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Drei Personen in einer Besprechung
Foto: © pexels

Juristin/Jurist im Justizvollzug

Als Führungskraft erwarten Sie im Justizvollzug vielfältige Aufgaben, die insbesondere durch die Arbeit mit einer teils schwierigen Klientel gekennzeichnet sind. Diese Klientel gemeinsam mit den Behandlungsteams und allen weiteren Mitarbeitern wieder auf den rechten Weg zu bringen, stellt eine spannende Herausforderung dar. Belohnung erfährt die Arbeit durch die in einer nicht geringen Anzahl von Fällen sichtbare positive Veränderung der Gefangenen, wodurch ein Stück weit Sicherheit geschaffen werden kann und ebenso dem/der Strafgefangenen bei dem Einstieg in ein straffreies Leben die so wichtige Unterstützung gewährleistet werden kann. 

Tätigkeitsbereiche  

Juristinnen und Juristen werden im Justizvollzug in der Regel zunächst im Bereich der Vollzugsleitung eingesetzt. 

Als Vollzugsleiter/in tragen Sie nicht nur die Personalverantwortung für Ihren Vollzugsbereich, Ihnen obliegen auch vollzugliche Einzelentscheidungen für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich untergebrachten Gefangenen. Die Tätigkeit erstreckt sich damit auf alle Rechtsangelegenheiten, die sowohl im Personal- wie auch im Vollzugsbereich von Bedeutung sind. 

Die Herausforderungen für Juristen und Juristinnen im Justizvollzug liegen somit auch in der Führung der direkt unterstellten Mitarbeiter und der Stärkung und Leitung der Teams sowie der Förderung von deren Zusammenarbeit. Vollzug bedeutet daher nicht nur Arbeit mit Gefangenen – auch für die Bediensteten übernehmen Sie einerseits Fürsorgepflichten, andererseits Verantwortung und letztlich ebenso die Weisungsbefugnis. Die Führung von Mitarbeitern nimmt einen großen Teil der Arbeit ein. 

Abwechslung macht den Alltag aus. Neben der Beteiligung an Konferenzen, in welchen der weitere Werdegang den/die Gefangene betreffend beschlossen wird, überprüfen und bearbeiten Sie Beschwerden von Gefangenen, fertigen Stellungnahmen an die Strafvollstreckungskammern – zum einen zu Anträgen auf gerichtliche Entscheidung, zum anderen zur Frage der vorzeitigen Entlassung von Gefangenen – und entwerfen dienstliche Beurteilungen für die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Bediensteten. Zu letzterem gehört auch das Führen von Mitarbeitergesprächen. 

Im weiteren Werdegang besteht mit zunehmender Berufserfahrung und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit, mit der Vertretung der Anstaltsleitung, der Anstaltsleitung oder einer Funktion in der Aufsichtsbehörde betraut zu werden.

Drei Personen in einer Besprechung
Foto: © pexels

Juristin/Jurist im Justizvollzug

Als Führungskraft erwarten Sie im Justizvollzug vielfältige Aufgaben, die insbesondere durch die Arbeit mit einer teils schwierigen Klientel gekennzeichnet sind. Diese Klientel gemeinsam mit den Behandlungsteams und allen weiteren Mitarbeitern wieder auf den rechten Weg zu bringen, stellt eine spannende Herausforderung dar. Belohnung erfährt die Arbeit durch die in einer nicht geringen Anzahl von Fällen sichtbare positive Veränderung der Gefangenen, wodurch ein Stück weit Sicherheit geschaffen werden kann und ebenso dem/der Strafgefangenen bei dem Einstieg in ein straffreies Leben die so wichtige Unterstützung gewährleistet werden kann. 

Tätigkeitsbereiche  

Juristinnen und Juristen werden im Justizvollzug in der Regel zunächst im Bereich der Vollzugsleitung eingesetzt. 

Als Vollzugsleiter/in tragen Sie nicht nur die Personalverantwortung für Ihren Vollzugsbereich, Ihnen obliegen auch vollzugliche Einzelentscheidungen für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich untergebrachten Gefangenen. Die Tätigkeit erstreckt sich damit auf alle Rechtsangelegenheiten, die sowohl im Personal- wie auch im Vollzugsbereich von Bedeutung sind. 

Die Herausforderungen für Juristen und Juristinnen im Justizvollzug liegen somit auch in der Führung der direkt unterstellten Mitarbeiter und der Stärkung und Leitung der Teams sowie der Förderung von deren Zusammenarbeit. Vollzug bedeutet daher nicht nur Arbeit mit Gefangenen – auch für die Bediensteten übernehmen Sie einerseits Fürsorgepflichten, andererseits Verantwortung und letztlich ebenso die Weisungsbefugnis. Die Führung von Mitarbeitern nimmt einen großen Teil der Arbeit ein. 

Abwechslung macht den Alltag aus. Neben der Beteiligung an Konferenzen, in welchen der weitere Werdegang den/die Gefangene betreffend beschlossen wird, überprüfen und bearbeiten Sie Beschwerden von Gefangenen, fertigen Stellungnahmen an die Strafvollstreckungskammern – zum einen zu Anträgen auf gerichtliche Entscheidung, zum anderen zur Frage der vorzeitigen Entlassung von Gefangenen – und entwerfen dienstliche Beurteilungen für die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Bediensteten. Zu letzterem gehört auch das Führen von Mitarbeitergesprächen. 

Im weiteren Werdegang besteht mit zunehmender Berufserfahrung und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Möglichkeit, mit der Vertretung der Anstaltsleitung, der Anstaltsleitung oder einer Funktion in der Aufsichtsbehörde betraut zu werden.

  • Berufseinstieg und Perspektiven

    Sie erfüllen die formalen Einstellungsvoraussetzungen, wenn Sie ein Studium der Rechtswissenschaften und beide Staatsprüfungen absolviert haben (Befähigung zum Richteramt). 

    Erwünscht sind darüber hinaus gute Kenntnisse im Straf-, Strafprozess- und insbesondere Strafvollzugsrecht sowie Grundkenntnisse im Recht des öffentlichen Dienstes. 

    Weitere Eigenschaften, die Sie als Jurist/in bei der Arbeit im Vollzug mitbringen sollten, sind insbesondere Empathie, aber auch die Fähigkeit, besonders auf das notwendige Nähe-Distanz-Verhältnis zu achten, sowie Interesse für die den Vollzug prägenden Themenfelder der Psychologie und Kriminologie. 

    Die Einstellung erfolgt entweder als Regierungsrätin/Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe (die Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre) oder als Tarifbeschäftigte/r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. 

    Zu Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgt in der Regel ein Einsatz an verschiedenen Vollzugsstandorten sowie im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz um die unterschiedlichen Bereiche des brandenburgischen Justizvollzuges kennenzulernen. Neben dem Erwerb fachlicher Fähigkeiten sollen dabei auch Befähigungen für künftige Leitungsfunktionen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg erprobt und erworben werden. 

    Sie erfüllen die formalen Einstellungsvoraussetzungen, wenn Sie ein Studium der Rechtswissenschaften und beide Staatsprüfungen absolviert haben (Befähigung zum Richteramt). 

    Erwünscht sind darüber hinaus gute Kenntnisse im Straf-, Strafprozess- und insbesondere Strafvollzugsrecht sowie Grundkenntnisse im Recht des öffentlichen Dienstes. 

    Weitere Eigenschaften, die Sie als Jurist/in bei der Arbeit im Vollzug mitbringen sollten, sind insbesondere Empathie, aber auch die Fähigkeit, besonders auf das notwendige Nähe-Distanz-Verhältnis zu achten, sowie Interesse für die den Vollzug prägenden Themenfelder der Psychologie und Kriminologie. 

    Die Einstellung erfolgt entweder als Regierungsrätin/Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe (die Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre) oder als Tarifbeschäftigte/r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. 

    Zu Beginn Ihrer Tätigkeit erfolgt in der Regel ein Einsatz an verschiedenen Vollzugsstandorten sowie im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz um die unterschiedlichen Bereiche des brandenburgischen Justizvollzuges kennenzulernen. Neben dem Erwerb fachlicher Fähigkeiten sollen dabei auch Befähigungen für künftige Leitungsfunktionen in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg erprobt und erworben werden. 

  • Wo bewerbe ich mich?

    Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an das

    Ministerium der Justiz
    Referat III.1
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam

    Referendariat 

    Sofern Sie bereits im Rahmen des juristischen Studiums oder Referendariats Ihr Interesse für den Justizvollzug erkannt haben und die Verwaltungs- oder Wahlstation in einer Justizvollzuganstalt absolvieren möchten, richten Sie Ihre Bewerbung mit einem Motivationsschreiben gerne direkt an die von Ihnen gewünschte Anstalt.

    Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an das

    Ministerium der Justiz
    Referat III.1
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam

    Referendariat 

    Sofern Sie bereits im Rahmen des juristischen Studiums oder Referendariats Ihr Interesse für den Justizvollzug erkannt haben und die Verwaltungs- oder Wahlstation in einer Justizvollzuganstalt absolvieren möchten, richten Sie Ihre Bewerbung mit einem Motivationsschreiben gerne direkt an die von Ihnen gewünschte Anstalt.

  • Wo kann ich mich informieren?

    Für weitere Fragen stehen Ihnen in der Fachabteilung des Ministeriums Frau Sauerbier (0331 866- 3315) und Frau Sander (0331 866-3311) gerne zur Verfügung.

    Für weitere Fragen stehen Ihnen in der Fachabteilung des Ministeriums Frau Sauerbier (0331 866- 3315) und Frau Sander (0331 866-3311) gerne zur Verfügung.


Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten:

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