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Datenschutzerklärung für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Bewerbungsverfahren

Das Ministerium der Justiz verarbeitet im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen personenbezogene Daten von Ihnen. Im Folgenden werden Sie gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung dieser Daten informiert.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenerhebung ist das

Ministerium der Justiz
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-0
E-Mail: poststelle@mdj.brandenburg.de

vertreten durch:

Ministerin der Justiz Susanne Hoffmann
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Ministerium der Justiz
Datenschutzbeauftragte, Frau Bernadette Hagemeister
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-3121
E-Mail: MdJ-Datenschutz@mdj.brandenburg.de

Ministerium der Justiz
Datenschutzbeauftragter, i. V. Herr Dr. Matthias Peitsch
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-3111

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeitet.

Sofern Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolvieren und ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit Ihnen zustande kommt, werden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Weiteren zum Zwecke der Eingehung und Durchführung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses verarbeitet. Eine Verwendung der Daten für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis stehen, erfolgt nicht.

Die Angabe von Gesundheitsdaten, wie u.a. vorliegende Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung, im Sinne von Art. 9 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 15 DSGVO ist für Sie freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, damit die aus dem Teil 3, Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nachgekommen werden kann.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 88 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) bzw. § 94 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG).

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten wie Daten zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BbgDSG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten ist nach Art. 4 Nr. 9 DSGVO der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB), Steinstraße 104-106,14480 Potsdam, der die Server, auf denen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, als Auftragsverarbeiter betreibt.

Zugang zu Ihren Daten und Einsichtnahme in Ihre Unterlagen haben daneben ausschließlich unsere für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nach Bedarf die am Auswahlverfahren beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche. Die zu beteiligenden Interessenvertretungen (Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen) erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ebenfalls Kenntnis von Ihren Bewerbungsunterlagen.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Von Ihnen eingereichte Unterlagen sowie beigezogene Personalakten werden zurückgegeben und Ihre übrigen personenbezogenen Daten unter Beachtung und entsprechender Anwendung der durch die Aufbewahrungsverordnung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (GVBl.II/09, [Nr. 20], S.338) in der Anlage unter der lfd. Nr. 222 geregelten Aufbewahrungspflichten gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, falls Sie nicht in eine weitere Speicherung einwilligen.

Sollte ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit dem Ministerium der Justiz zustande kommen, werden Ihre Daten in diesen Fällen so lange gespeichert und verarbeitet, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung des Arbeits- und Dienstverhältnisses erforderlich ist.

Bei erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden – soweit erforderlich – Daten bei Dritten erhoben. Bei den die Bewerberinnen und Bewerbern betreffenden personenbezogenen Daten, die nicht direkt bei diesen erhoben werden, handelt es sich – soweit erforderlich – um Angaben zur gesundheitlichen Eignung für den öffentlichen Dienst (betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und zu möglichen Vorstrafen (unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister) sowie, falls vorhanden, um die – bei bisherigen Dienststellen angeforderte – Personalakte der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

Für die Beiziehung und Einsichtnahme in Ihre Personalakte bedarf es Ihrer Einwilligung, um diese Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu verarbeiten. Sie haben das Recht, etwa erteilte Einwilligungen in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Wir verwenden Ihre Daten nur innerhalb des Ministeriums der Justiz und geben sie nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.

Im Falle einer Einstellung werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobene Daten in eine Personalakte überführt.

6. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das MdJ, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie diese wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 0331 866-3121
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
www.lda.brandenburg.de

8. Erforderlichkeit der Bereitstellung von Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Das MdJ benötigt Ihre Daten, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Die Angabe Ihrer Gesundheitsdaten ist freiwillig. Ohne Angabe der Gesundheitsdaten können die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte nicht ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nicht nachgekommen werden.

Das Ministerium der Justiz verarbeitet im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen personenbezogene Daten von Ihnen. Im Folgenden werden Sie gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung dieser Daten informiert.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

 Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenerhebung ist das

Ministerium der Justiz
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-0
E-Mail: poststelle@mdj.brandenburg.de

vertreten durch:

Ministerin der Justiz Susanne Hoffmann
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Ministerium der Justiz
Datenschutzbeauftragte, Frau Bernadette Hagemeister
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-3121
E-Mail: MdJ-Datenschutz@mdj.brandenburg.de

Ministerium der Justiz
Datenschutzbeauftragter, i. V. Herr Dr. Matthias Peitsch
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-3111

3. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeitet.

Sofern Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolvieren und ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit Ihnen zustande kommt, werden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Weiteren zum Zwecke der Eingehung und Durchführung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses verarbeitet. Eine Verwendung der Daten für Zwecke, die nicht im Zusammenhang mit der Bewerbung oder dem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis stehen, erfolgt nicht.

Die Angabe von Gesundheitsdaten, wie u.a. vorliegende Behinderung, Schwerbehinderung oder Gleichstellung, im Sinne von Art. 9 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 15 DSGVO ist für Sie freiwillig. Die Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, damit die aus dem Teil 3, Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nachgekommen werden kann.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 88 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) bzw. § 94 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG).

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten wie Daten zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung), erfolgt die Verarbeitung dieser Daten auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 3 BbgDSG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten ist nach Art. 4 Nr. 9 DSGVO der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB), Steinstraße 104-106,14480 Potsdam, der die Server, auf denen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, als Auftragsverarbeiter betreibt.

Zugang zu Ihren Daten und Einsichtnahme in Ihre Unterlagen haben daneben ausschließlich unsere für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nach Bedarf die am Auswahlverfahren beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche. Die zu beteiligenden Interessenvertretungen (Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen) erhalten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben ebenfalls Kenntnis von Ihren Bewerbungsunterlagen.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Von Ihnen eingereichte Unterlagen sowie beigezogene Personalakten werden zurückgegeben und Ihre übrigen personenbezogenen Daten unter Beachtung und entsprechender Anwendung der durch die Aufbewahrungsverordnung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (GVBl.II/09, [Nr. 20], S.338) in der Anlage unter der lfd. Nr. 222 geregelten Aufbewahrungspflichten gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, falls Sie nicht in eine weitere Speicherung einwilligen.

Sollte ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis mit dem Ministerium der Justiz zustande kommen, werden Ihre Daten in diesen Fällen so lange gespeichert und verarbeitet, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung des Arbeits- und Dienstverhältnisses erforderlich ist.

Bei erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden – soweit erforderlich – Daten bei Dritten erhoben. Bei den die Bewerberinnen und Bewerbern betreffenden personenbezogenen Daten, die nicht direkt bei diesen erhoben werden, handelt es sich – soweit erforderlich – um Angaben zur gesundheitlichen Eignung für den öffentlichen Dienst (betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und zu möglichen Vorstrafen (unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister) sowie, falls vorhanden, um die – bei bisherigen Dienststellen angeforderte – Personalakte der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

Für die Beiziehung und Einsichtnahme in Ihre Personalakte bedarf es Ihrer Einwilligung, um diese Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu verarbeiten. Sie haben das Recht, etwa erteilte Einwilligungen in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Wir verwenden Ihre Daten nur innerhalb des Ministeriums der Justiz und geben sie nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.

Im Falle einer Einstellung werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobene Daten in eine Personalakte überführt.

6. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das MdJ, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie diese wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 0331 866-3121
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
www.lda.brandenburg.de

8. Erforderlichkeit der Bereitstellung von Daten und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Das MdJ benötigt Ihre Daten, um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.

Die Angabe Ihrer Gesundheitsdaten ist freiwillig. Ohne Angabe der Gesundheitsdaten können die aus dem Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch erwachsenden Rechte nicht ausgeübt und den diesbezüglichen Pflichten nicht nachgekommen werden.