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Leistungsstark und bürgernah - Brandenburger Justiz auf Zukunftskurs

Dreijahresbilanz des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg vorgestellt

- Erschienen am 16.11.2022

Justizministerin Susanne Hoffmann hat heute die Dreijahresbilanz des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg vorgestellt.

In den vergangenen drei Jahren konnte eine Vielzahl von Projekten umgesetzt werden, um das im Koalitionsvertrag als Leitbild genannte Ziel einer leistungsstarken, zukunftsfähigen und bürgernahen Justiz zu erreichen. Die Dreijahresbilanz ist auf der Webseite des Ministeriums der Justiz unter https://mdj.brandenburg.de/mdj/de/dreijahresbilanz-des-ministeriums-der-justiz-des-landes-brandenburg abrufbar.

Nachfolgend sollen die wesentlichen Fortschritte der letzten Jahre dargestellt werden:

1. Personelle Konsolidierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Nach Jahren personeller Unterausstattung mit der Folge hoher Altbestände und langer Verfahrenslaufzeiten wurden die Brandenburger Gerichte und Staatsanwaltschaften personell konsolidiert. In den letzten drei Jahren wurden 77 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte und 109 Stellen in den nichtrichterlichen Folgediensten, d. h. insgesamt 186 neue Stellen geschaffen. Zudem wurden 217 Richter und Staatsanwälte sowie rund 330 Mitarbeiter in den Folgediensten neu eingestellt. Erste Erfolge der personellen Konsolidierung sind bereits sichtbar. In vielen Bereichen ist bereits ein deutlicher Abbau der Altbestände zu verzeichnen.

2. Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz

Der Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz (ZenIT), der als zentrale Einrichtung für die Justiz des Landes Brandenburg ca. 75 Behörden bzw. Gerichte und ca. 5.500 Anwender betreut, ist abgeschlossen. Die Zahl der Mitarbeiter konnte von 43 im Dezember 2019 auf aktuell 101 gesteigert werden, weitere 20 Stellen sollen bis Ende nächsten Jahres besetzt werden. Der Betrieb der Informationstechnik für den größten Geschäftsbereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie für die Verwaltungsgerichte und den Justizvollzug konnte infolgedessen bereits im ZenIT zentralisiert werden.

3. Flächendeckende Einführung der elektronischen Akte

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird die elektronische Akte flächendeckend eingeführt: In Zivil- und Handelssachen wird sie bereits an allen Landgerichten und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und in einer Reihe von Amtsgerichten in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen genutzt. Bis Ende 2023 soll die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit in den genannten Verfahren mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. In den weiteren Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften werden Pilotierungen der elektronischen Akte im Sommer nächsten Jahres vorbereitet.

4. Moderne Ausstattung der Gerichte

Mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds werden die Sitzungssäle der Brandenburger Gerichte mit moderner Medientechnik (Beamer, Monitore) sowie festinstallierten Videokonferenzanlagen ausgestattet. Das Landgericht Neuruppin verfügt bereits über eine derartige vollintegrierte Sitzungssaaltechnik, beim Landgericht Potsdam finden derzeit entsprechende Umbaumaßnahmen statt. Die weiteren Land- und Amtsgerichte folgen sukzessive Ende dieses Jahres sowie im kommenden Jahr. Angestrebt wird eine Steigerung der hierfür bisher zur Verfügung stehenden Mittel von 3,1 Mio. Euro auf insgesamt 6,8 Mio. Euro. Darüber hinaus werden die Brandenburger Gerichte mit einem kostenfreien WLAN ausgestattet.

5. Zukunftskonferenz Justiz

Mit einer Auftaktveranstaltung wurde im September 2021 die Zukunftskonferenz Justiz eröffnet. Hierbei handelt es sich um eine Ideenwerkstatt, in der Maßnahmen zur Bewältigung anstehender Herausforderungen und zur Zukunftssicherung der Brandenburger Justiz entwickelt werden. Schwerpunkte sind etwa die Etablierung einer Kultur des Wechsels und der Durchlässigkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere, die Entwicklung moderner Konzepte für Personalgewinnung und Personalbindung sowie die Neustrukturierung von Ausbildung, Aufgaben und Arbeitsabläufen. Zu diesen und weitere Themen tagen derzeit fünf fachkundig zusammengesetzte Arbeitsgruppen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen sollen Ende dieses Jahres vorliegen und dann in einem Abschlussbericht präsentiert werden.

6. Vorreiter im Kampf gegen Umweltkriminalität

Mit der Errichtung einer landesweit zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft bei der Staatsanwaltschaft Potsdam nimmt die Brandenburger Justiz seit Juli 2020 bundesweit eine Vorreiterrolle im Kampf gegen die schwere Umweltkriminalität ein. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist seither etwa für schwerwiegende Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder Verfahren wegen großangelegter illegaler Abfallentsorgung zuständig.  Unter anderem führt sie die Ermittlungen zum massenhaften Fischsterben in der Oder, das im Sommer 2022 aufgetreten ist.

7. Konsequente Verfolgung von Hassgewalt

Der Kampf gegen Hassgewalt wurde mit der im Juli 2021 bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg errichteten Zentralstelle Hasskriminalität verstärkt. Die Zentralstelle hat seither eine Reihe von Akzenten gesetzt, etwa bei der Vernetzung mit anderen regionalen und überregionalen Akteuren sowie staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen. Zudem führte sie eigene Ermittlungstätigkeiten etwa in dem öffentlichkeitswirksamen Verfahren im Zusammenhang mit der Beisetzung eines Rechtsextremisten sowie in zwei herausgehobenen Verfahren wegen des Tatvorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

8. Mehr Sicherheit im Brandenburger Justizvollzug

Mit dem neuen Sicherheitskonzept wurde die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten des Landes erhöht. Ein Kernpunkt des Konzepts ist die Stärkung besonders geschulter Einsatzgruppen, deren Ausbildung und Ausrüstung verbessert wird. Hierzu wurden nicht nur neue Trainingsmaterialien zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung aller Anwärter, Einsatzgruppenmitglieder und Einsatztrainer, sondern auch Hochsicherheitsfesseln und Einsatzstöcke als Hiebwaffen angeschafft. Das Land Brandenburg war zuvor das einzige Bundesland, in dem Bediensteten des Justizvollzugs keine Waffen zur Verfügung standen. Erstmals seit 2006/2007 wurden die Einsatzgruppen auch mit moderner Schutzausrüstung ausgestattet. Weitere Schwerpunkte des Sicherheitskonzepts sind die Schaffung von Sicherheitsstationen für gefährliche und gewaltbereite Gefangene sowie die Bekämpfung des Drogenkonsums. Hierzu wird aktuell ein Drogendetektionsgerät zum Auffinden neuer psychoaktiver Substanzen angeschafft. Zudem wurden zwei Diensthunde erworben, die als Spürhunde zum Auffinden von Betäubungsmitteln und Mobilfunkgeräten ausgebildet werden. Ein Diensthund hat seine Ausbildung bereits abgeschlossen und kommt in den Justizvollzugsanstalten regelmäßig zum Einsatz.

9. „Landeskinderregelung“ für Brandenburger Nachwuchsjuristen

Um Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst zu privilegieren, die durch längeren Wohnsitz oder engere soziale oder familiäre Beziehungen mit dem Land Brandenburg persönlich verbunden sind, wird eine sog. „erweiterte Landeskinderregelung“ eingeführt. Diese sieht für einen Teil der Ausbildungsplätze für Nachwuchsjuristen eine bevorzugte Aufnahme von „Landeskindern“ vor, was zu einer Vermeidung von längeren Wartezeiten auf den Ausbildungsplatz führen kann. Dies dient nicht nur der Stärkung des familiären Zusammenhalts, sondern zugleich der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den sich an den Vorbereitungsdienst anschließenden Berufseinstieg in der Brandenburger Justiz und Verwaltung. Zudem eröffnet der Gesetzesentwurf die Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten auch in elektronischer Form abzuleisten. Der Gesetzentwurf befindet sich in der 1. Lesung des Landtages.

Weitere Gesetzesvorhaben, die dieses Jahr in den Landtag eingebracht worden sind:

  • Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schiedsstellen und anerkannte Gütestellen im Land Brandenburg – durch das Vorhaben sollen die in verschiedenen Landesgesetzen enthaltenen Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zum Zwecke der Rechtsvereinfachung in einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt und die Attraktivität der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren, wie etwa die Erweiterung digitaler Möglichkeiten zur Antragstellung, erhöht werden –

  • das Gesetz zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern und der Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzer und zur Änderung weiterer Gesetze – durch das Vorhaben erfolgt die Anpassung der Vorschriften für die Beeidigung von Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern an die Regelungen für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern, die zum 1. Januar 2023 bundesrechtlich reformiert werden –

  • und das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes – durch das Vorhaben werden die für die dienstliche Beurteilung von Richtern maßgeblichen Vorschriften im Brandenburgischen Richtergesetz an eine Rechtsprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts angepasst und das Beurteilungswesen im Gesetz konkretisiert.