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Justizministerin Hoffmann zur künftigen Nutzung der Sporthalle der JVA Brandenburg an der Havel: „Eine gute Lösung für die Justiz, die auch den Interessen des Sports gerecht wird.“

- Erschienen am 08.07.2022

Heute fand in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg ein Gespräch zwischen der Landesregierung, der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Handballverein SV 63 Brandenburg-West e. V. statt, bei dem Justizministerin Susanne Hoffmann das Konzept der zukünftigen Nutzung der Sporthalle der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel in der Max-Josef-Metzger-Straße vorstellte. Teilnehmer des Gespräches waren Ministerpräsident Dietmar Woidke, Finanzministerin Katrin Lange, Justizministerin Susanne Hoffmann, der Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel Steffen Scheller, die Vorstandsmitglieder des SV 63 Brandenburg-West e. V. Jörg Mühling und Andreas Wendland sowie Gerhard Wartenberg vom Stadtsportbund. Der Handballverein kann die Halle mit einem weiteren Sportverein, dem Judoverein Budokan Brandenburg e. V., außerhalb der Nutzungszeiten des Justizvollzuges zu Trainings- und Wettkampfzwecken nutzen.

Seit Oktober 2021 fand in der Sporthalle das öffentlichkeitswirksame und international vielbeachtete Verfahren gegen den mutmaßlichen SS-Wachmann des KZ Sachsenhausen statt, weshalb eine Nutzung durch die Sportvereine nicht möglich war. Da im Land Brandenburg grundsätzlich mit Blick auf große und öffentlichkeitswirksame Gerichtsverfahren keine ausreichend großen Sitzungssäle zur Verfügung stehen, sollte eine dauerhafte Nutzung der Sporthalle für Großverfahren geprüft werden.

Nach Klärung der rechtlichen und baufachlichen Fragen sieht das Konzept nunmehr vor, die Sporthalle auch zukünftig im Bedarfsfall als Gerichtssaal zu nutzen. Zu diesem Zweck erfolgt jedoch kein dauerhafter Umbau zu einem Sitzungssaal, sondern es wird eine mobile Einrichtung vorgehalten, mit der die Sporthalle kurzfristig in einen Sitzungssaal umgebaut werden kann. Sofern die Sporthalle als Sitzungssaal nicht benötigt wird, kann sie den Vereinen zur Verfügung gestellt und von diesen genutzt werden. Geprüft wird darüber hinaus, ob eine Nutzung des Judobereiches auch während eines laufenden Sitzungsbetriebes ermöglicht werden kann. 

Aktuell bedeutet dies, dass nach Abschluss des NS-Prozesses und Rückbau der Sitzungssaalausstattung die Halle voraussichtlich im August dieses Jahres wieder den beiden Sportvereinen zur Verfügung stehen wird.

Langfristig soll der Bau eines ausreichend großen Gerichtssaales am Standort des Justizzentrums in Potsdam realisiert werden. Bis zur Umsetzung dieses Bauvorhabens bildet die Sporthalle in Brandenburg an der Havel eine Übergangslösung, um für große und öffentlichkeitswirksame Verfahren mit einer Vielzahl von Verfahrensbeteiligten und Pressevertretern zur Bewältigung der Raumprobleme der Justiz beizutragen. 

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Ich bin sehr froh, dass mit Blick auf die Sporthalle ein Weg gefunden werden konnte, der auch zukünftig die Belange des Sports berücksichtigt. Ich hoffe, dass mit der gefundenen Lösung die langjährig gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Justiz mit den Sportvereinen und der Stadt Brandenburg an der Havel fortgesetzt werden kann.“