Hauptmenü

Fachgerichtsbarkeiten

Foto eines Richterhammers
Foto: © Lukas Gojda fotolia.com

Zu den Fachgerichtsbarkeiten gehören die Verwaltunsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit.

Sie sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, für die Regelungen von Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern sowie zwischen Arbeitgeberinnen oder Arbeitergebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Hierfür sind ausschließlich die 
elektronischen Einreichungsverfahren zugelassen, die in der Internetbekanntmachung der technischen Details zur Rechtsverordnung für den elektronischen Rechtsverkehr bekanntgegeben sind.

Foto eines Richterhammers
Foto: © Lukas Gojda fotolia.com

Zu den Fachgerichtsbarkeiten gehören die Verwaltunsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit.

Sie sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, für die Regelungen von Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern sowie zwischen Arbeitgeberinnen oder Arbeitergebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.


E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden! Hierfür sind ausschließlich die 
elektronischen Einreichungsverfahren zugelassen, die in der Internetbekanntmachung der technischen Details zur Rechtsverordnung für den elektronischen Rechtsverkehr bekanntgegeben sind.