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Foto: © Colourbox

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter

Was sind die Aufgaben eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin bei den Sozialen Diensten der Justiz?

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg sind als Gerichts- und Bewährungshelfer/innen sowie als Vermittler/innen im Täter-Opfer-Ausgleich tätig.

Ein/e Bewährungshelfer/in betreut meist über mehrere Jahre straffällige Jugendliche, heranwachsende und erwachsene Menschen, die vom Gericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheits- bzw. Restfreiheitsstrafe erhalten haben. Im Rahmen einer beruflichen, vertrauensvollen Beziehung versucht er/sie der Probandin und Probanden zu einem straffreien Leben zu verhelfen. Dem Gericht hat er/sie in regelmäßigen Abständen über die Lebensführung der Probandin bzw. des Probanden zu berichten. Dabei ist auch mitzuteilen, ob die Probandin/der Proband die erteilten Weisungen und Auflagen erfüllt hat.

Die Vermittlerin/der Vermittler im Täter-Opfer-Ausgleich bietet Geschädigten und Beschuldigten die Möglichkeit, den Konflikt, der zur Straftat geführt hat oder der durch sie entstanden ist, in einem gemeinsamen Gespräch, das sie/er als ausgebildeter Mediator/in moderiert, zu erörtern und zu regeln. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der/des Geschädigten und der/des Beschuldigten, einen Ausgleich herbeizuführen. Das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs ist häufig eine Vereinbarung über die Zahlung eines Schmerzensgeldes, eines Schadenersatzes oder die Erbringung einer Arbeitsleistung. Die Wiedergutmachung kann sich aber auch auf eine mündliche oder schriftliche Entschuldigung beschränken. Nach erfolgreich durchgeführtem Täter-Opfer-Ausgleich stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein.

Als Gerichtshelfer/in ist der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin der Sozialen Dienste in der Hauptsache damit befasst, bei Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben, die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder der Leistung unentgeltlicher und gemeinnütziger Arbeit zu prüfen, damit die drohende Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt werden muss. Gegebenenfalls vermittelt er/sie den Verurteilten in geeignete Einrichtungen und überwacht die Ableistung der versprochenen Ratenzahlung oder gemeinnützigen Arbeit.

Im Bereich der Haftvermeidungshilfe prüft der oder die Gerichtshelfer/in, ob Umstände vorliegen, die eine Vermeidung, Aufhebung oder Verkürzung der Untersuchungshaft rechtfertigen. Über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet er/sie der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht.

Im Ermittlungsverfahren erarbeitet er/sie - je nach Auftrag der Staatsanwaltschaft - einen Bericht, der Auskunft über die Entwicklung, die wirtschaftlichen, sozialen und familiären Verhältnisse der/des Beschuldigten gibt. Die Ergebnisse seiner/ihrer Nachforschungen können für die später vom Gericht verhängte Sanktion von Bedeutung sein.

Sozialarbeit im Justizvollzug ist eine Form der professionellen Hilfe, die darauf abzielt, dem/der Inhaftierten während seiner/ihrer Inhaftierung psychosoziale Beratung und Begleitung zu bieten. Ziel ist, dass der/die Inhaftierte seinen/ihren Alltag vom Tag der Entlassung an selbständig und in sozialer Verantwortung gestalten kann.

Sozialarbeit im Justizvollzug umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Führung des Zugangsgesprächs
  • Erstellung einer Sozialanamnese
  • Stellungnahmen zur Vollzugsplanung und Vollzugsplanfortschreibung
  • Stellungnahmen zur vorzeitigen Entlassung
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • Gespräche mit dem/der Inhaftierten über seine/ihre Straftat/Straffälligkeit, seine/ihre Persönlichkeitsdefizite und seine/ihre sozialen Kompetenzen
  • Angehörigenkontakte
  • Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen
  • Entlassungsvorbereitung
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Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter

Was sind die Aufgaben eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin bei den Sozialen Diensten der Justiz?

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg sind als Gerichts- und Bewährungshelfer/innen sowie als Vermittler/innen im Täter-Opfer-Ausgleich tätig.

Ein/e Bewährungshelfer/in betreut meist über mehrere Jahre straffällige Jugendliche, heranwachsende und erwachsene Menschen, die vom Gericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheits- bzw. Restfreiheitsstrafe erhalten haben. Im Rahmen einer beruflichen, vertrauensvollen Beziehung versucht er/sie der Probandin und Probanden zu einem straffreien Leben zu verhelfen. Dem Gericht hat er/sie in regelmäßigen Abständen über die Lebensführung der Probandin bzw. des Probanden zu berichten. Dabei ist auch mitzuteilen, ob die Probandin/der Proband die erteilten Weisungen und Auflagen erfüllt hat.

Die Vermittlerin/der Vermittler im Täter-Opfer-Ausgleich bietet Geschädigten und Beschuldigten die Möglichkeit, den Konflikt, der zur Straftat geführt hat oder der durch sie entstanden ist, in einem gemeinsamen Gespräch, das sie/er als ausgebildeter Mediator/in moderiert, zu erörtern und zu regeln. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der/des Geschädigten und der/des Beschuldigten, einen Ausgleich herbeizuführen. Das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs ist häufig eine Vereinbarung über die Zahlung eines Schmerzensgeldes, eines Schadenersatzes oder die Erbringung einer Arbeitsleistung. Die Wiedergutmachung kann sich aber auch auf eine mündliche oder schriftliche Entschuldigung beschränken. Nach erfolgreich durchgeführtem Täter-Opfer-Ausgleich stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein.

Als Gerichtshelfer/in ist der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin der Sozialen Dienste in der Hauptsache damit befasst, bei Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben, die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder der Leistung unentgeltlicher und gemeinnütziger Arbeit zu prüfen, damit die drohende Ersatzfreiheitsstrafe nicht vollstreckt werden muss. Gegebenenfalls vermittelt er/sie den Verurteilten in geeignete Einrichtungen und überwacht die Ableistung der versprochenen Ratenzahlung oder gemeinnützigen Arbeit.

Im Bereich der Haftvermeidungshilfe prüft der oder die Gerichtshelfer/in, ob Umstände vorliegen, die eine Vermeidung, Aufhebung oder Verkürzung der Untersuchungshaft rechtfertigen. Über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet er/sie der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht.

Im Ermittlungsverfahren erarbeitet er/sie - je nach Auftrag der Staatsanwaltschaft - einen Bericht, der Auskunft über die Entwicklung, die wirtschaftlichen, sozialen und familiären Verhältnisse der/des Beschuldigten gibt. Die Ergebnisse seiner/ihrer Nachforschungen können für die später vom Gericht verhängte Sanktion von Bedeutung sein.

Sozialarbeit im Justizvollzug ist eine Form der professionellen Hilfe, die darauf abzielt, dem/der Inhaftierten während seiner/ihrer Inhaftierung psychosoziale Beratung und Begleitung zu bieten. Ziel ist, dass der/die Inhaftierte seinen/ihren Alltag vom Tag der Entlassung an selbständig und in sozialer Verantwortung gestalten kann.

Sozialarbeit im Justizvollzug umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Führung des Zugangsgesprächs
  • Erstellung einer Sozialanamnese
  • Stellungnahmen zur Vollzugsplanung und Vollzugsplanfortschreibung
  • Stellungnahmen zur vorzeitigen Entlassung
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • Gespräche mit dem/der Inhaftierten über seine/ihre Straftat/Straffälligkeit, seine/ihre Persönlichkeitsdefizite und seine/ihre sozialen Kompetenzen
  • Angehörigenkontakte
  • Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen
  • Entlassungsvorbereitung
  • Wer kann Sozialarbeiter/in bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg werden?

    Voraussetzung ist entweder ein erfolgreich absolviertes Studium an einer Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin oder der erfolgreiche Abschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit Bachelor of Arts (B.A.) mit staatlicher Anerkennung.

    Voraussetzung ist entweder ein erfolgreich absolviertes Studium an einer Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin oder der erfolgreiche Abschluss der Fachrichtung Soziale Arbeit Bachelor of Arts (B.A.) mit staatlicher Anerkennung.

  • Wie bewirbt man sich als Sozialarbeiter/in bei den Sozialen Diensten der Justiz im Land Brandenburg?

    Die Bewerbung mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen (vor allem Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und Beurteilungen über bisherige Tätigkeiten im Bereich der Sozialarbeit) ist zu richten:

    An den Präsidenten
    des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
    Gertrud-Piter-Platz 11
    14767 Brandenburg an der Havel.

    Die Bewerbung als Sozialarbeiter/in im Justizvollzug ist direkt an eine der vier brandenburgischen Justizvollzugsanstalten zu richten.

    Die Bewerbung mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen (vor allem Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und Beurteilungen über bisherige Tätigkeiten im Bereich der Sozialarbeit) ist zu richten:

    An den Präsidenten
    des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
    Gertrud-Piter-Platz 11
    14767 Brandenburg an der Havel.

    Die Bewerbung als Sozialarbeiter/in im Justizvollzug ist direkt an eine der vier brandenburgischen Justizvollzugsanstalten zu richten.

Mit den Informationen zum Datenschutz werden Sie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit einer Bewerbung beim MdJ informiert.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten:

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