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Informationen zur Haft

Innenbereich mit Hafträumen der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel
Foto: © JVA Brandenburg an der Havel

Die Inhaftierung ist ein massiver Eingriff des Staates in das Leben eines Betroffenen. Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung der Haft ist u. a. das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz sowie das Brandenburgische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Hier ist z.B. geregelt, dass Gefangene in ihren Hafträumen einzeln untergebracht sind, welche Unterbringungs- und Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden und wie der Besuchs-, Telefon-, Brief- und Paketverkehr in der JVA ausgestaltet ist.

Innenbereich mit Hafträumen der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel
Foto: © JVA Brandenburg an der Havel

Die Inhaftierung ist ein massiver Eingriff des Staates in das Leben eines Betroffenen. Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung der Haft ist u. a. das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz sowie das Brandenburgische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Hier ist z.B. geregelt, dass Gefangene in ihren Hafträumen einzeln untergebracht sind, welche Unterbringungs- und Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden und wie der Besuchs-, Telefon-, Brief- und Paketverkehr in der JVA ausgestaltet ist.

  • Informationen zum Strafantritt

    Haben Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten, stellen Sie sich bitte fristgerecht und möglichst zu den Geschäftszeiten in der JVA:
    montags bis donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen!

    Zum Haftantritt mitzubringen sind:

    • gültige Ausweispapiere
    • Ladung zum Strafantritt
    • Rentenbescheid, sofern Sie Rente beziehen
    • Ihre Kontokarte bzw. Kontodaten

    Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen (aktuelle medizinische Unterlagen, Medikamentenplan) mit.

    Sollten Sie noch in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sein, bringen Sie darüber hinaus bitte die folgenden Unterlagen mit, damit geprüft werden kann, ob eine Weiterbeschäftigung für die Dauer des Freiheitsentzuges möglich ist:

    • Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
    • sofern vorhanden eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers / Ausbilders über die bisherige Beschäftigung und dessen Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung bzw. Fortsetzung der Ausbildung für die Dauer des Freiheitsentzuges - Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

    Bei Selbstständigkeit:

    • Gewerbeanmeldung und Auskunft in Steuersachen (Finanzamt).

    Unter besonderen Voraussetzungen kann Ihnen während der Inhaftierung die Genehmigung für die Nutzung eines eigenen Pkw erteilt werden. Bringen Sie dann bitte Ihren gültigen Führerschein, den Fahrzeugschein des Pkw, die Versicherungspolice plus Quittung über die Bezahlung sowie den Steuerbescheid plus Quittung mit.

    Darüber hinaus bringen Sie bitte nur das Nötigste mit. Auf der Rückseite Ihrer Ladung zum Strafantritt finden Sie weitere Informationen.

    Um Komplikationen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie behördliche Angelegenheiten bei Möglichkeit bereits vor dem Strafantritt regeln. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnraum während der Haft nicht erhalten können. Bitte kümmern Sie sich nach Möglichkeit bereits vor Strafantritt um Kündigung, Beräumung und Übergabe der Wohnung, wenn notwendig auch durch Ausstellen einer Vollmacht z.B. an Verwandte/ Freunde etc..

    Bei weiteren Fragen zum Strafantritt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

    E-Mail: Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.de

    Haben Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten, stellen Sie sich bitte fristgerecht und möglichst zu den Geschäftszeiten in der JVA:
    montags bis donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen!

    Zum Haftantritt mitzubringen sind:

    • gültige Ausweispapiere
    • Ladung zum Strafantritt
    • Rentenbescheid, sofern Sie Rente beziehen
    • Ihre Kontokarte bzw. Kontodaten

    Sollten Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen (aktuelle medizinische Unterlagen, Medikamentenplan) mit.

    Sollten Sie noch in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sein, bringen Sie darüber hinaus bitte die folgenden Unterlagen mit, damit geprüft werden kann, ob eine Weiterbeschäftigung für die Dauer des Freiheitsentzuges möglich ist:

    • Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag
    • sofern vorhanden eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers / Ausbilders über die bisherige Beschäftigung und dessen Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung bzw. Fortsetzung der Ausbildung für die Dauer des Freiheitsentzuges - Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

    Bei Selbstständigkeit:

    • Gewerbeanmeldung und Auskunft in Steuersachen (Finanzamt).

    Unter besonderen Voraussetzungen kann Ihnen während der Inhaftierung die Genehmigung für die Nutzung eines eigenen Pkw erteilt werden. Bringen Sie dann bitte Ihren gültigen Führerschein, den Fahrzeugschein des Pkw, die Versicherungspolice plus Quittung über die Bezahlung sowie den Steuerbescheid plus Quittung mit.

    Darüber hinaus bringen Sie bitte nur das Nötigste mit. Auf der Rückseite Ihrer Ladung zum Strafantritt finden Sie weitere Informationen.

    Um Komplikationen und Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie behördliche Angelegenheiten bei Möglichkeit bereits vor dem Strafantritt regeln. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnraum während der Haft nicht erhalten können. Bitte kümmern Sie sich nach Möglichkeit bereits vor Strafantritt um Kündigung, Beräumung und Übergabe der Wohnung, wenn notwendig auch durch Ausstellen einer Vollmacht z.B. an Verwandte/ Freunde etc..

    Bei weiteren Fragen zum Strafantritt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

    E-Mail: Poststelle.BRB@justizvollzug.brandenburg.de

  • Wie werde ich untergebracht?

    Die JVA Brandenburg verfügt über ein abgestuftes Vollzugssystem, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Inhaftierten Rechnung zu tragen.
    Das Vollzugssystem gliedert sich in drei Stufen:

    1. den geschlossenen Vollzug
    2. den halboffenen Vollzug (in Aufschlussbereichen, Wohngruppen und Wohneinheiten)
    3. den offenen Vollzug

    Das Vollzugssystem ermöglicht damit eine schrittweise Reintegration in die Gesellschaft. Bei Ersatzfreiheitsstrafe werden Sie grundsätzlich im offenen Vollzug untergebracht. Bei Freiheitsstrafe werden Sie im offenen Vollzug untergebracht, soweit die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, ansonsten erfolgt Ihre Unterbringung im geschlossenen Vollzug. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt im geschlossenen Vollzug.

    Die JVA Brandenburg verfügt über ein abgestuftes Vollzugssystem, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Inhaftierten Rechnung zu tragen.
    Das Vollzugssystem gliedert sich in drei Stufen:

    1. den geschlossenen Vollzug
    2. den halboffenen Vollzug (in Aufschlussbereichen, Wohngruppen und Wohneinheiten)
    3. den offenen Vollzug

    Das Vollzugssystem ermöglicht damit eine schrittweise Reintegration in die Gesellschaft. Bei Ersatzfreiheitsstrafe werden Sie grundsätzlich im offenen Vollzug untergebracht. Bei Freiheitsstrafe werden Sie im offenen Vollzug untergebracht, soweit die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, ansonsten erfolgt Ihre Unterbringung im geschlossenen Vollzug. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt im geschlossenen Vollzug.

  • Was passiert während der Haft?

    Beim Vollzug der Untersuchungshaft steht die sichere Unterbringung zur Durchführung des geordneten Strafverfahrens im Vordergrund (§ 3 BbgJVollzG). In der Strafhaft ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die in jedem konkreten Einzelfall sowohl die Straffälligkeit begünstigenden Faktoren als auch die Fähigkeiten, deren Stärkung einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken kann (§ 13 Abs. 4 BbgJVollzG). Aufgabe und Ziel ist es, Ihre sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln sowie ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen.

    Hierfür halten wir eine breite Palette unterschiedlicher Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen vor. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Erwerb sozialer Kompetenzen, der Auseinandersetzung mit Aggressionen und Gewalt sowie mit Suchtverhalten, die Erarbeitung einer realistischen Zukunftsperspektive und die unterstützende Entlassungsvorbereitung. 

    Während der Inhaftierung haben Sie zudem die Möglichkeit, u. a. in der Buchbinderei, Gärtnerei, Holzmanufaktur, Tischlerei, Schlosserei, Kammer sowie als Reiniger und im Liegenschaftsservice entgeltlich zu arbeiten. 

    Sie können am Arbeitstraining sowie an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Im Bereich Hochbaufacharbeiter / Schweißerfachlehrgänge / Lagerlogistik können Sie modular aufgebaute Ausbildungsbausteine nutzen. Die begonnenen Ausbildungen können ggf. nach der Entlassung fortgesetzt werden.

    Die Anstalt bietet Inhaftierten – zum Teil mit Unterstützung von Externen – eine Vielzahl an Angeboten zur sinnvollen Freizeitgestaltung (u.a. Sport- und Kochkurse, Bastel- und Werkgruppen, Mal- und Musikzirkel). Die JVA Brandenburg verfügt zudem über eine umfangreiche Bibliothek (Mediathek), wo Medien verschiedener Art genutzt und entliehen werden können. Ziel ist es auch hier, den Insassen einen Ausgleich anzubieten, um den Haftfolgen entgegenzuwirken. Zudem sollen hierbei soziale Verhaltensweisen trainiert werden.

    Beim Vollzug der Untersuchungshaft steht die sichere Unterbringung zur Durchführung des geordneten Strafverfahrens im Vordergrund (§ 3 BbgJVollzG). In der Strafhaft ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die in jedem konkreten Einzelfall sowohl die Straffälligkeit begünstigenden Faktoren als auch die Fähigkeiten, deren Stärkung einer erneuten Straffälligkeit entgegenwirken kann (§ 13 Abs. 4 BbgJVollzG). Aufgabe und Ziel ist es, Ihre sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln sowie ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen.

    Hierfür halten wir eine breite Palette unterschiedlicher Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen vor. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Erwerb sozialer Kompetenzen, der Auseinandersetzung mit Aggressionen und Gewalt sowie mit Suchtverhalten, die Erarbeitung einer realistischen Zukunftsperspektive und die unterstützende Entlassungsvorbereitung. 

    Während der Inhaftierung haben Sie zudem die Möglichkeit, u. a. in der Buchbinderei, Gärtnerei, Holzmanufaktur, Tischlerei, Schlosserei, Kammer sowie als Reiniger und im Liegenschaftsservice entgeltlich zu arbeiten. 

    Sie können am Arbeitstraining sowie an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Im Bereich Hochbaufacharbeiter / Schweißerfachlehrgänge / Lagerlogistik können Sie modular aufgebaute Ausbildungsbausteine nutzen. Die begonnenen Ausbildungen können ggf. nach der Entlassung fortgesetzt werden.

    Die Anstalt bietet Inhaftierten – zum Teil mit Unterstützung von Externen – eine Vielzahl an Angeboten zur sinnvollen Freizeitgestaltung (u.a. Sport- und Kochkurse, Bastel- und Werkgruppen, Mal- und Musikzirkel). Die JVA Brandenburg verfügt zudem über eine umfangreiche Bibliothek (Mediathek), wo Medien verschiedener Art genutzt und entliehen werden können. Ziel ist es auch hier, den Insassen einen Ausgleich anzubieten, um den Haftfolgen entgegenzuwirken. Zudem sollen hierbei soziale Verhaltensweisen trainiert werden.

  • Geld und Überweisungen

    Der Besitz von Bargeld ist Inhaftierten des geschlossenen Vollzuges nicht gestattet. Gelder an Insassen können Sie daher nur per Überweisung senden.

    Die Bankverbindung lautet: 

    Empfänger: Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel

    IBAN: DE50 1605 0000 3617 0003 54

    BIC: WELADED1PMB

    Verwendungszweck: Name des Gefangenen / Untergebrachten / ggfs.
                                         Zweckbindung

    Zweckgebundene Überweisungen

    Für die nachfolgend aufgeführten Zweckbindungen können zweckgebundene Überweisungen vorgenommen werden:

    • Gesundheitsfürsorge, insbesondere Eigenbeteiligung bei Zahnersatz und Brillen
    • Weiter-, Aus- und Fortbildung, insbesondere Lernmaterial, Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang
    • Vorbereitung der Eingliederung, insbesondere Kosten der Arbeits- und Wohnungssuche, der Beschaffung von Personalpapieren sowie sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang Aufrechterhaltung und Pflege der sozialen Beziehungen, insbesondere Fahrtkosten anlässlich Vollzugslockerungen.

    Pro Überweisung ist nur eine Zweckbindung zulässig.

    Beträge, die mit einer der oben benannten Zweckbindungen überwiesen werden, können einzig und allein für diesen Zweck verwendet werden und sind insoweit von Pfändungen geschützt.

    Beträge mit anderslautenden Zweckbindungen unterliegen nicht dem Pfändungsschutz.

    Der Besitz von Bargeld ist Inhaftierten des geschlossenen Vollzuges nicht gestattet. Gelder an Insassen können Sie daher nur per Überweisung senden.

    Die Bankverbindung lautet: 

    Empfänger: Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel

    IBAN: DE50 1605 0000 3617 0003 54

    BIC: WELADED1PMB

    Verwendungszweck: Name des Gefangenen / Untergebrachten / ggfs.
                                         Zweckbindung

    Zweckgebundene Überweisungen

    Für die nachfolgend aufgeführten Zweckbindungen können zweckgebundene Überweisungen vorgenommen werden:

    • Gesundheitsfürsorge, insbesondere Eigenbeteiligung bei Zahnersatz und Brillen
    • Weiter-, Aus- und Fortbildung, insbesondere Lernmaterial, Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang
    • Vorbereitung der Eingliederung, insbesondere Kosten der Arbeits- und Wohnungssuche, der Beschaffung von Personalpapieren sowie sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang Aufrechterhaltung und Pflege der sozialen Beziehungen, insbesondere Fahrtkosten anlässlich Vollzugslockerungen.

    Pro Überweisung ist nur eine Zweckbindung zulässig.

    Beträge, die mit einer der oben benannten Zweckbindungen überwiesen werden, können einzig und allein für diesen Zweck verwendet werden und sind insoweit von Pfändungen geschützt.

    Beträge mit anderslautenden Zweckbindungen unterliegen nicht dem Pfändungsschutz.

  • Einkauf / Telefonie / Pakete

    Inhaftierte haben die Möglichkeit des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt. An festgelegten Tagen im Monat können Sie bestimmte Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemittel sowie elektrische Geräte in angemessenem Umfang einkaufen, soweit Sie über entsprechende Gelder verfügen. Der Einkauf wird bargeldlos abgewickelt. Sie bekommen rechtzeitig vor den jeweiligen Einkäufen einen Kontoauszug, aus dem die Summe des zu verbrauchenden Geldbetrages hervorgeht. Der Kaufmann rechnet im Nachhinein mit der Zahlstelle ab. 

    Für Telefonate steht Ihnen ein Haftraummediensystem im Haftraum / Zimmer zur Verfügung, dessen Betreiber die Telio Communications GmbH ist, die auch die Geräte stellt. Der Nutzungsvertrag kommt zwischen Ihnen als Einzelnutzer und der Firma Telio zustande. Für Sie wird auf Antrag ein eigenes Benutzerkonto eingerichtet. Sie erhalten eine Kontonummer und eine PIN (Geheimnummer). Die Kosten sind durch Sie zu tragen, Einzahlungen durch Dritte sind möglich. Nähere Informationen erhalten Sie zum Haftantritt.

    Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung des Telefonkontos etwas Zeit in Anspruch nimmt und Sie daher nicht sofort nach Haftantritt telefonieren können. Sie können auch nicht angerufen werden.

    Im Vollzug der Untersuchungshaft können Anordnungen nach § 119 Abs. 1 Strafprozessordnung zu weiteren Einschränkungen führen.

    Inhaftierte haben die Möglichkeit, Pakete zu empfangen. Der Empfang bedarf eines Antrages des Inhaftierten sowie der Erlaubnis der Anstalt. Nach erteilter Erlaubnis wird dem Inhaftierten ein Merkblatt mit einer Paketmarke ausgehändigt, das er an den Menschen schickt, von dem er sich ein Paket erhofft. Sollten Sie in der Folge ein Paket an einen Inhaftierten versenden wollen, so beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Merkblatt. Bei  Zuwiderhandlungen wird das Paket unfrei zurückgesandt. Gleiches gilt auch für Pakete ohne Paketmarke oder bei Gewichtsüberschreitungen. Das zulässige Gewicht ist auf der Paketmarke ausgewiesen. Das Paket darf nur genehmigte Nahrungs- und Genussmittel enthalten. Nicht genehmigte Waren sind im Merkblatt aufgelistet, wie auch nicht genehmigte Verpackungen. Waren dürfen nur originalverpackt sein. Die Kosten des Paketes trägt der Absender.

    Inhaftierte haben die Möglichkeit des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt. An festgelegten Tagen im Monat können Sie bestimmte Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemittel sowie elektrische Geräte in angemessenem Umfang einkaufen, soweit Sie über entsprechende Gelder verfügen. Der Einkauf wird bargeldlos abgewickelt. Sie bekommen rechtzeitig vor den jeweiligen Einkäufen einen Kontoauszug, aus dem die Summe des zu verbrauchenden Geldbetrages hervorgeht. Der Kaufmann rechnet im Nachhinein mit der Zahlstelle ab. 

    Für Telefonate steht Ihnen ein Haftraummediensystem im Haftraum / Zimmer zur Verfügung, dessen Betreiber die Telio Communications GmbH ist, die auch die Geräte stellt. Der Nutzungsvertrag kommt zwischen Ihnen als Einzelnutzer und der Firma Telio zustande. Für Sie wird auf Antrag ein eigenes Benutzerkonto eingerichtet. Sie erhalten eine Kontonummer und eine PIN (Geheimnummer). Die Kosten sind durch Sie zu tragen, Einzahlungen durch Dritte sind möglich. Nähere Informationen erhalten Sie zum Haftantritt.

    Bitte beachten Sie, dass die Einrichtung des Telefonkontos etwas Zeit in Anspruch nimmt und Sie daher nicht sofort nach Haftantritt telefonieren können. Sie können auch nicht angerufen werden.

    Im Vollzug der Untersuchungshaft können Anordnungen nach § 119 Abs. 1 Strafprozessordnung zu weiteren Einschränkungen führen.

    Inhaftierte haben die Möglichkeit, Pakete zu empfangen. Der Empfang bedarf eines Antrages des Inhaftierten sowie der Erlaubnis der Anstalt. Nach erteilter Erlaubnis wird dem Inhaftierten ein Merkblatt mit einer Paketmarke ausgehändigt, das er an den Menschen schickt, von dem er sich ein Paket erhofft. Sollten Sie in der Folge ein Paket an einen Inhaftierten versenden wollen, so beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Merkblatt. Bei  Zuwiderhandlungen wird das Paket unfrei zurückgesandt. Gleiches gilt auch für Pakete ohne Paketmarke oder bei Gewichtsüberschreitungen. Das zulässige Gewicht ist auf der Paketmarke ausgewiesen. Das Paket darf nur genehmigte Nahrungs- und Genussmittel enthalten. Nicht genehmigte Waren sind im Merkblatt aufgelistet, wie auch nicht genehmigte Verpackungen. Waren dürfen nur originalverpackt sein. Die Kosten des Paketes trägt der Absender.