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2.4. Zugangsbestätigung, Prüfergebnis

Bei jedem Eingang in der elektronischen Poststelle wird automa­tisiert unverzüglich eine Eingangsbestätigung an den Absender versandt. Dabei wird der Kommunikationsweg benutzt, der von dem Einreichenden bei der Registrierung (s.u. 2.1.) für Zustellungen gewählt wurde.


Mit dem Prüfprotokoll werden folgende Angaben übermittelt:

  • Absenderkennung des Einreichenden
  • Betreff der Sendung
  • Anzahl der Anhänge und/oder ihre Dateinamen
  • Ggf. das Ergebnis von Signaturprüfungen
  • Datum und Uhrzeit der Aufzeichnung in dem elektronischen Postfach

Alle Eingänge werden automatisiert auf schädlichen Code überprüft (Viren, Trojaner, Würmer usw.). Infizierte Dateien können nicht bearbeitet werden und werden daher nicht in den Geschäftsgang gegeben. Sie gelten daher auch dann als nicht zugegangen, wenn sie im Übrigen den vorgegebenen Formatstandards entsprechen.


Die Einreichenden werden benachrichtigt.

Die von der elektronischen Poststelle automatisiert erstellten Übermittlungs-, Sende- und Empfangsbestätigungen beziehen sich auf die Tatsache, dass der in der jeweiligen Bestätigung beschriebene Kommunikationsvorgang zu dem angegebenen Zeitpunkt stattgefunden hat. Durch diese Bestätigungen wird insbesondere nicht zugleich bestätigt, dass die übermittelten Dokumente in einem zugelassenen Format vorgelegt worden sind oder sonst keine Hindernisse für eine Weiterverarbeitung (Viren o.ä.) bestehen.

2.4. Zugangsbestätigung, Prüfergebnis

Bei jedem Eingang in der elektronischen Poststelle wird automa­tisiert unverzüglich eine Eingangsbestätigung an den Absender versandt. Dabei wird der Kommunikationsweg benutzt, der von dem Einreichenden bei der Registrierung (s.u. 2.1.) für Zustellungen gewählt wurde.


Mit dem Prüfprotokoll werden folgende Angaben übermittelt:

  • Absenderkennung des Einreichenden
  • Betreff der Sendung
  • Anzahl der Anhänge und/oder ihre Dateinamen
  • Ggf. das Ergebnis von Signaturprüfungen
  • Datum und Uhrzeit der Aufzeichnung in dem elektronischen Postfach

Alle Eingänge werden automatisiert auf schädlichen Code überprüft (Viren, Trojaner, Würmer usw.). Infizierte Dateien können nicht bearbeitet werden und werden daher nicht in den Geschäftsgang gegeben. Sie gelten daher auch dann als nicht zugegangen, wenn sie im Übrigen den vorgegebenen Formatstandards entsprechen.


Die Einreichenden werden benachrichtigt.

Die von der elektronischen Poststelle automatisiert erstellten Übermittlungs-, Sende- und Empfangsbestätigungen beziehen sich auf die Tatsache, dass der in der jeweiligen Bestätigung beschriebene Kommunikationsvorgang zu dem angegebenen Zeitpunkt stattgefunden hat. Durch diese Bestätigungen wird insbesondere nicht zugleich bestätigt, dass die übermittelten Dokumente in einem zugelassenen Format vorgelegt worden sind oder sonst keine Hindernisse für eine Weiterverarbeitung (Viren o.ä.) bestehen.