonferenz Justiz

Mit der Zukunftskonferenz Justiz wurde ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Zukunftskonferenz wurde als Ideenwerkstatt initiiert, um Lösungen für die anstehenden Aufgaben der Brandenburger Justiz zu erarbeiten. Ziel ist es, trotz des demographischen Wandels den verschärften Wettbewerb um Nachwuchskräfte und der digitalen Transformation eine Justiz zu etablieren, die zukunftsfähig, leistungsstark und bürgernah ist.

Dazu haben fünf Arbeitsgruppen aus insgesamt 60 laufbahn-, gerichtsbarkeits- und behördenübergreifenden Mitgliedern der Justiz, Berufsverbänden und Gewerkschaften an insgesamt 40 Sitzungstagen zusammengesessen und diverse Reformvorschläge erarbeitet. Von Beginn an hat das Ministerium der Justiz die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der Vorschläge geprüft und zum Teil mit deren Umsetzung bereits konferenzbegleitend begonnen.

Ein Meilenstein, der erreicht werden konnte, ist die Wiederaufnahme der Beamtenausbildung im mittleren Justizdienst. Die ersten Ausbildungsanwärterinnen und – anwärter haben ihren Dienst bereits am 1. September 2023 begonnen. Für den ersten Jahrgang der Laufbahnausbildung wurden insgesamt 30 Teilnehmer aus 121 Bewerbern ausgewählt. In den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften muss in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Altersabgängen kompensiert werden. Dabei bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten das Rückgrat eines jeden Gerichts und einer jeden Staatsanwaltschaft. Die Reform der Ausbildung soll der Gewinnung und der dauerhaften Bindung von Nachwuchskräften dienen. Die sich nach der Ausbildung anschließende Verbeamtung auf Lebenszeit soll sicherstellen, dass die Justiz langfristig funktionsfähig bleibt.

Zudem wurden auch Optimierungen im Beurteilungswesen und diverse Zuständigkeitskonzentrationen, unter anderem für audiovisuelle richterliche Vernehmungen von Opferzeugen im Ermittlungsverfahren, im Rahmen von Rechtsverordnungen oder Gesetzesänderungen bereits umgesetzt. Auch die fachliche Unterstützung der Gerichte durch Wirtschaftsreferenten befindet sich schon in der Pilotierung.

Aus der Zukunftskonferenz Justiz ist ebenso das Projekt „wissenschaftliche Mitarbeit in der Justiz“ hervorgegangen. Damit sollen überdurchschnittlich leistungsstarke Referendarinnen und Referendare mit dem Ziel einer frühzeitigen Bindung angesprochen und für eine wissenschaftliche Nebentätigkeit in der Justiz gewonnen werden. Seit dem 1. Juni 2023 wurden bereits acht wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt. Im Jahr 2024 soll der Einsatz der wissenschaftlichen Mitarbeiter auf die Fachgerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft ausgedehnt werden.

Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung präsentierten die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen am 28. September 2023 ihre Reformvorschläge. Neben den Arbeitsgruppenmitgliedern und Abgeordneten waren Vertreter des Geschäftsbereiches, der Berufsverbände, der Gewerkschaften und der Presse anwesend. Seitens des Justizministeriums wurden die Projekte und Maßnahmen herausgestellt, deren Umsetzung mit Priorität erfolgen soll.

4.       Arbeitsgerichtsreform

Die Arbeitsgerichtsreform ist zum 1. Januar 2023 vollzogen worden. Dabei wurde die Zahl der Arbeitsgerichtsbezirke von sechs auf vier reduziert. Im Land Brandenburg befinden sich seither Arbeitsgerichte an den Standorten Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) – mit einer Außenkammer in Eberswalde – und Cottbus. Um die gute Erreichbarkeit der Arbeitsgerichte für die Bürger zu sichern und auszubauen, finden seit diesem Jahr Gerichtstage der Arbeitsgerichte Brandenburg an der Havel, Neuruppin und Cottbus statt. Dies sind Verhandlungstage, die nicht am Sitz des zuständigen Gerichts, sondern an einem anderen Ort stattfinden. Die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel werden in Potsdam und Luckenwalde durchgeführt, Gerichtstage des Arbeitsgerichts Neuruppin in Perleberg und Gerichtstage des Arbeitsgerichts Cottbus in Senftenberg. Eine Evaluation der Gerichtstage ist für 2024 vorgesehen.

5.       Bekämpfung von Umwelt- und Gesundheitskriminalität – Errichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Ein weiteres Anliegen des Koalitionsvertrags wurde mit der Schaffung zweier neuer Schwerpunktstaatsanwaltschaften umgesetzt.

Mit der Errichtung einer landesweit zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft nimmt die Brandenburger Justiz seit Juli 2020 bundesweit eine Vorreiterrolle im Kampf gegen schwere Umweltkriminalität ein. Die bei der Staatsanwaltschaft Potsdam angesiedelte Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist seither landesweit für besonders komplexe und umfangreiche Verfahren, wie etwa schwerwiegende Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder Verfahren wegen großangelegter illegaler Abfallentsorgung, zuständig.

Im Juni 2021 wurde zudem die Zuständigkeit der für die Bekämpfung der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft Potsdam um den Bereich der besonders schweren Straftaten im Gesundheitswesen erweitert. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Potsdam ist seither landesweit für die Verfolgung besonders umfangreicher Strafsachen im Zusammenhang mit der Abrechnung medizinischer Leistungen sowie für besonders schwerwiegende oder komplexe Arzneimittelstrafsachen zuständig. Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft im Bereich des Arzneimittelstrafrechts gibt es nach hiesigen Erkenntnissen außer im Land Brandenburg nur noch in Mecklenburg-Vorpommern.

6.       Bekämpfung von Hass – Einrichtung der Zentralstelle Hasskriminalität

Eine Reihe von Akzenten konnte auch die im Juli 2021 bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität, d.h. politisch motivierte Straftaten in Form von Hate-Speech und Hassgewalt, setzen. Sie koordiniert die regionalen Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Straftaten, die etwa aufgrund der Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung der Opfer begangen werden. In den ersten zwei Jahren ihrer Arbeit hat sich die Zentralstelle zudem als Erfahrungs- und Wissensmultiplikator zwischen Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen etabliert und ihre Bedeutung als Kontaktstelle für Taten der Hasskriminalität verstetigt. Zudem wird sie bei Verfahren von besonderer Schwere oder Öffentlichkeitswirksamkeit unmittelbar selbst als Ermittlungsbehörde tätig. Aktuell strebt die Zentralstelle die Einrichtung eines Meldeportals für politische Mandatsträger an, die Opfer von Hass und Hetze geworden sind. So sollen Straftaten noch einfacher zur Anzeige gebracht werden können.

7.       Personeller Ausbau im Vollzug

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrags – die personelle Stärkung des Justizvollzugs – zu erreichen. So konnten 145 Beförderungsstellen mit einer Anhebung von A 8 zu A 9 geschaffen werden. Zudem erhalten Nachwuchskräfte bereits in der Ausbildung vermittels eines Anwärtersonderzuschlags in Höhe von 50 % des Anwärtergrundgehalts eine attraktive Besoldung.

Daneben ist das Feld potentieller Bewerber für eine Tätigkeit im Vollzug erweitert worden, indem das Mindestalter für eine Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst – wie in der Mehrheit der Bundesländer – von 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt und das Höchstalter von 35 Jahren auf 39 Jahre heraufgesetzt wurde. Die mit der Gesetzesänderung verbundene Ausweitung der Altersgrenzen hat schon im Jahr 2022 dazu geführt, dass von insgesamt 329 Bewerbungen 142 Bewerbungen auf Kandidatinnen und Kandidaten entfielen, die erst aufgrund der Gesetzesänderung in den Bewerberkreis rücken konnten. Darunter befanden sich 103 Bewerber zwischen 18-20 Jahren (59 Frauen, 44 Männer) und 39 Bewerber zwischen 36-39 Jahren (6 Frauen, 33 Männer). Aufgrund der gestiegenen Bewerberzahlen konnten statt wie in den Vorjahren nur zwei Ausbildungslehrgänge im laufenden Jahr 2023 drei Ausbildungslehrgänge durchgeführt werden.

Seitens des Ministeriums der Justiz sind darüber hinaus zahlreiche Werbemaßnahmen geplant und zum Teil bereits umgesetzt worden. Nachdem während der Coronapandemie persönliche Ansprachen vielfach nicht möglich waren, ist der Justizvollzug seitdem verstärkt auf Berufsmessen, mit Informationsangeboten an Schulen und bei anderen publikumswirksamen Veranstaltungen präsent.

8.       Mehr Sicherheit im Brandenburger Justizvollzug – Neues Sicherheitskonzept für Vollzugsanstalten

Um die Sicherheitsarchitektur in den Justizvollzugsanstalten an aktuelle Herausforderungen anzupassen und mögliche Sicherheitsrisiken im Justizvollzug zu minimieren, wurde ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet und in Kraft gesetzt. Ein Kernpunkt des Konzepts ist die Stärkung besonders geschulter Einsatzgruppen, deren Ausbildung und Ausrüstung verbessert wurde. Hierzu wurden nicht nur neue Trainingsmaterialien zur Verbesserung der Qualität der Aus- und Fortbildung aller Anwärter, Einsatzgruppenmitglieder und Einsatztrainer, sondern auch Hochsicherheitsfesseln und Einsatzstöcke als Hiebwaffen angeschafft. Das Land Brandenburg war zuvor das einzige Bundesland, in dem Bedienstete des Justizvollzugs keine Waffen zur Verfügung standen. Erstmals seit dem Bestehen der Einsatzgruppen ab den Jahren 2006/2007 wurden sie auch mit moderner Schutzausrüstung ausgestattet.

Weitere Schwerpunkte des Sicherheitskonzepts sind die Schaffung von Sicherheitsstationen für gefährliche und gewaltbereite Gefangene sowie die Bekämpfung des Drogenkonsums. Zwecks Auffindens sog. neuer psychoaktiver Substanzen, die von Spürhunden in der Regel nicht wahrgenommen werden können, ist seit März 2023 ein Drogendetektionsgerät im Einsatz. Die Beschaffung eines weiteren Geräts wird für das Jahr 2025 geplant. Zudem wurden Diensthunde als Spürhunde zum Auffinden von herkömmlichen Betäubungsmitteln und Mobilfunkgeräten ausgebildet. Ein Diensthund wird seit Juni 2022 in den Justizvollzugsanstalten eingesetzt.

9.       Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Im Dezember 2022 verabschiedete der Brandenburgische Landtag den unter Federführung des Justizministeriums erarbeiteten Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein neues Schiedsstellen- und Gütestellengesetz. Mit dem Gesetz wurden die in verschiedenen Landesgesetzen enthaltenen Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt und modernisiert.

10.   Einheitliche Standards für Brandenburger Dolmetscher

Im Dezember 2022 verabschiedete der Brandenburgische Landtag das „Brandenburgische Sprachmittlergesetz“. Durch das Gesetz wurden die Bestimmungen für die Beeidigung von Sprachmittlern, wie gerichtlichen Dolmetschern, Übersetzern oder Gebärdendolmetscher vereinheitlicht. Das bundesweit in Kraft getretene „Gerichtsdolmetschergesetz“, welches die allgemeine Beeidigung der Gerichtsdolmetscher bundesrechtlich regelt, hatte die Vorschrift in Brandenburg erforderlich gemacht. Durch die Neuregelung werden die nicht vom Bundesgesetz umfassten Berufsgruppen wie Übersetzer und Gebärdensprachdolmetscher an das Bundesrecht angeglichen.

11.   „Landeskinderregelung“ für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Um Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst zu privilegieren, die durch längeren Wohnsitz oder engere soziale oder familiäre Beziehungen mit dem Land Brandenburg persönlich verbunden sind, wurde im Januar 2023 eine sog. „erweiterte Landeskinderregelung“ eingeführt. Diese sieht für einen Teil der Ausbildungsplätze eine bevorzugte Aufnahme von „Landeskindern“ vor. Dies dient nicht nur der Stärkung des familiären Zusammenhalts, sondern zugleich der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den sich an den Vorbereitungsdienst anschließenden Berufseinstieg in der Brandenburger Justiz und Verwaltung. Zudem eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten auch in elektronischer Form abzuleisten.