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Stufenweise Normalisierung des Justizvollzugs nach Corona-bedingten Einschränkungen

- Erschienen am 04.06.2020

Der Rückgang des Corona-Infektionsgeschehens in der Bevölkerung erlaubt nun auch die stufenweise behutsame Annäherung an den Regelbetrieb des Justizvollzugs des Landes Brandenburg. Dieser unterlag – um die Gesundheit von Gefangenen und Vollzugsbediensteten zu schützen – seit Mitte März 2020 Corona-bedingten Einschränkungen und Präventionsmaßnahmen, dank derer die Verbreitung des Virus in den Vollzugsabteilungen bislang verhindert werden konnte.

Wie Justizministerin Susanne Hoffmann heute im Rechtsausschusses des Landtages mitteilte, sind seit dem 2. Juni 2020 Gefangenenbesuche in den Vollzugsanstalten Brandenburg an der Havel, Cottbus-Dissenchen und in der JVA Brandenburg-Nord, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow, grundsätzlich – unter Einhaltung diverser Sicherheitsregeln – wieder möglich. Ab dem kommenden Sonnabend, 6. Juni 2020, werden ebenfalls Besuche in der JVA Brandenburg-Nord, Teilanstalt Wriezen, wieder gestattet sein, ab dem 15. Juni 2020 auch in der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben. Die zeitliche Staffelung beruht auf anstaltsspezifisch notwendigen organisatorischen Vorbereitungen.

Die stufenweise behutsame Annäherung an den Regelbetrieb im brandenburgischen Justizvollzug betrifft auch Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen, Lockerungen, Psychotherapien, Freizeitmaßnahmen und Gottesdienste. All diese waren seit Beginn der Corona-Pandemie lediglich in eingeschränkter Form möglich.

Bereits am 24. April 2020 wurden Tätigkeiten in den Eigen- und Unternehmerbetrieben sowie das Arbeitstraining unter Einhaltung der Mindestabstandsregelung sowie einer maximalen Teilnehmerzahl von sechs Gefangenen wieder aufgenommen. Externe Personen führen seit dem 11. Mai 2020 wieder berufliche und schulische Qualifizierungsmaßnahmen in den Anstalten durch, sofern sie überwiegend im Justizvollzug tätig sind und zu Personen außerhalb des Justizvollzugs kaum beruflicher Kontakt besteht.

Ab Mitte Juni sollen zunächst Begleitausgänge, insbesondere zur Entlassungsvorbereitung und Wiedereingliederung, wieder zugelassen werden. „Darüber hinaus soll Gefangenen und Untergebrachten auch wieder Freigang aus dem offenen Vollzug gewährt werden, um die Eingliederung und die Perspektive auf einen Arbeitsplatz nicht zu gefährden“, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann. „Der brandenburgische Justizvollzug ist dem verfassungsrechtlich verankerten Vollzugsziel der Resozialisierung auch in Corona-Zeiten verpflichtet. Deshalb müssen im Zuge gesamtgesellschaftlicher Lockerungen und trotz weiterhin bestehender Infektionsgefahren Maßnahmen, die der Resozialisierung der Gefangenen dienen, wieder stärker ermöglicht werden.“

Psychotherapeutische Maßnahmen haben in den Vollzugsanstalten Cottbus-Dissenchen und Nord-Brandenburg unter Nutzung von Trennscheiben bereits wieder begonnen. Die JVA Brandenburg an der Havel bereitet diese Maßnahmen, auch in Form von Videokonferenzen, momentan vor. Auch Freizeitmaßnahmen wie zum Beispiel Sport in Kleingruppen finden – abteilungsintern, im Freien und unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen – statt.