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Justizministerin widerspricht dem Vorwurf des Datenschutzverstoßes

- Erschienen am 12.04.2021

Justizministerin Susanne Hoffmann hat Berichte zurückgewiesen, wonach das Ministerium der Justiz mit einem an die ehrenamtlichen Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg gerichteten Schreiben gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen habe.

Der Uckermark Kurier hatte in der Ausgabe vom 9. April 2021 über eine entsprechende Beschwerde einer ehrenamtlichen Richterin bei der Landesdatenschutzbeauftragten berichtet. Diese hatte bemängelt, dass ein Schreiben, in dem das Ministerium der Justiz die ehrenamtlichen Richter über die Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit informierte, an ihre Privatadresse geschickt wurde. Ihre Privatadresse habe das Ministerium aber nur für die Zustellung ihrer Ernennungsurkunde kennen dürfen. Diese Vorwürfe wurden zum Teil von Abgeordneten des Landtages Brandenburg in der Märkischen Oderzeitung (Beitrag vom 10. April 2021) aufgegriffen und darüber hinaus beanstandet, dass die Briefe „politische Werbeschreiben“ seien und versucht werde, Einfluss auf die ehrenamtlichen Richter zu nehmen. Diese stünden aber in „keinerlei dienstlichem Verhältnis“ zum Ministerium der Justiz.

Richtig ist: Ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht liegt nicht vor. Im Zuge des Berufungsverfahrens übermitteln die Interessenten die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um die Voraussetzungen für eine Berufung als ehrenamtlicher Richter zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Wohnanschrift. Da die ehrenamtlichen Richter sich nur aus Anlass von Terminen bei Gericht aufhalten, wird die Wohnanschrift für die Dauer der gesamten Amtszeit benötigt, um mit den ehrenamtlichen Richtern über alle das Tätigkeitsverhältnis betreffende Sachverhalte zu kommunizieren. Dazu gehört auch, die ehrenamtlichen Richter über die Auswirkungen der Arbeitsgerichtsreform zu informieren. Die Diskussion über die Arbeitsgerichtsreform hatte bei vielen ehrenamtlichen Richtern zu Unsicherheiten und Fehlvorstellungen geführt, mit denen sie sich – mit zum Teil offenkundig vorformulierten Schreiben – an das Ministerium wandten. Mit dem Schreiben des Ministeriums wurde auf diese Bedenken eingegangen und die ehrenamtlichen Richter über die tatsächlichen Auswirkungen der Reform informiert.

Unzutreffend ist auch, dass die ehrenamtlichen Richter in keinem dienstlichen Verhältnis zum Ministerium der Justiz stünden. Mit der Berufung eines ehrenamtlichen Richters wird ein dienstliches Verhältnis zum Ministerium der Justiz begründet. Dieses besteht während der gesamten Dauer der – im Regelfall fünfjährigen – Amtszeit fort.  Es obliegt dem Ministerium der Justiz, während dieser Zeit das Fortbestehen der Berufungsvoraussetzungen sicherzustellen und die ehrenamtlichen Richter über das Dienstverhältnis betreffende Belange zu informieren.

Dem Ministerium der Justiz ist und war es wichtig, alle Betroffenen über den Inhalt des Reformprozesses zu informieren. Dazu gehört auch, Fehlvorstellungen über die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens richtig zu stellen. Die Unabhängigkeit von ehrenamtlichen Richtern wird dadurch in keiner Weise berührt und auch der Vorwurf eines ‚politischen Werbeschreibens‘ ist fernliegend“, so die Ministerin.