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Entweichung aus dem offenen Vollzug der JVA Cottbus-Dissenchen

- Erschienen am 31.05.2022

Entweichung aus dem offenen Vollzug der JVA Cottbus-Dissenchen

 

Ein 29-jähriger wegen Bandendiebstahls u. a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilter Gefangener des offenen Vollzuges der JVA Cottbus-Dissenchen ist am Abend des 30. Mai 2022 entwichen. Die unmittelbar eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei führten bislang nicht zu seiner Ergreifung. Der Gefangene befand sich seit 23. Februar 2022 im offenen Vollzug. Das Strafende datiert auf den 20. Mai 2023.

Anstalten des offenen Vollzuges haben keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen. Sie dienen dazu, den Gefangenen den Übergang in die Freiheit zu erleichtern. Hierfür wird unter anderem die Möglichkeit der Arbeit außerhalb des Vollzuges oder auch die Verbringung des Wochenendes bei der Familie ermöglicht.