Hauptmenü
Frau macht sich Notizen
Foto: © pexels

Psychologin/Psychologe im Justizvollzug

Das Arbeitsfeld der Psychologin/des Psychologen im Justizvollzug ist durch hohe Verantwortung gekennzeichnet. Straffällige Menschen haben oft stark ausgeprägte Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. Sie zeigen auch häufig wenig Unrechtsbewusstsein und Veränderungsmotivation. Deswegen sollen Justizvollzugspsychologen über ein gutes Selbstbewusstsein, angemessenes Mitgefühl und ein ausgeprägtes Wissen über kriminelles Verhalten verfügen.

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des psychologischen Dienstes sind für die psychologische Diagnostik, Risikoeinschätzung und Behandlung inhaftierter Männer und Frauen sowie Jugendlichen/Heranwachsenden zuständig. Die psychologische Behandlung schließt Kriseninterventionen und kriminalpräventive Interventionen ein.

Kriseninterventionen aufgrund emotionaler Belastungen, suizidaler Gefährdung, aggressiven Verhaltens oder interpersoneller Probleme werden nach wissenschaftlich fundierten psychologischen Modellen und Behandlungsansätzen umgesetzt. Hierdurch tragen die Psychologinnen und Psychologen nicht nur zur psychischen Stabilität der Inhaftierten, sondern auch zur Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten bei.

Der zweite Aufgabenbereich der psychologischen Behandlung sind die kriminalpräventiven Interventionen wie Einzel- und Gruppentherapie zur Verhinderung von künftiger Straffälligkeit.

Psychologinnen/Psychologen untersuchen die Strafgefangenen im Rahmen eines Diagnoseverfahrens zu Anfang der Inhaftierung, um den kriminalpräventiven Behandlungsbedarf festzustellen. Wir orientieren uns am wissenschaftlich anerkannten Risiko-Bedürfnisse-Ansprechbarkeits-Modell, um die Untersuchung und Behandlungsplanung zu strukturieren.

Psychologinnen/Psychologen untersuchen die Strafgefangenen und führen Risikobewertungen durch, um die Eignung für Vollzugslockerung (z. B. Ausgang und Freigang) und die Verantwortbarkeit einer vorzeitigen Entlassung einzuschätzen.

Frau macht sich Notizen
Foto: © pexels

Psychologin/Psychologe im Justizvollzug

Das Arbeitsfeld der Psychologin/des Psychologen im Justizvollzug ist durch hohe Verantwortung gekennzeichnet. Straffällige Menschen haben oft stark ausgeprägte Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. Sie zeigen auch häufig wenig Unrechtsbewusstsein und Veränderungsmotivation. Deswegen sollen Justizvollzugspsychologen über ein gutes Selbstbewusstsein, angemessenes Mitgefühl und ein ausgeprägtes Wissen über kriminelles Verhalten verfügen.

Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des psychologischen Dienstes sind für die psychologische Diagnostik, Risikoeinschätzung und Behandlung inhaftierter Männer und Frauen sowie Jugendlichen/Heranwachsenden zuständig. Die psychologische Behandlung schließt Kriseninterventionen und kriminalpräventive Interventionen ein.

Kriseninterventionen aufgrund emotionaler Belastungen, suizidaler Gefährdung, aggressiven Verhaltens oder interpersoneller Probleme werden nach wissenschaftlich fundierten psychologischen Modellen und Behandlungsansätzen umgesetzt. Hierdurch tragen die Psychologinnen und Psychologen nicht nur zur psychischen Stabilität der Inhaftierten, sondern auch zur Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten bei.

Der zweite Aufgabenbereich der psychologischen Behandlung sind die kriminalpräventiven Interventionen wie Einzel- und Gruppentherapie zur Verhinderung von künftiger Straffälligkeit.

Psychologinnen/Psychologen untersuchen die Strafgefangenen im Rahmen eines Diagnoseverfahrens zu Anfang der Inhaftierung, um den kriminalpräventiven Behandlungsbedarf festzustellen. Wir orientieren uns am wissenschaftlich anerkannten Risiko-Bedürfnisse-Ansprechbarkeits-Modell, um die Untersuchung und Behandlungsplanung zu strukturieren.

Psychologinnen/Psychologen untersuchen die Strafgefangenen und führen Risikobewertungen durch, um die Eignung für Vollzugslockerung (z. B. Ausgang und Freigang) und die Verantwortbarkeit einer vorzeitigen Entlassung einzuschätzen.

  • Was wir anbieten

    Der Brandenburgische Justizvollzug hat großes Interesse daran, über einen hoch qualifizierten Psychologischen Dienst zu verfügen. Die Tätigkeit als Psychologin/Psychologe in einer Justizvollzugseinrichtung bietet vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Entfaltung und Weiterentwicklung durch regelmäßige Supervisionen sowie interne und externe Fortbildungsveranstaltungen.

    Psychologinnen und Psychologen erhalten als Beamtinnen/Beamte eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg. Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter wird ein Einstiegsgehalt entsprechend Entgeltgruppe 13 TV-L für Psychologinnen/Psychologen und 14 TV-L für Psychologische Psychotherapeuten gewährt. Die Einstufung von Psychologischen Psychotherapeuten in die Entgeltgruppe 14 TV-L erfolgt bei Wahrnehmung einer entsprechenden Tätigkeit.

    Der Brandenburgische Justizvollzug hat großes Interesse daran, über einen hoch qualifizierten Psychologischen Dienst zu verfügen. Die Tätigkeit als Psychologin/Psychologe in einer Justizvollzugseinrichtung bietet vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Entfaltung und Weiterentwicklung durch regelmäßige Supervisionen sowie interne und externe Fortbildungsveranstaltungen.

    Psychologinnen und Psychologen erhalten als Beamtinnen/Beamte eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg. Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter wird ein Einstiegsgehalt entsprechend Entgeltgruppe 13 TV-L für Psychologinnen/Psychologen und 14 TV-L für Psychologische Psychotherapeuten gewährt. Die Einstufung von Psychologischen Psychotherapeuten in die Entgeltgruppe 14 TV-L erfolgt bei Wahrnehmung einer entsprechenden Tätigkeit.

  • Einsatzbereiche

    Psychologinnen/Psychologen sind im Psychologischen Dienst in der Untersuchungshaft, Strafhaft, Einrichtung der Sicherungsverwahrung und in den Sozialtherapeutischen Abteilungen und als Teil von interdisziplinären Teams eingesetzt. In der Einrichtung der Sicherungsverwahrung und in den Sozialtherapeutischen Abteilungen sind Psychologinnen/Psychologen verantwortlich für die Behandlungsplanung und –durchführung bzw. in der Leitung dieser Einrichtungen tätig. In der Aufsichtsbehörde ist eine Psychologenstelle für die Fachaufsicht für den Psychologischen Dienst eingerichtet.

    Psychologinnen/Psychologen sind im Psychologischen Dienst in der Untersuchungshaft, Strafhaft, Einrichtung der Sicherungsverwahrung und in den Sozialtherapeutischen Abteilungen und als Teil von interdisziplinären Teams eingesetzt. In der Einrichtung der Sicherungsverwahrung und in den Sozialtherapeutischen Abteilungen sind Psychologinnen/Psychologen verantwortlich für die Behandlungsplanung und –durchführung bzw. in der Leitung dieser Einrichtungen tätig. In der Aufsichtsbehörde ist eine Psychologenstelle für die Fachaufsicht für den Psychologischen Dienst eingerichtet.

  • Einstellungsvoraussetzungen

    Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie möglichst mit klinischem, forensischem und/oder kriminalpsychologischem Studienschwerpunkt.

    Eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychTh-APrV) für den Einsatz als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut ist wünschenswert.

    Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie möglichst mit klinischem, forensischem und/oder kriminalpsychologischem Studienschwerpunkt.

    Eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychTh-APrV) für den Einsatz als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut ist wünschenswert.

  • Praktikum im Psychologie-Studium oder Praktische Tätigkeit 2 nach dem PsychTh-APrV

    Der Justizvollzug des Landes Brandenburg bietet die Möglichkeit, ein Praktikum von mindestens 8 Wochen im Rahmen des Masters in Psychologie und mindestens 12 Wochen im Rahmen des Bachelors in Psychologie in einer Justizvollzugsanstalt zu absolvieren.

    Die Sozialtherapeutische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg a.d.H. verfügt über die Anerkennung als Einrichtung der psychotherapeutischen Versorgung und bietet deswegen die Möglichkeit der Praktischen Tätigkeit 2 von 600 Stunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-APrV zur Ausbildung als Psychologische Psychotherapeuten.

    Der Justizvollzug des Landes Brandenburg bietet die Möglichkeit, ein Praktikum von mindestens 8 Wochen im Rahmen des Masters in Psychologie und mindestens 12 Wochen im Rahmen des Bachelors in Psychologie in einer Justizvollzugsanstalt zu absolvieren.

    Die Sozialtherapeutische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg a.d.H. verfügt über die Anerkennung als Einrichtung der psychotherapeutischen Versorgung und bietet deswegen die Möglichkeit der Praktischen Tätigkeit 2 von 600 Stunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-APrV zur Ausbildung als Psychologische Psychotherapeuten.

  • Wo kann ich mich informieren?

    Für weitere Fragen steht Ihnen in der Fachabteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg Herr Feelgood (0331 866-3341) zur Verfügung.

    Initiativbewerbungen für ein Praktikum, Praktische Tätigkeit 2 oder eine befristete/dauerhafte Tatigkeit können Sie an die folgende Emailadresse senden (bitte eine Gesamtdatenmenge von 5 Mb nicht überschreiten): poststelle@mdj.brandenburg.de

    Für weitere Fragen steht Ihnen in der Fachabteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg Herr Feelgood (0331 866-3341) zur Verfügung.

    Initiativbewerbungen für ein Praktikum, Praktische Tätigkeit 2 oder eine befristete/dauerhafte Tatigkeit können Sie an die folgende Emailadresse senden (bitte eine Gesamtdatenmenge von 5 Mb nicht überschreiten): poststelle@mdj.brandenburg.de


Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten:

Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten: