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Gerichte gestärkt und Richter gewählt: Justizministerin Hoffmann zu Richterwahlausschuss

- Erschienen am 29.01.2020

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Der Richterwahlausschuss hat den Anfang dafür gesetzt, dass die Personalprobleme der Brandenburger Justiz angegangen werden können.“  

Der neu gewählte Richterwahlausschuss hat in seiner ersten Sitzung nach der Landtagswahl wichtige Entscheidungen zur Verbesserung der Personalsituation in der Brandenburger Justiz getroffen. 

Dabei wurde die ordentliche Gerichtsbarkeit durch die Wahl fünf neuer Richterinnen und Richter auf Probe gestärkt. Sechs weitere Richterinnen und Richter wurden zu Richterinnen und Richter auf Lebenszeit gewählt. Darüber hinaus wählte das Gremium vier Richterinnen und Richter zu Vorsitzenden an Verwaltungs- und Landgerichten in Frankfurt (Oder) sowie Cottbus. Schließlich wurde eine Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt (Oder) zur Direktorin des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree gewählt. Insgesamt hat sich der Richterwahlausschuss heute mit den Personalien von 16 Richterinnen und Richtern befasst. 

„Ich freue mich, dass heute wichtige Personalentscheidungen auf den Weg gebracht wurden“, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU). „Der neue Richterwahlausschuss hat den Anfang dafür gesetzt, dass die Personalprobleme der Brandenburger Justiz jetzt angegangen werden können.“ 

Eine personell ausreichend ausgestattete Justiz sei die Grundvoraussetzung für bürgerfreundliche kurze Verfahrenslaufzeiten und eine effektive Strafverfolgung, sagte Hoffmann, die qua Amt als Vorsitzende des Richterwahlausschusses fungiert. „Eine moderne leistungsfähige Justiz schafft Vertrauen in den Rechtsstaat und die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen.“ 

Die Verbesserung der Personalsituation bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gehört zu den wichtigsten justizpolitischen Aufgaben dieser Legislatur. 

Eine besondere Herausforderung ist die zunehmende Anzahl der Altersabgänge. Von den aktuell 495 Richterinnen und Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden in den nächsten sechs Jahren mehr als 23 Prozent altersbedingt ausscheiden. Bei den Verwaltungsgerichten, den Arbeitsgerichten sowie dem Landessozialgericht und dem Finanzgericht sieht es nicht besser aus. Die Zahl der Altersabgänge bis zum Jahr 2026 schwankt zwischen 22 und 27 Prozent. 

Bei den Staatsanwaltschaften ist die Lage ähnlich. Bis zum Jahr 2026 werden nach Berechnungen des Ministeriums 27 Prozent der momentan 221 Brandenburger Staatsanwälte regulär in den Ruhestand eintreten. 

Die Menge der Altersabgänge in der Justiz ist ein Phänomen in allen ostdeutschen Bundesländern. „Die Länder werden bereits sehr bald um gute Juristinnen und Juristen für Gerichte und Staatsanwaltschaften konkurrieren. Unser Bundesland sollte deshalb möglichst schnell vorausschauend handeln und attraktive Voraussetzungen schaffen, damit gute Juristen nach Brandenburg kommen wollen“, sagte Justizministerin Hoffmann.