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Ernennung des Brandenburger Oberstaatsanwalts Alexander Roth zum Delegierten Europäischen Staatsanwalt

- Erschienen am 16.05.2023

Der bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg tätige Oberstaatsanwalt Alexander Roth ist mit Beschluss des Kollegiums der Europäischen Staatsanwälte zum Delegierten Europäischen Staatsanwalt ernannt worden. Er wird heute mit der Arbeit für die Europäische Staatsanwaltschaft beginnen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft, die ihre Tätigkeit zum 1. Juni 2021 aufgenommen hat, ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. An ihr sind derzeit 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland, beteiligt, die neben den Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit Dienstsitz in Luxemburg jeweils sog. Delegierte Europäische Staatsanwälte entsenden. Die Europäische Staatsanwaltschaft ist zuständig für Ermittlungsverfahren wegen grenzübergreifender Straftaten gegen den EU-Haushalt, etwa Betrug, Korruption oder schwerem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Hierbei führen die Delegierten Europäischen Staatsanwälte die Ermittlungen vor Ort und nehmen vor den zuständigen Gerichten der Mitgliedstaaten die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Dabei handeln die in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelten Delegierten Europäischen Staatsanwälte nach Maßgabe des Europäischen und des jeweiligen nationalen Rechts. Die in Deutschland tätigen Delegierten Europäischen Staatsanwälte sind in fünf Zentren in den Bundesländern Bayern (München), Berlin, Hamburg, Hessen (Frankfurt am Main) und Nordrhein-Westfalen (Köln) angesiedelt. Sie werden für eine einmalig verlängerbare Amtszeit von 5 Jahren bestellt.

Oberstaatsanwalt Alexander Roth, der der Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg seit Juli 2002 angehört, arbeitete viele Jahre als Dezernent in der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Potsdam. Ab 2015 war er zugleich stellvertretender Leiter der dortigen Abteilung für schwerwiegende Erscheinungsformen der Kriminalität und internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Ab dem Jahr 2018 war er als Referent im Ministerium der Justiz zuständig für den Bereich strafrechtliche Rechtshilfe und Europaangelegenheiten. Herr Roth ist im Oktober 2021 zum Oberstaatsanwalt ernannt worden und war zuletzt bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg tätig. Aufgrund seines beruflichen Werdegangs ist er für seine zukünftige Tätigkeit als Delegierter Europäischer Staatsanwalt besonders qualifiziert.

Justizministerin Susanne Hoffmann erklärt dazu: „Ich wünsche Herrn Oberstaatsanwalt Roth für die zukünftige Aufgabe als Delegierter Europäischer Staatsanwalt im Zentrum Berlin viel Erfolg. Ich freue mich, dass die Justiz des Landes Brandenburg mit ihm einen besonders qualifizierten Strafverfolger zur Bekämpfung der grenzübergreifenden Straftaten gegen den EU-Haushalt zur Verfügung stellen kann.“