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Justizvollzugsbeamte sitzen in Reihen nach vorne gerichtet auf Stuhlen. Die Rückenaufschrift Justiz ist auf der Arbeitskleidung der Beamten zu sehen
Foto: © Bildungsstätte für den Justizvollzug

Bedienstete/Bediensteter im allgemeinen Justizvollzugsdienst

Ein zeitgemäßer Justizvollzug soll die Gefangenen sicher unterbringen und sie befähigen, nach ihrer Entlassung aus der Haft ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hier tragen die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes eine große Verantwortung.

Ihre Tätigkeit im Justizvollzug erstreckt sich auf Sicherungs-, Behandlungs-, Betreuungs-, Ordnungs– und Versorgungsaufgaben. Dabei sind die Gefangenen insbesondere bei der Arbeit, bei der Ausübung von Sport und während der Freizeit zu betreuen, zu beaufsichtigen und soweit erforderlich anzuleiten. Sie sind Ansprechperson für die Gefangenen, sowohl in Fragen des Vollzuges als auch in persönlichen Angelegenheiten.

Sie sorgen für den ordnungsgemäßen Tagesablauf. Durch die ständige Anwesenheit üben Sie einen starken Einfluss auf die Gefangenen aus und bestimmen maßgeblich die Atmosphäre in der Anstalt. Dieser ständige Dienst am Menschen erfordert naturgemäß einen Schichtbetrieb (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst, Wochenend- und Feiertagsdienst).

Beamtinnen und Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst tragen durch ihre Tätigkeit einen großen Teil dazu bei, dass die Gefangenen resozialisiert und in unserer Gesellschaft wieder eingegliedert werden. Der Kontakt mit Gefangenen birgt naturgemäß auch Konfliktpotential. Deshalb verlangt der Beruf vollen Einsatz und die Fähigkeit, sich immer wieder neuen Situationen und Schwierigkeiten zu stellen.

Wir suchen daher sozial engagierte Kolleginnen und Kollegen, die Talent im Umgang mit anderen Menschen haben, in fachübergreifenden Teams arbeiten möchten, gern Verantwortung übernehmen und Lust haben, in einem sozial vielfältigen Umfeld tätig zu sein.

Justizvollzugsbeamte sitzen in Reihen nach vorne gerichtet auf Stuhlen. Die Rückenaufschrift Justiz ist auf der Arbeitskleidung der Beamten zu sehen
Foto: © Bildungsstätte für den Justizvollzug

Bedienstete/Bediensteter im allgemeinen Justizvollzugsdienst

Ein zeitgemäßer Justizvollzug soll die Gefangenen sicher unterbringen und sie befähigen, nach ihrer Entlassung aus der Haft ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hier tragen die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes eine große Verantwortung.

Ihre Tätigkeit im Justizvollzug erstreckt sich auf Sicherungs-, Behandlungs-, Betreuungs-, Ordnungs– und Versorgungsaufgaben. Dabei sind die Gefangenen insbesondere bei der Arbeit, bei der Ausübung von Sport und während der Freizeit zu betreuen, zu beaufsichtigen und soweit erforderlich anzuleiten. Sie sind Ansprechperson für die Gefangenen, sowohl in Fragen des Vollzuges als auch in persönlichen Angelegenheiten.

Sie sorgen für den ordnungsgemäßen Tagesablauf. Durch die ständige Anwesenheit üben Sie einen starken Einfluss auf die Gefangenen aus und bestimmen maßgeblich die Atmosphäre in der Anstalt. Dieser ständige Dienst am Menschen erfordert naturgemäß einen Schichtbetrieb (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst, Wochenend- und Feiertagsdienst).

Beamtinnen und Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst tragen durch ihre Tätigkeit einen großen Teil dazu bei, dass die Gefangenen resozialisiert und in unserer Gesellschaft wieder eingegliedert werden. Der Kontakt mit Gefangenen birgt naturgemäß auch Konfliktpotential. Deshalb verlangt der Beruf vollen Einsatz und die Fähigkeit, sich immer wieder neuen Situationen und Schwierigkeiten zu stellen.

Wir suchen daher sozial engagierte Kolleginnen und Kollegen, die Talent im Umgang mit anderen Menschen haben, in fachübergreifenden Teams arbeiten möchten, gern Verantwortung übernehmen und Lust haben, in einem sozial vielfältigen Umfeld tätig zu sein.

  • Wie werde ich Bedienstete oder Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes?

    Wie werde ich Bedienstete oder Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes?

    Ihre Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel zunächst in einem bis zu einem Jahr befristeten Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind.

    Im Rahmen dieser befristeten Beschäftigung geben wir Ihnen Gelegenheit, „Ihre“ Justizvollzugsanstalt kennenzulernen. Diese Beschäftigung ermöglicht es Ihnen, Ihren Berufswunsch vor Ort zu überprüfen.

    Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der zweijährigen Laufbahnausbildung erfolgen dann in Abhängigkeit von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und der Anzahl vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. März oder 1. September.

    Während der Ausbildung werden Sie auf Ihre künftigen Aufgaben intensiv in Theorie und Praxis vorbereitet.

    Die theoretische Ausbildung findet in der Bildungsstätte des Justizvollzuges in Brandenburg an der Havel statt. Hier werden Ihnen neben notwendigen Gesetzeskenntnissen auch Grundlagen der Psychologie, Kriminologie und Pädagogik vermittelt. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Vermittlung von Deeskalationstechniken sowie Eingriffs- und Sicherungstechniken zur Gefahrenabwehr.

    Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Justizvollzugsanstalten durch erfahrene und geschulte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter und soll Sie mit allen Bereichen des Justizvollzuges bekannt machen.

    Während Ihrer Ausbildung legen wir insbesondere Augenmerk darauf, dass Sie Handlungskompetenzen für Ihre spätere Tätigkeit erlangen: den Umgang mit Gefangenen.

    Wie werde ich Bedienstete oder Bediensteter des allgemeinen Vollzugsdienstes?

    Ihre Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel zunächst in einem bis zu einem Jahr befristeten Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind.

    Im Rahmen dieser befristeten Beschäftigung geben wir Ihnen Gelegenheit, „Ihre“ Justizvollzugsanstalt kennenzulernen. Diese Beschäftigung ermöglicht es Ihnen, Ihren Berufswunsch vor Ort zu überprüfen.

    Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der zweijährigen Laufbahnausbildung erfolgen dann in Abhängigkeit von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und der Anzahl vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. März oder 1. September.

    Während der Ausbildung werden Sie auf Ihre künftigen Aufgaben intensiv in Theorie und Praxis vorbereitet.

    Die theoretische Ausbildung findet in der Bildungsstätte des Justizvollzuges in Brandenburg an der Havel statt. Hier werden Ihnen neben notwendigen Gesetzeskenntnissen auch Grundlagen der Psychologie, Kriminologie und Pädagogik vermittelt. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil der Ausbildung ist die Vermittlung von Deeskalationstechniken sowie Eingriffs- und Sicherungstechniken zur Gefahrenabwehr.

    Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Justizvollzugsanstalten durch erfahrene und geschulte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter und soll Sie mit allen Bereichen des Justizvollzuges bekannt machen.

    Während Ihrer Ausbildung legen wir insbesondere Augenmerk darauf, dass Sie Handlungskompetenzen für Ihre spätere Tätigkeit erlangen: den Umgang mit Gefangenen.

  • Einstellungsvoraussetzungen

    Einstellungsvoraussetzungen

    Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

    • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige/r EU-Bürger/in ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllt,
    • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten,
    • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
    • mindestens 18 Jahre und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf höchstens 39 Jahre* alt ist,
    • die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) besitzt oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweisen kann oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
    • in körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet ist,
    • über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt und
    • über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt oder diese bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erworben hat.

    * Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber/innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins gemäß § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes

    Die besondere körperliche, gesundheitliche und charakterliche Eignung muss in einem Eignungsfeststellungsverfahren sowie durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit) gilt:

    • eine Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien
    • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns

    schließen die gesundheitliche Eignung in der Regel bereits aus.

     

    Einstellungsvoraussetzungen

    Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

    • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige/r EU-Bürger/in ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllt,
    • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten,
    • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
    • mindestens 18 Jahre und am Tag der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf höchstens 39 Jahre* alt ist,
    • die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) besitzt oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweisen kann oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
    • in körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet ist,
    • über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt und
    • über eine Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt oder diese bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes erworben hat.

    * Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber/innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins gemäß § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes und in den Fällen des § 7 Abs. 6 des Soldatenversorgungsgesetzes

    Die besondere körperliche, gesundheitliche und charakterliche Eignung muss in einem Eignungsfeststellungsverfahren sowie durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit) gilt:

    • eine Sehschwäche von mehr als 2,5 Dioptrien
    • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns

    schließen die gesundheitliche Eignung in der Regel bereits aus.

     

  • Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsverfahren

    Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsverfahren

    Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Justizvollzugseinrichtung, bei der die Einstellung gewünscht wird, und fügen dieser folgende Unterlagen bei:

    • tabellarischer Lebenslauf,
    • Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
    • ggf. den Nachweis eines Berufsbildungsabschlusses sowie
    • ggf. Arbeitszeugnisse in Kopie.

    Wenn die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden Sie eine Einladung zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren erhalten.

    Im ersten Teil dieses Verfahrens, das zentral für alle Justizvollzugsanstalten bei der Bildungsstätte für den Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel durchgeführt wird, werden  zunächst körperliche Fitness, Merk– und Konzentrationsfähigkeit, Rechtschreibung, Allgemeinbildung und logisches Denken geprüft.

    An diesem Tag sind ein Fitnesstest, ein Deutschtest und Psychologische Tests zu absolvieren.

    Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsverfahren

    Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Justizvollzugseinrichtung, bei der die Einstellung gewünscht wird, und fügen dieser folgende Unterlagen bei:

    • tabellarischer Lebenslauf,
    • Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
    • ggf. den Nachweis eines Berufsbildungsabschlusses sowie
    • ggf. Arbeitszeugnisse in Kopie.

    Wenn die formalen Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden Sie eine Einladung zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren erhalten.

    Im ersten Teil dieses Verfahrens, das zentral für alle Justizvollzugsanstalten bei der Bildungsstätte für den Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel durchgeführt wird, werden  zunächst körperliche Fitness, Merk– und Konzentrationsfähigkeit, Rechtschreibung, Allgemeinbildung und logisches Denken geprüft.

    An diesem Tag sind ein Fitnesstest, ein Deutschtest und Psychologische Tests zu absolvieren.

    Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich alle Bausteine dieses Verfahrens durchlaufen haben, werden zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch, das auch Aufschluss über Ihre persönlichen Fähigkeiten wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen geben soll, in die jeweilige Justizvollzugsanstalt eingeladen.

    Wenn auch diese Hürde genommen ist, werden Sie um Vorlage einer Erklärung gebeten, ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt oder ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Zudem werden Sie um eine Erklärung gebeten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.

    Es erfolgt dann auch die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister.

    Danach erfolgt die Entscheidung über eine Einstellung.

    Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich alle Bausteine dieses Verfahrens durchlaufen haben, werden zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch, das auch Aufschluss über Ihre persönlichen Fähigkeiten wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen geben soll, in die jeweilige Justizvollzugsanstalt eingeladen.

    Wenn auch diese Hürde genommen ist, werden Sie um Vorlage einer Erklärung gebeten, ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt oder ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Zudem werden Sie um eine Erklärung gebeten, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.

    Es erfolgt dann auch die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister.

    Danach erfolgt die Entscheidung über eine Einstellung.

  • Besoldung und Beförderungsmöglichkeiten

    Besoldung und Beförderungsmöglichkeiten

    Ihre Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst  erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis mit Vergütung nach Entgeltgruppe 4 TV-L.

    Einstellungen sind hier ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

    Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie als Justizvollzugshauptsekretäranwärterin/Justizvollzugshauptsekretäranwärter Anwärterbezüge.

    Die Vergütung der Anwärterinnen und Anwärter während des Vorbereitungsdienstes beträgt ab 1. Dezember 2022:

    Anwärtergrundbetrag:                        1.368,37 Euro
    Anwärtersonderzuschlag:                       684,19 Euro

    Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 63,69 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 127,38 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.

    Neben dem Anwärtergrundbetrag, einem Anwärtersonderzuschlag und Zulagen erhalten die Anwärterinnen und Anwärter – soweit die Voraussetzungen vorliegen – einen Familienzuschlag (jeweils 167,36 Euro für das erste und zweite Kind, für jedes weitere zur berücksichtigende Kind 382,76 Euro ab 1. Januar 2021). Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen gewährt.

    Für weitere Informationen steht Ihnen auch die Internetseite der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg mit Bezügerechner eines externen Anbieters zur Verfügung.

    Ihre Ausbildung endet mit dem Ablegen der Laufbahnprüfung. Damit endet auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist bei persönlicher Eignung eine Einstellung als Justizvollzugshauptsekretärin/Justizvollzugshauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) im Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen.

    Nachdem Sie sich im Anschluss an den Vorbereitungsdienst drei Jahre als Beamter auf Probe bewährt haben, erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

    In der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes gibt es Aufstiegsmöglichkeiten durch Ernennung zur/zum:

    Justizvollzugsamtsinspektorin/Justizvollzugsamtsinspektor
    Besoldungsgruppe A 9.

    Für besonders herausgehobene Tätigkeiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zur Justizvollzugsamtsinspektorin bzw. zum Justizvollzugsamtsinspektor mit Amtszulage ernannt zu werden. 

    Besoldung und Beförderungsmöglichkeiten

    Ihre Einstellung in den allgemeinen Vollzugsdienst  erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis mit Vergütung nach Entgeltgruppe 4 TV-L.

    Einstellungen sind hier ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

    Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie als Justizvollzugshauptsekretäranwärterin/Justizvollzugshauptsekretäranwärter Anwärterbezüge.

    Die Vergütung der Anwärterinnen und Anwärter während des Vorbereitungsdienstes beträgt ab 1. Dezember 2022:

    Anwärtergrundbetrag:                        1.368,37 Euro
    Anwärtersonderzuschlag:                       684,19 Euro

    Sie erhalten darüber hinaus eine behördenspezifische Stellenzulage für die Tätigkeit in Justizvollzugsanstalten in Höhe von 63,69 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von einem Jahr und 127,38 Euro/Monat nach einer Dienstzeit von zwei Jahren.

    Neben dem Anwärtergrundbetrag, einem Anwärtersonderzuschlag und Zulagen erhalten die Anwärterinnen und Anwärter – soweit die Voraussetzungen vorliegen – einen Familienzuschlag (jeweils 167,36 Euro für das erste und zweite Kind, für jedes weitere zur berücksichtigende Kind 382,76 Euro ab 1. Januar 2021). Außerdem werden vermögenswirksame Leistungen gewährt.

    Für weitere Informationen steht Ihnen auch die Internetseite der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg mit Bezügerechner eines externen Anbieters zur Verfügung.

    Ihre Ausbildung endet mit dem Ablegen der Laufbahnprüfung. Damit endet auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist bei persönlicher Eignung eine Einstellung als Justizvollzugshauptsekretärin/Justizvollzugshauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) im Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen.

    Nachdem Sie sich im Anschluss an den Vorbereitungsdienst drei Jahre als Beamter auf Probe bewährt haben, erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

    In der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes gibt es Aufstiegsmöglichkeiten durch Ernennung zur/zum:

    Justizvollzugsamtsinspektorin/Justizvollzugsamtsinspektor
    Besoldungsgruppe A 9.

    Für besonders herausgehobene Tätigkeiten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zur Justizvollzugsamtsinspektorin bzw. zum Justizvollzugsamtsinspektor mit Amtszulage ernannt zu werden. 

  • Wo kann ich mich informieren?

    Wo kann ich mich informieren?

    Für weitere Fragen stehen Ihnen in den Justizvollzugsanstalten die Abteilungen für Personal und Service gern zur Verfügung:

    Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel
    Frau Koppe  Tel. 03381 761-3101
    Frau Budich Tel. 03381 761-3102

    Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
    Frau Pirsch Tel. 0355 4888-212

    Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben
    Frau Kain Tel. 035456 673-245

    Justizvollzugsanstalt Nord Brandenburg
    Teilanstalt Neuruppin-Wulkow
    Frau Kramm Tel. 03391 700-206

    Justizvollzugsanstalt Nord Brandenburg
    Teilanstalt Wriezen
    Frau Lange Tel. 033456 154-114

    Weitere Informationen:

    Wo kann ich mich informieren?

    Für weitere Fragen stehen Ihnen in den Justizvollzugsanstalten die Abteilungen für Personal und Service gern zur Verfügung:

    Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel
    Frau Koppe  Tel. 03381 761-3101
    Frau Budich Tel. 03381 761-3102

    Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
    Frau Pirsch Tel. 0355 4888-212

    Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben
    Frau Kain Tel. 035456 673-245

    Justizvollzugsanstalt Nord Brandenburg
    Teilanstalt Neuruppin-Wulkow
    Frau Kramm Tel. 03391 700-206

    Justizvollzugsanstalt Nord Brandenburg
    Teilanstalt Wriezen
    Frau Lange Tel. 033456 154-114

    Weitere Informationen:

Bewerbertage

Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel lädt Interessierte für eine Ausbildung zur Beamtin/zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst im Alter von 18 bis 39 Jahren zum Bewerberinformationstag ein!

  • Entdecken Sie das Berufsbild des Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst
  • Lernen Sie Auszubildende kennen und lassen Sie sich begeistern
  • Erfahren Sie Wissenswertes zu Einstellungskriterien und zum Auswahlverfahren
  • Werfen Sie einen kleinen Blick über die Mauern (Personalausweis erforderlich)

Nächster Bewerberinformationstag:

Mittwoch, 29. Mai 2024 in der Zeit von 15 bis 17 Uhr

Wo:

 JVA Brandenburg an der Havel, Bildungsstätte für den Justizvollzug, Max-Josef-Metzger Straße 47, 14772 Brandenburg an der Havel                             

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Für Rückfragen: 03381 761-9202

Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Termine für das Jahr 2024: 25. September, 20.November

Bewerbertage

Die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel lädt Interessierte für eine Ausbildung zur Beamtin/zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst im Alter von 18 bis 39 Jahren zum Bewerberinformationstag ein!

  • Entdecken Sie das Berufsbild des Bediensteten im allgemeinen Vollzugsdienst
  • Lernen Sie Auszubildende kennen und lassen Sie sich begeistern
  • Erfahren Sie Wissenswertes zu Einstellungskriterien und zum Auswahlverfahren
  • Werfen Sie einen kleinen Blick über die Mauern (Personalausweis erforderlich)

Nächster Bewerberinformationstag:

Mittwoch, 29. Mai 2024 in der Zeit von 15 bis 17 Uhr

Wo:

 JVA Brandenburg an der Havel, Bildungsstätte für den Justizvollzug, Max-Josef-Metzger Straße 47, 14772 Brandenburg an der Havel                             

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Für Rückfragen: 03381 761-9202

Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Termine für das Jahr 2024: 25. September, 20.November

Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten:

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Es wird um Kenntnisnahme gebeten: