Hauptmenü

Zentraler IT-Dienstleister der Justiz (ZenIT) erfolgreich etabliert

- Erschienen am 07.12.2020

„Für die Digitalisierung der Justiz bedarf es eines leistungsstarken justizeigenen IT-Dienstleisters, als solcher hat sich der ZenIT in dieser Legislatur etabliert,“ stellt Justizministerin Susanne Hoffmann klar. Sie wendet sich damit gegen die Feststellungen des Landesrechnungshofs in seiner Pressemitteilung zur Vorstellung des Jahresberichts 2020.

Die gesetzlich vorgesehene flächendeckende Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und die umfassende Einführung der elektronischen Akte in der Justiz haben eine Neuordnung der IT- Organisation im Geschäftsbereich der Justiz des Landes Brandenburg erforderlich gemacht. Der notwendige Aufbau der neuen Behörde erforderte zunächst große Anstrengungen, insbesondere bei der Schaffung der grundlegenden Organisations- und Verwaltungsstrukturen. Trotz der angespannten personellen Ausstattung der Justiz in den vergangenen Jahren ist es gelungen, den ZenIT als eigenständige Behörde im Geschäftsbereich des MdJ zu konzipieren und aufzubauen. Die vom Landesrechnungshof getroffenen Aussagen zur Aufbauphase kennzeichnen zurückliegende Schwierigkeiten, die in dieser Legislatur überwunden werden konnten.

So ist es entgegen der Annahme des Landesrechnungshofs mit der Einsetzung eines neuen Leiters im April dieses Jahres auch gelungen, kontinuierlich Stellen im ZenIT mit qualifizierten Fachkräften zu besetzen. Am Ende dieses Jahres wird sich der Personalbestand von nur 35 besetzten Stellen noch im Frühjahr dieses Jahres auf 67 besetzte Stellen erhöht haben. Der Entwurf des Haushalts 2021 sieht einen weiteren Stellenzuwachs vor.

Der ZenIT unterstützt die Justiz entsprechend zunehmend bei Ihrer Aufgabenerfüllung: Seit dem 1. August 2020 betreibt der ZenIT die IT-Systeme für den Geschäftsbereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, seit Mitte November auch für die Verwaltungsgerichte. Die Übernahme des IT-Betriebs für die Justizvollzugsanstalten ist zum 1. März 2021 vorgesehen.

Darüber hinaus leistet der ZenIT den notwendigen IT-Service für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg. Er sorgt für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in technischer Hinsicht und steht den jeweiligen Geschäftsbereichen bei der Einführung neuer IT-Fachverfahren mit seinem Know-how zur Verfügung. Er arbeitet maßgeblich an der Einführung der elektronischen Akte mit und verantwortet daneben den Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen technischen Infrastruktur.

„Ein verlässlicher IT-Betrieb für die Justiz ist ohne den ZenIT nicht gewährleistet“, so die Ministerin. „Die Feststellungen des Landesrechnungshofs beschreiben die zurückliegende Aufbauphase und geben den IST-Zustand nur in Bezug auf das außerordentliche Engagement der ZenIT-Mitarbeitenden zutreffend wieder. Ihnen gilt mein ganz besonderer Dank.