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Steigerung der Attraktivität des mittleren Justizdienstes

Beamtenausbildung, Digitalisierung, Zukunftskonferenz

- Erschienen am 02.05.2022

Justizministerin gibt Startschuss zur Einführung einer Beamtenausbildung

Justizministerin Susanne Hoffmann hat heute den Startschuss zur Umsetzung der Reform des mittleren Dienstes der Brandenburger Justiz gegeben. Kern des Vorhabens ist die Einführung einer Beamtenlaufbahn für die angehenden Nachwuchskräfte bei den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Bereits in der letzten Woche hatte Justizministerin Hoffmann das Kabinett über das Vorhaben informiert.

Der mittlere Justizdienst der Brandenburger Justiz steht vor einem Generationenwechsel. In den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften muss in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Altersabgängen kompensiert werden. Zugleich ist seit längerem eine sinkende Anzahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildung zum Justizfachangestellten zu verzeichnen.

Um diese Herausforderung zu bewältigen und die Funktionsfähigkeit des mittleren Justizdienstes langfristig zu sichern, wird dessen Ausbildung neu ausgerichtet. Die bisherige duale Ausbildung der Nachwuchskräfte wird durch die Einführung einer Beamtenausbildung ersetzt. Damit wird die Attraktivität einer Tätigkeit im mittleren Dienst erheblich gesteigert. Die Aussicht, auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, ist für viele potentielle junge Bewerberinnen und Bewerber ein entscheidender Faktor. Zudem festigt die Stellung als Beamter die Bindung der Nachwuchskräfte an das Land Brandenburg und die Brandenburger Justiz.

Daneben weist das zukünftige Modell eine Reihe weiterer Vorteile auf: Die Ausbildungsdauer wird von drei auf zwei Jahre verkürzt und zugleich effektiver ausgestaltet. Auch entlastet die Reform den Landeshaushalt in mehrfacher Hinsicht. So reduzieren sich durch die Neuausrichtung die Ausbildungskosten für einen Anwärter um mehr als 20 %. Zudem ergibt auch eine Gesamtbetrachtung, dass die Beschäftigung von Beamten im mittleren Dienst wirtschaftlicher ist als das bisherige Modell.

Die Neuausrichtung soll bis September 2023 umgesetzt sein, wenn der erste Jahrgang der neuen Anwärterausbildung die Laufbahnausbildung beginnt.

Die Einführung der Beamtenausbildung ist indes nur ein Baustein, um die Attraktivität einer Tätigkeit im Justizdienst zu erhöhen. Noch vor Beginn der neuen Laufbahnausbildung ist die Einführung der elektronischen Akte in weiten Teilen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht, den Landgerichten Potsdam und Cottbus, und damit an allen Landgerichten, sowie einer Vielzahl weiterer Amtsgerichte im Rahmen eines regulären Roll-Outs geplant. Es werden damit die Arbeitsplätze der Justizbediensteten digitalisiert und das Arbeitsumfeld insgesamt modernisiert und familienfreundlicher gestaltet. Nicht zuletzt soll auch die im Jahr 2021 einberufene Zukunftskonferenz Justiz Maßnahmen entwickeln, um die Attraktivität des mittleren Justizdienstes zu erhöhen.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die beabsichtigte Beamtenausbildung ist ein entscheidender Attraktivitätsvorteil für junge Menschen und damit für potentielle Ausbildungsbewerber in der Justiz. Sie ist auch für das Land Brandenburg als Arbeitgeber nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht ein Gewinn, vielmehr vermittelt das Beamtenverhältnis eine besondere Bindung und Identifikation mit den Aufgaben der Brandenburger Justiz. Insgesamt trägt die Reform, flankiert durch die Fortschritte bei der Digitalisierung, maßgeblich dazu bei, dass die Justiz für den Generationenwechsel in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften gut gewappnet ist.“