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Hoffmann: „Die Digitalisierung der Justiz ist für mich eine Schwerpunktaufgabe, die mit hoher Priorität verfolgt wird.“

- Erschienen am 28.08.2020

„Die Einführung der elektronischen Verfahrensakte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die weitere Digitalisierung der Justiz sind zentrale Vorhaben des Justizministeriums, die mit hoher Priorität verfolgt werden“, stellt Justizministerin Susanne Hoffmann klar. Sie nimmt insoweit Stellung zu einer anderslautenden Berichterstattung Anfang dieser Woche.

Die im Pilotprojekt zur Einführung der E-Akte am Landgericht Frankfurt (Oder) gesammelten Erfahrungen wurden zwischenzeitlich ausgewertet und bilden eine der wesentlichen Grundlagen für die Ausweitung der Pilotierung und die anschließende flächendeckende Einführung der E-Akte. Das Pilotprojekt zeigt, dass eine vollständig digitale Bearbeitung der gerichtlichen Verfahren mit der elektronischen Akte sowohl technisch als auch organisatorisch erfolgreich umsetzbar ist. Eine Ausweitung des Pilotprojektes auf die weiteren Zivilkammern am Landgericht Frankfurt (Oder) ist daher noch in diesem Jahr geplant. Ebenso sind ein Amtsgericht sowie ein weiteres Landgericht als nächste Pilotgerichte vorgesehen.

Parallel hierzu wird für die flächendeckende Einführung der E-Akte eine über das Pilotprojekt hinausgehende zentrale Projektstruktur im Justizministerium eingerichtet. Auch sind in dieser Legislaturperiode wichtige Entscheidungen für die flächendeckende Einführung der E-Akte in allen Gerichtsbarkeiten getroffen worden. So werden aktuell die Fachverfahren der Fachgerichtsbarkeiten vereinheitlicht, damit die zwingend notwendigen Schnittstellen zum E-Akten-System schneller verfügbar sind. Der Abschluss einer Rahmendienstvereinbarung mit den Personalvertretungen zur Einführung der E-Akte steht unmittelbar bevor. Ferner wurde ein Kommunikationskonzept entwickelt, um die Beschäftigten der Justiz bei diesem tiefgreifenden Wandel des persönlichen Arbeitsumfeldes mitzunehmen.

Klar ist jedoch auch, dass die Einführung der E-Akte nur einen Baustein bei der Digitalisierung der Justiz darstellt. Um einen reibungslosen und ausfallsicheren Betrieb zu gewährleisten, wird die derzeit noch dezentral in den Gerichtsbarkeiten betriebene Informationstechnik konsolidiert und zusammengeführt. Trotz der prekären personellen Ausstattung der Justiz in den vergangenen Jahren ist es gelungen, hierfür den Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) aufzubauen. Dieser ist seit April 2020 mit einer neuen Leitung versehen und personell verstärkt worden. So hat der ZenIT erst kürzlich die Betriebsverant-wortung für die technische Infrastruktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit übernehmen können. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird zeitnah folgen. Weiterhin sind der Aufbau eines hochsicheren zentralen Rechenzentrums für die Justiz sowie die dafür notwendige Netzwerkkonsolidierung weit vorangeschritten.

„Für die kommenden Jahre plant die Landesregierung, jährlich rund 20 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz auszugeben. Damit schaffen wir nicht nur leistungsstarke digitale Infrastrukturen, sondern gewährleisten auch ein hohes Maß an IT-Sicherheit. Beides sind unabdingbare Voraussetzungen, um die ambitionierte gesetzliche Verpflichtung zur Einführung der E-Akte in der Justiz bis 2026 zu erfüllen“, betont Justizministerin Susanne Hoffmann.

Hintergrund

Im Rahmen der Umsetzung der „E-Justice-Gesetze“ werden bis zum 1. Januar 2026 in allen Gerichten sowie bei den Staatsanwaltschaften elektronische Akten zu führen sein. Das Projekt wird federführend vom Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) geleitet. Die ausschließlich elektronische Bearbeitung sämtlicher Vorgänge bedeutet einen gewaltigen Umbruch in der täglichen Arbeitsweise der Bediensteten, weshalb eine behutsame und schrittweise Einführung dringend notwendig ist. Aus diesem Grund wurde entschieden, den Einsatz der E-Akte zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes in der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder). zu testen. Für die erste Phase des Pilotprojekts blieben die Papierakten der Pilotkammer prozessrechtlich weiterhin führend. Inzwischen ist in der Pilotkammer und in einer weiteren Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) für neu eingehende Verfahren die elektronische Akte führend.

Horst Fischer

Stellv. Pressesprecher