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Funktionsfähigkeit der Brandenburger Arbeitsgerichtsbarkeit sichern und Bürgernähe stärken

Justizministerin Susanne Hoffmann stellt Reformpläne für Arbeitsgerichte vor

- Erschienen am 14.01.2021

Justizministerin Susanne Hoffmann wird heute dem Rechtsausschuss des Landtages ihre Reformvorschläge für die Brandenburger Arbeitsgerichte vorstellen. „Die Reform soll die Zukunftsfähigkeit der Brandenburger Justiz auch im arbeitsgerichtlichen Bereich sichern und zugleich die Bürgernähe stärken“, so die Ministerin. Sie resümiert: „Seit Jahren sind die Eingänge bei den Arbeitsgerichten rückläufig. Wenn wir jetzt nicht handeln, wird die Arbeitsfähigkeit mehrerer Standorte bereits in absehbarer Zeit nicht mehr zu gewährleisten sein.“ Die Ministerin hat dazu in den vergangenen Wochen Gespräche mit den Betroffenen und Interessengruppen geführt.

Geplant ist eine Neustrukturierung mit vier statt bisher sechs Arbeitsgerichtsbezirken mit dauerhaften Standorten in Brandenburg an der Havel, Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die Geschäfte des Arbeitsgerichtes Potsdam sollen zukünftig von dem gut erreichbaren Arbeitsgericht in Brandenburg an der Havel wahrgenommen werden. An den bisherigen Standorten Eberswalde und Senftenberg ist vorgesehen, die Präsenz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Gestalt von Gerichtstagen zu erhalten.

Ein weiteres Ziel des Reformvorhabens ist es, die Bürgernähe der Brandenburger Arbeitsgerichtsbarkeit zu stärken. So sollen im Rahmen eines Modellprojektes erstmals auch an weiter entfernt liegenden oder schwer erreichbaren Standorten Arbeitsgerichtsverhandlungen vor Ort ermöglicht und zusätzliche Gerichtstage in Perleberg und Luckenwalde eingeführt werden. Dies verkürzt die Wege der Rechtssuchenden erheblich.

„Natürlich behalten wir zugleich die Belange unserer Mitarbeiter im Blick“, versichert die Ministerin. So soll die Umstrukturierung möglichst sozialverträglich gestaltet und betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Wechsel in andere Justizeinrichtungen am bisherigen Arbeitsort ermöglicht werden.

Zum Hintergrund: Die Verfahrenseingänge bei den Arbeitsgerichten sind in den vergangenen Jahren stetig gesunken, insgesamt um deutlich über 50 % seit 2003 (je nach Standort betrug der Rückgang bis zu 65 %).

Die Reform soll die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte für die Zukunft sicherstellen. Bisherige Standorte haben sich zu sogenannten Kleinstgerichten, also zu Gerichten mit einem Personalbedarf von weniger als drei, zum Teil sogar mit weniger als zwei Berufsrichtern entwickelt. Eine derart geringe Personalausstattung ist mit den organisatorischen Anforderungen an ein Gericht nicht vereinbar. Insbesondere in Krankheits- oder Vertretungsfällen ist der Geschäftsbetrieb nicht ohne Funktionsdefizite aufrechtzuerhalten.

Die Reform sieht vor, vier Standorte mit wesentlich gleichen Kapazitäten bei vergleichbarem Geschäftsanfall zu schaffen. Die Entscheidung für den Standort Brandenburg an der Havel folgt der Strategie der Landesregierung zu einer ganzheitlichen strategischen Landesentwicklung.