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Pakt für den Rechtsstaat 2.0 – Justiz digital

Neuauflage zur erfolgreichen Digitalisierung dringend geboten

- Erschienen am 16.06.2021

Für eine Neuauflage des Paktes für den Rechtsstaat haben sich die Justizministerinnen und Justizminister bei ihrer Frühjahrskonferenz 2021 ausgesprochen. Während bei dem ersten Pakt für den Rechtsstaat die personelle Konsolidierung der Justiz im Vordergrund stand, steht nunmehr die Digitalisierung der Justiz im Fokus. Die Justizministerinnen und Justizminister votierten einstimmig für eine auch vom Land Brandenburg unterstützte Initiative.

Mit der Digitalisierung steht in den kommenden Jahren der größte Umbruch bei Gerichten und Staatsanwaltschaften an. Bereits ab dem 1. Januar 2026 ist die flächendeckende elektronische Aktenführung durch Bundesgesetz vorgegeben. Dies bedeutet für alle Bundesländer einen gewaltigen personellen und finanziellen Kraftakt.

Im Vorfeld dieser Umstellung müssen zahlreiche elektronische Verfahren überarbeitet oder überhaupt erst geschaffen werden, um den Justizgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger in angemessener Zeit erfüllen zu können. Diese Umstellung bindet bereits jetzt erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen der Länder. Darüber hinaus verursachen weitere Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene zusätzlichen Aufwand im Bereich der Digitalisierung, weil - auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie - die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit Gerichten und der Verhandlung mittels Bild-Ton-Übertragung („Videokonferenz“) auszuweiten sind. Zusätzlich ist auch die sachliche Ausstattung der Justiz mit Technik, aber auch dem erforderlichen „Know-how“ an die neuen Anforderungen anzupassen und die Aufbereitung digitaler Akten etwa auch im Gerichtssaal zu ermöglichen. Diese hohen finanziellen Lasten tragen die Länder bislang allein.

Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich angesichts der nur gemeinsam zu bewältigenden Aufgabe für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an diesen Transformationskosten im Rahmen einer Neuauflage des Paktes für den Rechtsstaat aus, beispielsweise in Form eines Justiz-Digitalisierungs-Fonds.

Justizministerin Hoffmann: „Die Digitalisierung der Justiz ist neben dem bereits eingeleiteten Generationenwechsel das drängendste Anliegen, um den Rechtsstaat zukunftssicher zu machen. Diese Aufgabe muss entschlossen und mit hoher Priorität verfolgt werden. Es liegt im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern, hier an einem Strang zu ziehen. Dabei gilt: Das hohe Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz darf durch den Wechsel zu neuen Technologien nicht gefährdet werden.“

Zum Hintergrund

Im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat 2019 haben Bund und Länder den Schwerpunkt auf eine verbesserte Personalausstattung von Justiz und Polizei gelegt. Dabei haben die Länder zugesagt, insgesamt 2000 Stellen für Richter und Staatsanwälte neu zu schaffen. Diese Stellen hat der Bund mit einer einmaligen finanziellen Unterstützung von insgesamt 220 Millionen Euro aus Mitteln der Umsatzsteuer gefördert. Das Land Brandenburg hat seine Verpflichtungen aus dem Pakt für den Rechtsstaat erfüllt und die nach dem Verteilungsschlüssel rechnerisch auf Brandenburg entfallenen Stellen geschaffen.