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Gerichte

Foto des Gebäudes des Brandenburgischen Oberlandesgericht
Foto: © MdJ

Artikel 20 und 95 des Grundgesetzes gliedern die „dritte Gewalt" in fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten: die ordentliche, die Verwaltungs-, die Finanz-, die Sozial- und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die instanzmäßig höchsten Gerichte in diesen Gerichtsbarkeiten sind oberste Gerichte des Bundes. Die übrigen Gerichte sind Gerichte der Länder. 

Zwar gelten die brandenburgischen Gerichte als nachgeordnete Bereiche des Ministeriums der Justiz. Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter kann das Ministerium jedoch keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Gerichtliche Entscheidungen können nur auf dem durch Prozessordnungen geregelten Weg überprüft werden.

Die Zuständigkeiten der fünf Gerichtsbarkeiten

Foto des Gebäudes des Brandenburgischen Oberlandesgericht
Foto: © MdJ

Artikel 20 und 95 des Grundgesetzes gliedern die „dritte Gewalt" in fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten: die ordentliche, die Verwaltungs-, die Finanz-, die Sozial- und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die instanzmäßig höchsten Gerichte in diesen Gerichtsbarkeiten sind oberste Gerichte des Bundes. Die übrigen Gerichte sind Gerichte der Länder. 

Zwar gelten die brandenburgischen Gerichte als nachgeordnete Bereiche des Ministeriums der Justiz. Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter kann das Ministerium jedoch keine Weisungen in Sachfragen erteilen. Gerichtliche Entscheidungen können nur auf dem durch Prozessordnungen geregelten Weg überprüft werden.

Die Zuständigkeiten der fünf Gerichtsbarkeiten

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit

    Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivil- und Strafjustiz sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Streitigkeiten können zwischen Privatpersonen oder auch juristischen Personen stattfinden. Darunter fallen Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten, Unterlassungsansprüchen sowie Nachbarschaftsrecht. Neben diesen sogenannten streitigen Verfahren sind die ordentlichen Gerichte auch zuständig für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu diesem Bereich zählen unter anderem Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen.

    Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Sitz in Brandenburg an der Havel und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Adressen der Brandenburger Land- und Amtsgerichte finden Sie hier.

    Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivil- und Strafjustiz sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Streitigkeiten können zwischen Privatpersonen oder auch juristischen Personen stattfinden. Darunter fallen Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten, Unterlassungsansprüchen sowie Nachbarschaftsrecht. Neben diesen sogenannten streitigen Verfahren sind die ordentlichen Gerichte auch zuständig für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zu diesem Bereich zählen unter anderem Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen.

    Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte, das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Sitz in Brandenburg an der Havel und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    Adressen der Brandenburger Land- und Amtsgerichte finden Sie hier.

  • Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen Gerichtsbarkeit - etwa der Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit - übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind vornehmlich solche zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Verwaltungsbehörden andererseits.

    Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst die Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

    Die Adressen der brandenburgischen Verwaltungsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.

    Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz einer anderen Gerichtsbarkeit - etwa der Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit - übertragen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind vornehmlich solche zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Verwaltungsbehörden andererseits.

    Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst die Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

    Die Adressen der brandenburgischen Verwaltungsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.

  • Finanzgerichtsbarkeit

    Das Finanzgericht ist das für Steuer-, Zoll- und Kindergeldstreitigkeiten zuständige Gericht. Es ist ein Fachgericht, das von den Verwaltungsbehörden, über deren Maßnahmen es entscheidet, unabhängig ist.

    Zur Finanzgerichtsbarkeit gehört das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und der Bundesfinanzhof in München. 

    Die Adresse des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.

    Das Finanzgericht ist das für Steuer-, Zoll- und Kindergeldstreitigkeiten zuständige Gericht. Es ist ein Fachgericht, das von den Verwaltungsbehörden, über deren Maßnahmen es entscheidet, unabhängig ist.

    Zur Finanzgerichtsbarkeit gehört das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus und der Bundesfinanzhof in München. 

    Die Adresse des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.

  • Sozialgerichtsbarkeit

    Die Sozialgerichte entscheiden vor allem in Auseinandersetzungen zwischen  Bürgern und der Sozialverwaltung, insbesondere den Trägern der Sozialversicherung. Dazu gehören Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe, des Schwerbehindertenrechts sowie der Pflegeversicherung.

    Die allgemeine Sozialgerichtsbarkeit umfasst die Sozialgerichte, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam und das Bundessozialgericht in Kassel.

    Die Adressen der brandenburgischen Sozialgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.

    Die Sozialgerichte entscheiden vor allem in Auseinandersetzungen zwischen  Bürgern und der Sozialverwaltung, insbesondere den Trägern der Sozialversicherung. Dazu gehören Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe, des Schwerbehindertenrechts sowie der Pflegeversicherung.

    Die allgemeine Sozialgerichtsbarkeit umfasst die Sozialgerichte, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam und das Bundessozialgericht in Kassel.

    Die Adressen der brandenburgischen Sozialgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.

  • Arbeitsgerichtsbarkeit

    Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst die Regelung aller Konflikte zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberin und Arbeitgeber. Die Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über Streitigkeiten der Tarifpartner untereinander und solche, die das Betriebsverfassungsrecht betreffen.

    Zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören die Arbeitsgerichte, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

    Die Adressen der brandenburgischen Arbeitsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.

    Die Arbeitsgerichtsbarkeit umfasst die Regelung aller Konflikte zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberin und Arbeitgeber. Die Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie über Streitigkeiten der Tarifpartner untereinander und solche, die das Betriebsverfassungsrecht betreffen.

    Zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören die Arbeitsgerichte, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

    Die Adressen der brandenburgischen Arbeitsgerichte finden Sie im Bereich Fachgerichtsbarkeiten.


Buch auf denen roten Paragraphen liegen
Foto: © JanPietruszka colourbox.de
Buch auf denen roten Paragraphen liegen
Foto: © JanPietruszka colourbox.de

Ordentliche Gerichtsbarkeit

Hier finden Sie die Adressen der Amts- und Landgerichte, der Grundbuchämter sowie des Mahn- und des Vollstreckungsgerichts.

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Foto eines Richterhammers
Foto: © Lukas Gojda fotolia.com
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Foto: © Lukas Gojda fotolia.com

Fachgerichtsbarkeiten

Hier finden Sie Informationen zu Verwaltungsgerichten, Finanzgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten.

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Saal im Landesverfassungsgericht
Foto: © MdJ
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Landesverfassungsgericht

Hier finden Sie Informationen zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg.

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Ein Mediator in Form eines roten Männchens schlichete Streit zwischen zwei grauen Männchen
Foto: © AKS fotolia.com
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Mediation beim Güterichter

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Mediationsverfahren vor dem Güterichter.

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Wortsammlung/Mind Map zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Foto: © fotodo fotolia.com
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Foto: © fotodo fotolia.com

Außergerichtliche Streitbeilegung

Hier finden Sie Informationen zu Schlichtungsverfahren und zu den unterschiedlichen Anlaufstellen.

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Zwei Menschen sitzen mit ihren Laptops am tisch und beraten sich
Foto: © pixabay.com
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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Hier finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten Unterstützung bei Beratung und Prozesskosten zu erhalten.

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