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Konsequentes Vorgehen der Brandenburger Justiz gegen Aktivisten von „Ende Gelände“

- Erschienen am 28.06.2020

Justizministerin Susanne Hoffmann lobt das konsequente Vorgehen der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen Aktivisten der Gruppierung „Ende Gelände“ nach einer am Freitag, 26. Juni 2020, begonnenen illegalen Besetzung eines Baggers im Braunkohle-Tagebau Jänschwalde.


„Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat im Sinne des Rechtsstaats, der weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind sein darf, ein richtiges Zeichen gesetzt“, sagte Ministerin Hoffmann.


Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte gegen 13 Personen der Aktivisten-Gruppe „Ende Gelände“, die nach der Festnahme durch die Polizei und Ermittlungen wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs ihre Identität zunächst nicht angeben wollten, Haftbefehle wegen Fluchtgefahr beantragt. Erst vor dem Haftrichter und um die drohende Untersuchungshaft abzuwenden, gaben diese 13 Personen ihre Personalien schließlich bekannt.


Freitagnacht waren 15 Aktivisten von „Ende Gelände“ in den Lausitzer Braunkohle-Tagebau eingedrungen und hatten einen Bagger besetzt. Nach dem Ende der Aktion am Freitagnachmittag und der anschließenden Festnahme durch die Polizei widersetzten sich 13 Personen der Identitätsfeststellung. Sie verweigerten die Unterschriften auf den Vernehmungsprotokollen, brachten zum Teil schwarze Farbstreifen im Gesicht an, zogen Grimassen oder schlossen die Augen bei Fotoaufnahmen, um die routinemäßigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu behindern.


Die Haftprüfungstermine begannen Samstagmittag, 27. Juni 2020, und währten bis in die Abendstunden. Vor den Haftrichtern nannten alle 13 Festgenommen schließlich ihre Personalien. Nachdem die Polizei die Richtigkeit der Angaben überprüft hatte, wurden die Aktivisten am Abend wieder auf freien Fuß gesetzt.