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Digitales Schiffsregister für das Land Brandenburg

Landtag stimmt Staatsvertrag zur Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg zu

- Erschienen am 28.04.2021

Der Brandenburgische Landtag hat heute einem Staatsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg zugestimmt, mit dem die Registerführung für Binnenschiffe und Schiffsbauwerke zukunftsfähig gemacht wird.

Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt mit knapp 7.000 eingetragenen Schiffen über das größte deutsche Schiffs- und Schiffsbauwerkeregister. Dieses wird bereits seit Anfang 2020 digital im Schiffsregister des Amtsgerichts Hamburg geführt. Bürgerinnen und Bürger können die Antragstellung und die Registereinsicht über ein Online-Portal vornehmen.

Der Staatsvertrag sieht vor, dass künftig auch Brandenburger Binnenschiffe und Schiffsbauwerke digital beim Amtsgericht Hamburg geführt werden.

Für das Land Brandenburg entfällt damit das Erfordernis, ein eigenes kostenintensives IT-Fachverfahren einzuführen, da es auf die effizienten Strukturen der Freien und Hansestadt Hamburg zurückgreifen kann.

Zum Hintergrund:

Das Schiffs- und Schiffsbauwerkeregister dokumentiert die Eigentumsverhältnisse der eingetragenen Schiffe sowie etwaige Schiffshypotheken oder Nießbrauchrechte.

Nach § 1 Abs. 3 der Schiffsregisterordnung können die Länder vereinbaren, dass Schiffsregistersachen eines Landes Gerichten eines anderen Landes zugewiesen werden. Der Staatsvertrag führt insofern zu einem Übergang der Zuständigkeit des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel auf das Amtsgericht Hamburg.

Dadurch entfällt die bislang aufwändige, papierbezogene Arbeit im Land Brandenburg sowie das Erfordernis einer Umstellung auf eine eigene datenbankbasierte Fachanwendung.