Hauptmenü

Innenminister Stübgen und Justizministerin Hoffmann zu EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: „Rechtliche Spielräume zur Verbrechensaufklärung konsequent nutzen.“

- Erschienen am 21.09.2022

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen und Justizministerin Susanne Hoffmann haben sich zum gestrigen Urteil des Europäische Gerichtshofes (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. In seinem Urteil hatte der EuGH zwar die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten grundsätzlich für unzulässig erklärt. Er hat aber zugleich ausdrücklich Spielräume für eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten, insbesondere von IP-Adressen, für bestimmte Zwecke eröffnet. Eine solche soll zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit möglich sein.

Innenminister Stübgen und Justizministerin Hoffmann begrüßten die Spielräume, die der EuGH den Mitgliedsstaaten eröffnet hat.

Innenminister Stübgen: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes definiert den rechtlich zulässigen Rahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Demnach ist eine befristete, allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen möglich und auch Identifizierungsmerkmale der Nutzer dürfen ausdrücklich gespeichert werden. Ermittlungsbehörden müssen davon umgehend Gebrauch machen können. Insbesondere bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs sind IP-Adressen als digitale Beweismittel unabdingbar. In der Vergangenheit mussten diese Daten in unerträglich vielen Fällen gelöscht werden und konnten nicht genutzt werden, um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilenringe auffliegen zu lassen. Das muss sich jetzt endlich ändern. Kinderschutz muss Vorrang vor Datenschutz haben.“

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Es ist zu begrüßen, dass der EuGH den Mitgliedsstaaten Spielräume bei der Verkehrsdatenspeicherung insbesondere zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eröffnet hat. Gerade im Kampf gegen kriminelle Netzwerke ist die Verkehrsdatenspeicherung ein unabdingbares Instrument zur Aufklärung und Strafverfolgung, auf das die Ermittlungsbehörden zwingend angewiesen sind. Die eröffneten Spielräume sind daher durch den Bundesgesetzgeber nun schnell und konsequent auszufüllen, damit Polizei und Justiz noch effektiver gegen jede Form von Schwerkriminalität, sei es im Bereich extremistischer Straftaten oder organisierter krimineller Strukturen inklusive Clankriminalität, vorgehen können. Das von Bundesjustizminister Dr. Buschmann ins Spiel gebrachte Quick-Freeze-Modell ist als Ermittlungsinstrument unzureichend.“

Hintergrund:
Als „Quick-Freeze“ („schnelles Einfrieren“) bezeichnet man die umgehende Anordnung einer Speicherung von Daten nach Begehung einer Straftat. Eine Datenauswertung wird damit nur für die Zukunft und nicht für die Zeit vor oder während der Tatbegehung ermöglicht.