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Sicherungsverwahrungsvollzugseinrichtung bei der JVA Brandenburg an der Havel (SVE)

Gebäude der Sicherungsverwahrung bei der JVA Brandenburg (SVE)
Foto: © MdJ

In der Einrichtung für den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrungsvollzugseinrichtung bei der JVA Brandenburg an der Havel (SVE) werden Männer untergebracht, wenn angenommen wird, dass von ihnen nach der Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten zu erwarten sind.

Gebäude der Sicherungsverwahrung bei der JVA Brandenburg (SVE)
Foto: © MdJ

In der Einrichtung für den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrungsvollzugseinrichtung bei der JVA Brandenburg an der Havel (SVE) werden Männer untergebracht, wenn angenommen wird, dass von ihnen nach der Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe weitere schwere Straftaten zu erwarten sind.


  • Was ist Sicherungsverwahrung?

    Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird angeordnet, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist (§ 66 Absatz 1 Nr. 4 StGB). Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 muss sich die Gestaltung der Sicherungsverwahrung deutlich vom Strafvollzug unterscheiden. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist so auszugestalten, dass sie einerseits freiheitsorientiert, anderseits therapiegerichtet ist. Im Brandenburgischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BbgSVVollzG) wurden diese Vorgaben auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz gibt als Ziel des Vollzugs vor, die Gefährlichkeit der Untergebrachten so zu mindern, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder sie für erledigt erklärt werden kann. Der Vollzug hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.

    Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird angeordnet, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist (§ 66 Absatz 1 Nr. 4 StGB). Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 muss sich die Gestaltung der Sicherungsverwahrung deutlich vom Strafvollzug unterscheiden. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist so auszugestalten, dass sie einerseits freiheitsorientiert, anderseits therapiegerichtet ist. Im Brandenburgischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BbgSVVollzG) wurden diese Vorgaben auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das Gesetz gibt als Ziel des Vollzugs vor, die Gefährlichkeit der Untergebrachten so zu mindern, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung möglichst bald zur Bewährung ausgesetzt oder sie für erledigt erklärt werden kann. Der Vollzug hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.

  • Wie sind die Lebensbedingungen in der Sicherungsverwahrung?

    Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wurde auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel ein Neubau für den Vollzug der Sicherungsverwahrung errichtet, der am 3. November 2014 bezogen wurde. Der Neubau ist getrennt von der Justizvollzugsanstalt. Die SV-Einrichtung verfügt derzeit über eine Belegungskapazität von zwölf Plätzen.

    Jeder Sicherungsverwahrte bewohnt einen insgesamt ca. 25 m2 großen Unterbringungsbereich, der aus einem Wohn- und Schlafbereich, einem separaten Sanitärbereich und einer räumlich abgetrennten Küchenzeile besteht. Die Räume können individuell gestaltet werden, solange die Sicherheit der Einrichtung nicht gefährdet wird.

    Während der Aufschlusszeiten von 6:00 - 21:00 Uhr können sich die Untergebrachten frei in der Einrichtung und dem Außengelände bewegen. Die Untergebrachten haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen.

    Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wurde auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel ein Neubau für den Vollzug der Sicherungsverwahrung errichtet, der am 3. November 2014 bezogen wurde. Der Neubau ist getrennt von der Justizvollzugsanstalt. Die SV-Einrichtung verfügt derzeit über eine Belegungskapazität von zwölf Plätzen.

    Jeder Sicherungsverwahrte bewohnt einen insgesamt ca. 25 m2 großen Unterbringungsbereich, der aus einem Wohn- und Schlafbereich, einem separaten Sanitärbereich und einer räumlich abgetrennten Küchenzeile besteht. Die Räume können individuell gestaltet werden, solange die Sicherheit der Einrichtung nicht gefährdet wird.

    Während der Aufschlusszeiten von 6:00 - 21:00 Uhr können sich die Untergebrachten frei in der Einrichtung und dem Außengelände bewegen. Die Untergebrachten haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich selbst zu verpflegen.

  • Wie wird mit den Untergebrachten therapeutisch gearbeitet?

    Grundlegend für die therapeutische Ausrichtung der Einrichtung ist die Entwicklung eines lebensfreundlichen Milieus, das ein gemeinschaftliches Miteinander und individuelle Weiterentwicklung ermöglicht und zur Mitarbeit am Vollzugsziel motiviert.

    Das Zusammenleben in der Einrichtung ist von Transparenz und Teilhabe der Untergebrachten an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen geprägt.

    Wohngruppeninterne Themen und Probleme werden im Rahmen wöchentlicher Sitzungen verhandelt. Die Untergebrachten können und sollen hier die Bereitschaft und die Fähigkeit entwickeln, ihre Belange in sozial angemessener Form vorzutragen und Kompromisse einzugehen.

    Die Überschaubarkeit der Einrichtung ermöglicht es, Veränderungsanstöße und behandlerische Prozesse in die alltägliche Lebenswelt zu integrieren, indem z. B. Problemdiskussionen und gemeinschaftliches Kochen miteinander verbunden werden. Bewährt hat sich auch die behandlerische Arbeit im Rahmen von vollzugsöffnenden Maßnahmen außerhalb der Einrichtung.

    Für jeden Untergebrachten wird ein individuelles Behandlungskonzept entwickelt, das in der Regel sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote umfasst. Dabei gehen die Behandlungsansätze auf eine Veränderung der kriminogenen Faktoren aus. Das Entdecken und Entwickeln neuer Lebensmöglichkeiten (Ressourcen) ist in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. 

    Angelpunkt aller Behandlung ist das Selbstbestimmungsrecht des Untergebrachten.

    Grundlegend für die therapeutische Ausrichtung der Einrichtung ist die Entwicklung eines lebensfreundlichen Milieus, das ein gemeinschaftliches Miteinander und individuelle Weiterentwicklung ermöglicht und zur Mitarbeit am Vollzugsziel motiviert.

    Das Zusammenleben in der Einrichtung ist von Transparenz und Teilhabe der Untergebrachten an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen geprägt.

    Wohngruppeninterne Themen und Probleme werden im Rahmen wöchentlicher Sitzungen verhandelt. Die Untergebrachten können und sollen hier die Bereitschaft und die Fähigkeit entwickeln, ihre Belange in sozial angemessener Form vorzutragen und Kompromisse einzugehen.

    Die Überschaubarkeit der Einrichtung ermöglicht es, Veränderungsanstöße und behandlerische Prozesse in die alltägliche Lebenswelt zu integrieren, indem z. B. Problemdiskussionen und gemeinschaftliches Kochen miteinander verbunden werden. Bewährt hat sich auch die behandlerische Arbeit im Rahmen von vollzugsöffnenden Maßnahmen außerhalb der Einrichtung.

    Für jeden Untergebrachten wird ein individuelles Behandlungskonzept entwickelt, das in der Regel sowohl Einzel- als auch Gruppenangebote umfasst. Dabei gehen die Behandlungsansätze auf eine Veränderung der kriminogenen Faktoren aus. Das Entdecken und Entwickeln neuer Lebensmöglichkeiten (Ressourcen) ist in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. 

    Angelpunkt aller Behandlung ist das Selbstbestimmungsrecht des Untergebrachten.

  • Wer arbeitet in der Sicherungsverwahrung?

    Die Untergebrachten werden durch ein multiprofessionelles Team begleitet, behandelt und – soweit erforderlich – beaufsichtigt. Diese Arbeit wird von Mitarbeitenden aus dem Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes, der Ergotherapie und des psychologischen Dienstes geleistet.

    Die Untergebrachten werden durch ein multiprofessionelles Team begleitet, behandelt und – soweit erforderlich – beaufsichtigt. Diese Arbeit wird von Mitarbeitenden aus dem Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes, der Ergotherapie und des psychologischen Dienstes geleistet.

  • Wie sieht der Alltag in der Sicherungsverwahrung aus?

    Der Alltag in der Sicherungsverwahrung unterscheidet sich von dem der Strafgefangenen. Einige Untergebrachte werden regelmäßig in unterschiedlichen Bereichen der JVA Brandenburg an der Havel zur Arbeit eingesetzt. Ebenso werden Untergebrachte in der Einrichtung selbst beschäftigt, z.B. als Hausarbeiter oder Gärtner. Wenn ein Untergebrachter nicht für einen Arbeitseinsatz geeignet ist, wird versucht, ihm eine andere Beschäftigung anzubieten, z.B. ein individuelles ergotherapeutisches Angebot oder eine Arbeitstherapie.   

    Grundsätzlich besteht für die Untergebrachten die Möglichkeit, am Bildungs- und Freizeitangebot der Gesamtanstalt teilzuhaben. In der SV-Einrichtung selbst können die Untergebrachten in ihrer Freizeit die hauseigene Kreativwerkstatt nutzen. Darüber hinaus stehen ein Musik-, ein Sport- und ein PC-Raum sowie eine Mediathek zur Verfügung. Die großzügig angelegte Außenanlage ermöglicht es den Untergebrachten, selbstständig Obst und Gemüse zur Selbstverpflegung anzubauen und sich sportlich zu betätigen.

    Einige Untergebrachte halten in ihrem Unterbringungsbereich Haustiere (z.B. Katze, Vögel, Fische). Als Gemeinschaftsprojekt wird im Außengelände eine Schar Hühner gehalten, die von einem für die Tierbetreuung verantwortlichen Untergebrachten versorgt wird.

    Der Alltag in der Sicherungsverwahrung unterscheidet sich von dem der Strafgefangenen. Einige Untergebrachte werden regelmäßig in unterschiedlichen Bereichen der JVA Brandenburg an der Havel zur Arbeit eingesetzt. Ebenso werden Untergebrachte in der Einrichtung selbst beschäftigt, z.B. als Hausarbeiter oder Gärtner. Wenn ein Untergebrachter nicht für einen Arbeitseinsatz geeignet ist, wird versucht, ihm eine andere Beschäftigung anzubieten, z.B. ein individuelles ergotherapeutisches Angebot oder eine Arbeitstherapie.   

    Grundsätzlich besteht für die Untergebrachten die Möglichkeit, am Bildungs- und Freizeitangebot der Gesamtanstalt teilzuhaben. In der SV-Einrichtung selbst können die Untergebrachten in ihrer Freizeit die hauseigene Kreativwerkstatt nutzen. Darüber hinaus stehen ein Musik-, ein Sport- und ein PC-Raum sowie eine Mediathek zur Verfügung. Die großzügig angelegte Außenanlage ermöglicht es den Untergebrachten, selbstständig Obst und Gemüse zur Selbstverpflegung anzubauen und sich sportlich zu betätigen.

    Einige Untergebrachte halten in ihrem Unterbringungsbereich Haustiere (z.B. Katze, Vögel, Fische). Als Gemeinschaftsprojekt wird im Außengelände eine Schar Hühner gehalten, die von einem für die Tierbetreuung verantwortlichen Untergebrachten versorgt wird.

  • Wie wird der Kontakt nach "draußen" gestaltet?

    Untergebrachte können ihre Außenkontakte brieflich, telefonisch oder besuchsweise gestalten.

    Jeder Untergebrachte verfügt über ein eigenes Telefon im Unterbringungsbereich, von dem aus er selbstständig bis zu 15 genehmigte Rufnummern anrufen kann. Ebenso kann er von diesen genehmigten Rufnummern aus angerufen werden.

    Der Besuch erfolgt im Besuchsgebäude der JVA Brandenburg an der Havel, wo gesonderte Räumlichkeiten für Besuche bei Sicherungsverwahrten zur Verfügung stehen.

    Aktivitäten außerhalb der SV-Einrichtung haben für die Untergebrachten eine besondere Attraktivität und stellen daher im Motivationsgefüge eine wichtige Säule dar. Neben den jährlich mindestens vier Ausführungen, die jedem Untergebrachten per Gesetz zustehen, werden nach sorgfältigster Prüfung auch Gemeinschaftserlebnisse gefördert. Dazu zählen der Gemeinschaftseinkauf, bei dem mehrere Sicherungsverwahrte in einem Supermarkt einkaufen gehen oder erlebnispädagogische Maßnahmen.

    Insbesondere im Rahmen der Entlassungsvorbereitung kommt vollzugsöffnenden Maßnahmen, z.B. begleiteten oder unbegleiteten Ausgänge, eine besondere Bedeutung zu. Je nach Einzelfall werden im Rahmen von vollzugsöffnenden Maßnahmen zum Teil auch Behandlungsmaßnahmen durchgeführt.

     

    Untergebrachte können ihre Außenkontakte brieflich, telefonisch oder besuchsweise gestalten.

    Jeder Untergebrachte verfügt über ein eigenes Telefon im Unterbringungsbereich, von dem aus er selbstständig bis zu 15 genehmigte Rufnummern anrufen kann. Ebenso kann er von diesen genehmigten Rufnummern aus angerufen werden.

    Der Besuch erfolgt im Besuchsgebäude der JVA Brandenburg an der Havel, wo gesonderte Räumlichkeiten für Besuche bei Sicherungsverwahrten zur Verfügung stehen.

    Aktivitäten außerhalb der SV-Einrichtung haben für die Untergebrachten eine besondere Attraktivität und stellen daher im Motivationsgefüge eine wichtige Säule dar. Neben den jährlich mindestens vier Ausführungen, die jedem Untergebrachten per Gesetz zustehen, werden nach sorgfältigster Prüfung auch Gemeinschaftserlebnisse gefördert. Dazu zählen der Gemeinschaftseinkauf, bei dem mehrere Sicherungsverwahrte in einem Supermarkt einkaufen gehen oder erlebnispädagogische Maßnahmen.

    Insbesondere im Rahmen der Entlassungsvorbereitung kommt vollzugsöffnenden Maßnahmen, z.B. begleiteten oder unbegleiteten Ausgänge, eine besondere Bedeutung zu. Je nach Einzelfall werden im Rahmen von vollzugsöffnenden Maßnahmen zum Teil auch Behandlungsmaßnahmen durchgeführt.