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Entweichung aus offenem Vollzug der JVA Brandenburg

- Erschienen am 03.01.2022

Ein wegen Diebstahls u.a. verurteilter 40-jähriger Gefangener ist am heutigen 3. Januar 2022 gegen 8:27 Uhr aus dem offenen Vollzug der JVA Brandenburg an der Havel entwichen.

Eine sofortige Nacheile blieb ohne Erfolg. Die unmittelbar eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei führten bislang nicht zu seiner Ergreifung. Der Gefangene verbüßt zwei Ersatzfreiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von 150 Tagen; das Strafende datiert auf Mai 2022.

Ersatzfreiheitsstrafen werden dann vollstreckt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird.

Anstalten des offenen Vollzuges haben keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen. Sie dienen dazu, den Gefangenen den Übergang in die Freiheit zu erleichtern.