Informationen für Angehörige und Besucher
Wird eine Ihnen nahestehende Person inhaftiert, ist dies für alle Beteiligten eine belastende Situation. Damit Sie sich zurechtfinden, haben wir Informationen zusammengestellt, die Angehörige von inhaftierten Personen beschäftigen.
Wird eine Ihnen nahestehende Person inhaftiert, ist dies für alle Beteiligten eine belastende Situation. Damit Sie sich zurechtfinden, haben wir Informationen zusammengestellt, die Angehörige von inhaftierten Personen beschäftigen.
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Adressen und Anfahrt zur JVA und zu den Abteilungen
Alle Anstaltsbereiche befinden sich ca. fünf Kilometer westlich des Stadtzentrums von Brandenburg an der Havel und sind von dort wie auch aus der Gegenrichtung (Plaue) über die Bundesstraße 1 zu erreichen.
Parkflächen sind in unmittelbarer Nähe gegenüber der Anstalt (Anton-Saefkow-Allee, Ecke Max-Josef-Metzger-Str.) vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit der Straßenbahnlinie 1.
Hier finden Sie die Adressen der JVA und der Abteilungen, ggfs. zur Eingabe in Ihr Navigationsgerät:
Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel (geschlossener Vollzug)
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-0Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel (Sicherungsverwahrung)
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-2910Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel (offener Vollzug)
Max-Josef-Metzger-Str. 43
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-2610JVA-Shop - meisterhaft Werksverkauf
Max-Josef-Metzger-Str. 45
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-4182Kfz-Werkstatt
Max-Josef-Metzger-Str. 45
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-4140
Bildungsstätte für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
Max-Josef-Metzger-Str. 47
14772 Brandenburg an der HavelAlle Anstaltsbereiche befinden sich ca. fünf Kilometer westlich des Stadtzentrums von Brandenburg an der Havel und sind von dort wie auch aus der Gegenrichtung (Plaue) über die Bundesstraße 1 zu erreichen.
Parkflächen sind in unmittelbarer Nähe gegenüber der Anstalt (Anton-Saefkow-Allee, Ecke Max-Josef-Metzger-Str.) vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns mit der Straßenbahnlinie 1.
Hier finden Sie die Adressen der JVA und der Abteilungen, ggfs. zur Eingabe in Ihr Navigationsgerät:
Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel (geschlossener Vollzug)
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-0Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel (Sicherungsverwahrung)
Anton-Saefkow-Allee 22
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-2910Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel (offener Vollzug)
Max-Josef-Metzger-Str. 43
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-2610JVA-Shop - meisterhaft Werksverkauf
Max-Josef-Metzger-Str. 45
14772 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381 761-4182Kfz-Werkstatt
Max-Josef-Metzger-Str. 45
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Bildungsstätte für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
Max-Josef-Metzger-Str. 47
14772 Brandenburg an der Havel -
Besuch und Besuchszeiten
Die Inhaftierten beantragen ihre jeweiligen Besuche selbst. Eine telefonische Besuchsvereinbarung, Terminverschiebungen oder Änderung in der Anmeldung sind durch die Besucher nicht möglich.
Um in der Anstalt Besuch zu erhalten, muss der Inhaftierte einen Antrag auf Besuch stellen. Hierzu benennt er die Personen, von denen er während seiner Inhaftierung besucht werden möchte. Das Recht auf Besuch besteht jedoch nicht grenzenlos. Der Kontakt kann aus bestimmten Gründen untersagt, der Besuch beaufsichtigt oder überwacht werden. Zudem darf im Vollzug der Untersuchungshaft eine Anordnung nach § 119 Abs. 1 Strafprozessordnung nicht entgegenstehen.
Besuche für Gefangene des geschlossenen Vollzuges und für Untergebrachte der Sicherungsverwahrung finden im geschlossenen Vollzug der JVA Brandenburg an der Havel statt. Der Besuch für Gefangene des offenen Vollzuges findet im Besuchsbereich des offenen Vollzuges statt.
Die Mindestbesuchszeit bei Gefangenen beträgt vier Stunden, bei jungen Gefangenen sechs Stunden im Monat. Die Mindestbesuchszeit bei Untergebrachten beträgt zehn Stunden im Monat.
In der JVA Brandenburg an der Havel gelten im geschlossenen Vollzug die folgenden Besuchszeiten.
Die Inhaftierten beantragen ihre jeweiligen Besuche selbst. Eine telefonische Besuchsvereinbarung, Terminverschiebungen oder Änderung in der Anmeldung sind durch die Besucher nicht möglich.
Um in der Anstalt Besuch zu erhalten, muss der Inhaftierte einen Antrag auf Besuch stellen. Hierzu benennt er die Personen, von denen er während seiner Inhaftierung besucht werden möchte. Das Recht auf Besuch besteht jedoch nicht grenzenlos. Der Kontakt kann aus bestimmten Gründen untersagt, der Besuch beaufsichtigt oder überwacht werden. Zudem darf im Vollzug der Untersuchungshaft eine Anordnung nach § 119 Abs. 1 Strafprozessordnung nicht entgegenstehen.
Besuche für Gefangene des geschlossenen Vollzuges und für Untergebrachte der Sicherungsverwahrung finden im geschlossenen Vollzug der JVA Brandenburg an der Havel statt. Der Besuch für Gefangene des offenen Vollzuges findet im Besuchsbereich des offenen Vollzuges statt.
Die Mindestbesuchszeit bei Gefangenen beträgt vier Stunden, bei jungen Gefangenen sechs Stunden im Monat. Die Mindestbesuchszeit bei Untergebrachten beträgt zehn Stunden im Monat.
In der JVA Brandenburg an der Havel gelten im geschlossenen Vollzug die folgenden Besuchszeiten.
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Informationen für Besucher von Gefangenen / Untergebrachten in der JVA Brandenburg an der Havel
Um einen reibungslosen Ablauf Ihres Besuches sicherzustellen, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:
Hinweise Für Besucher der JVA Brandenburg an der Havel (PDF)Falls Sie darüber hinaus Fragen haben oder unsicher sind, ob und inwieweit ein bestimmtes Verhalten verboten oder erlaubt ist, sprechen Sie uns bitte an:
Besuchsdienst
Tel.: 03381 761-1941
E-Mail: Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.deUm einen reibungslosen Ablauf Ihres Besuches sicherzustellen, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:
Hinweise Für Besucher der JVA Brandenburg an der Havel (PDF)Falls Sie darüber hinaus Fragen haben oder unsicher sind, ob und inwieweit ein bestimmtes Verhalten verboten oder erlaubt ist, sprechen Sie uns bitte an:
Besuchsdienst
Tel.: 03381 761-1941
E-Mail: Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.de -
Sie haben Fragen zu Vollzugsangelegenheiten?
Wird jemand inhaftiert, bleiben die Familie und die Angehörigen oft hilf- und ratlos zurück, sind aber von vollzuglichen Entscheidungen, die ihren inhaftierten Angehörigen betreffen, unter Umständen gleichfalls betroffen. Für Angehörige besteht die Möglichkeit, bei wichtigen Fragen oder Problemen sich direkt an den Vollzug zu wenden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Fragen postalisch zukommen zu lassen. Es besteht dann z. B. die Möglichkeit, anlässlich eines Besuchs eine gemeinsame Erörterung mit Ihnen, Ihrem inhaftierten Angehörigen und z.B. dem zuständigen Vollzugsabteilungsleiter durchzuführen.
Wird jemand inhaftiert, bleiben die Familie und die Angehörigen oft hilf- und ratlos zurück, sind aber von vollzuglichen Entscheidungen, die ihren inhaftierten Angehörigen betreffen, unter Umständen gleichfalls betroffen. Für Angehörige besteht die Möglichkeit, bei wichtigen Fragen oder Problemen sich direkt an den Vollzug zu wenden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, uns Ihre Fragen postalisch zukommen zu lassen. Es besteht dann z. B. die Möglichkeit, anlässlich eines Besuchs eine gemeinsame Erörterung mit Ihnen, Ihrem inhaftierten Angehörigen und z.B. dem zuständigen Vollzugsabteilungsleiter durchzuführen.
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Kinder zu Besuch in der JVA
Wenn Kinder ihre Angehörigen erstmals in der JVA besuchen, betreten sie einen Ort, der ihnen fremd ist und der bereits im Vorfeld viele Fragen aufwirft und sicher oftmals auch danach weitere nach sich zieht. Damit Kinder eine Vorstellung davon bekommen, wie beispielsweise ein Besuch in der JVA abläuft und wie ihre Angehörigen den Tag verbringen, hat der Deutsche Caritasverband e.V. im Internet Informationen bereitgestellt, um Kindern Unterstützung zu geben, sich in dieser "Welt" orientieren zu können. Sie finden hier unter http://www.besuch-im-gefaengnis.de/ viele gute Hinweise.
Zudem gibt es online ein Informations- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche des TREFFPUNKT e.V. unter dem Link http://www.juki-online.de/ zum Thema Haft. Diese Internetseite möchte vor allem Kindern und Jugendlichen helfen, die schwierige Situation zu bewältigen. Falls Kinder Fragen haben, die das Gefängnis betreffen, oder Informationen und Bücher zu dem Thema suchen, finden sie auf dieser Internetseite viele Antworten. Sollte dennoch die eine oder andere Frage offen bleiben, kann über die Onlineberatung persönlich Kontakt aufgenommen werden.
Wenn Kinder ihre Angehörigen erstmals in der JVA besuchen, betreten sie einen Ort, der ihnen fremd ist und der bereits im Vorfeld viele Fragen aufwirft und sicher oftmals auch danach weitere nach sich zieht. Damit Kinder eine Vorstellung davon bekommen, wie beispielsweise ein Besuch in der JVA abläuft und wie ihre Angehörigen den Tag verbringen, hat der Deutsche Caritasverband e.V. im Internet Informationen bereitgestellt, um Kindern Unterstützung zu geben, sich in dieser "Welt" orientieren zu können. Sie finden hier unter http://www.besuch-im-gefaengnis.de/ viele gute Hinweise.
Zudem gibt es online ein Informations- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche des TREFFPUNKT e.V. unter dem Link http://www.juki-online.de/ zum Thema Haft. Diese Internetseite möchte vor allem Kindern und Jugendlichen helfen, die schwierige Situation zu bewältigen. Falls Kinder Fragen haben, die das Gefängnis betreffen, oder Informationen und Bücher zu dem Thema suchen, finden sie auf dieser Internetseite viele Antworten. Sollte dennoch die eine oder andere Frage offen bleiben, kann über die Onlineberatung persönlich Kontakt aufgenommen werden.