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Thomas Meyer zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt

Neuer Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Potsdam

- Erschienen am 22.08.2024 - Presemitteilung 11/2024

Thomas Meyer wird neuer Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Potsdam. Justizministerin Susanne Hoffmann überreichte dem 62-Jährigen am 22. August 2024 im Beisein der Staatssekretärin Dr. Christiane Leiwesmeyer seine Ernennungsurkunde. Der aus Sachsen-Anhalt stammende Jurist wird seine neue Position am 1. September 2024 antreten und die Leitung der unter anderem für die Bekämpfung schwerer Erscheinungsformen der Wirtschafts- und Umweltkriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft übernehmen. Das Kabinett hatte bereits am 6. August 2024 dem Personalvorschlag der Ministerin zugestimmt.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Mit der Ernennung von Thomas Meyer zum neuen Leiter der größten Staatsanwaltschaft des Landes setzen wir auf einen erfahrenen Juristen, der seine herausragenden Führungskompetenzen bereits mehrfach in verschiedenen Positionen unter Beweis gestellt hat. Ich bin mir sicher, dass sein klarer Führungsstil, seine besondere Fähigkeit, Mitarbeiter zu motivieren, und sein unermüdliches Engagement dazu beitragen werden, die Kriminalitätsbekämpfung der Staatsanwaltschaft Potsdam auf hohem Niveau weiterzuentwickeln.“

Nach seinem Abitur absolvierte der in Gardelegen geborene Meyer das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin im Juli 1990 als Diplom-Jurist. Bis 1991 war er bei der Volkspolizei und dem Bundesgrenzschutz tätig, bevor er für das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg arbeitete. Ende 1991 wechselte Meyer zur Staatsanwaltschaft Potsdam, wo er zunächst als Staatsanwaltsassistent, dann als wissenschaftlicher Mitarbeiter und schließlich als Staatsanwalt in der Zweigstelle Neuruppin eingesetzt war. Im Laufe seiner Karriere wurde Meyer unter anderem an die Staatsanwaltschaft Bochum, die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) abgeordnet. Am 1. Juni 2003 wurde er zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ernannt und leitete dort im Zeitraum von 2005 bis 2010 die unter anderem für Geldwäschedelikte zuständige Zweigstelle in Eberswalde. Seit 2018 war er bei der Staatsanwaltschaft Potsdam als ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwaltes tätig. Im August 2021 wurde er an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg abgeordnet, wo er zum Leitenden Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwaltes ernannt wurde.

Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist eine von vier Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg, die sich am Sitz der Landgerichte befinden und für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig sind. Darüber hinaus besteht bei jeder Staatsanwaltschaft eine landesweite Schwerpunktzuständigkeit für die Verfolgung bestimmter Arten von Strafsachen: Cottbus als Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Computer- und Datennetzkriminalität; Frankfurt (Oder) zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäschekriminalität (Zweigstelle Eberswalde); Neuruppin zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität und Potsdam zur Bekämpfung der schweren Wirtschaft- und Umweltkriminalität sowie schwerer Kriminalitätsformen im Bereich des Gesundheitswesen. Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften führt die Generalstaatsanwaltschaft mit Sitz in Brandenburg an der Havel. Insgesamt sind im Land Brandenburg 258 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig.