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Innenhof der JVA Nord-Brandenburg - Teilanstalt Wriezen
Foto: © Bernd Kübler_JVA Nord-Brandenburg - Teilanstalt Wriezen

Unterstützung zur schulischen und beruflichen Weiterentwicklung sowie Eingliederung und Übergang der JVA Nord-Brandenburg - Teilanstalt Wriezen

Gemäß § 2 BbgJVollzG dient der Vollzug der Freiheits- und der Jugendstrafe dem Ziel, die Straf- und Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Besonderes Hauptaugenmerk wird auf die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs der Jugendstrafe gelegt. Die Erziehung und Förderung erfolgt gemäß § 9 BbgJVollzG durch Maßnahmen und Programme zur Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten der Jugendstrafgefangenen im Hinblick auf die Erreichung des Vollzugszieles.

Die gesamte Vollzugsgestaltung ist sowohl bei den Jugendstrafgefangenen, als auch bei den jungen Erwachsenen (bis zum 25. Lebensjahr), an der Erreichung des zu erarbeitenden Vollzugszieles auszurichten.

Im Fokus der Weiterentwicklung von jedem Gefangenen steht unter anderem der schulische und berufliche Werdegang. Sie sollen dahingehend befähigt werden, Grundvoraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung zu schaffen oder bei vorhandenen Schulabschluss auf eine berufliche Integration vorbereitet werden.

Zur intensiven Vorbereitung der Haftentlassung steht ein entsprechendes Übergangsmanagement zur Verfügung. Durch Mitarbeiter des Vereins "Haftvermeidung durch soziale Integration" werden unter anderem der Wohnraumbedarf, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten geprüft und entsprechende Schritte eingeleitet. Das Übergangsmanagement steht allen Gefangenen der hiesigen Anstalt zur Verfügung.

Folgende Maßnahmen werden angeboten:

  • Suchtberatung U-Haft
  • Suchtprävention
  • Entwicklungsförderndes Angebot zur Stabilisierung und ICH-Findung mit gestalterischen Mitteln
  • Entwicklungsförderndes Angebot in der Freizeit, hier "Ergotherapie"
  • soziales Kompetenztraining
  • sozial-kognitives Einzeltraining „Denkzeit“
  • Denkzeit „ABZ“
  • „Vätercoaching“
  • Biographiearbeit
  • Gesprächsrunde mit dem Migrationsfachberater
  • Männlichkeit und Identität
  • Psychotherapie

Offener Vollzug

  • Suchtberatung
  • Schulische und berufliche Qualifikationen (auch innerhalb des geschlossenen Vollzuges)
  • Praktika
  • Integration in ortsansässige Sportvereine

Sozialtherapeutische Abteilung

  • interaktionelle Gruppentherapie „Leben ohne Sucht“
  • Gruppenangebot zum Erlernen von Entspannungstechniken
  • Kunsttherapie
  • sozial-kognitives Einzeltraining „Denkzeit“
  • Gruppenbehandlungsprogramm „Training emotionaler Kompetenzen“
  • Therapeutische Einzelgespräche
  • Anstaltsaußenprojekte
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Wohngruppenversammlungen
Innenhof der JVA Nord-Brandenburg - Teilanstalt Wriezen
Foto: © Bernd Kübler_JVA Nord-Brandenburg - Teilanstalt Wriezen

Unterstützung zur schulischen und beruflichen Weiterentwicklung sowie Eingliederung und Übergang der JVA Nord-Brandenburg - Teilanstalt Wriezen

Gemäß § 2 BbgJVollzG dient der Vollzug der Freiheits- und der Jugendstrafe dem Ziel, die Straf- und Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Besonderes Hauptaugenmerk wird auf die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs der Jugendstrafe gelegt. Die Erziehung und Förderung erfolgt gemäß § 9 BbgJVollzG durch Maßnahmen und Programme zur Entwicklung und Stärkung der Fähigkeiten der Jugendstrafgefangenen im Hinblick auf die Erreichung des Vollzugszieles.

Die gesamte Vollzugsgestaltung ist sowohl bei den Jugendstrafgefangenen, als auch bei den jungen Erwachsenen (bis zum 25. Lebensjahr), an der Erreichung des zu erarbeitenden Vollzugszieles auszurichten.

Im Fokus der Weiterentwicklung von jedem Gefangenen steht unter anderem der schulische und berufliche Werdegang. Sie sollen dahingehend befähigt werden, Grundvoraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung zu schaffen oder bei vorhandenen Schulabschluss auf eine berufliche Integration vorbereitet werden.

Zur intensiven Vorbereitung der Haftentlassung steht ein entsprechendes Übergangsmanagement zur Verfügung. Durch Mitarbeiter des Vereins "Haftvermeidung durch soziale Integration" werden unter anderem der Wohnraumbedarf, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten geprüft und entsprechende Schritte eingeleitet. Das Übergangsmanagement steht allen Gefangenen der hiesigen Anstalt zur Verfügung.

Folgende Maßnahmen werden angeboten:

  • Suchtberatung U-Haft
  • Suchtprävention
  • Entwicklungsförderndes Angebot zur Stabilisierung und ICH-Findung mit gestalterischen Mitteln
  • Entwicklungsförderndes Angebot in der Freizeit, hier "Ergotherapie"
  • soziales Kompetenztraining
  • sozial-kognitives Einzeltraining „Denkzeit“
  • Denkzeit „ABZ“
  • „Vätercoaching“
  • Biographiearbeit
  • Gesprächsrunde mit dem Migrationsfachberater
  • Männlichkeit und Identität
  • Psychotherapie

Offener Vollzug

  • Suchtberatung
  • Schulische und berufliche Qualifikationen (auch innerhalb des geschlossenen Vollzuges)
  • Praktika
  • Integration in ortsansässige Sportvereine

Sozialtherapeutische Abteilung

  • interaktionelle Gruppentherapie „Leben ohne Sucht“
  • Gruppenangebot zum Erlernen von Entspannungstechniken
  • Kunsttherapie
  • sozial-kognitives Einzeltraining „Denkzeit“
  • Gruppenbehandlungsprogramm „Training emotionaler Kompetenzen“
  • Therapeutische Einzelgespräche
  • Anstaltsaußenprojekte
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Wohngruppenversammlungen