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Nutzungsbedingungen für das Videomaterial des Ministeriums der Justiz

Dokumentationsmaterial im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Aufzeichnungen von Veranstaltungen und Terminen des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg (im Folgenden: Ministerium der Justiz) in Ton- und/oder Bild. Das Ministerium der Justiz besitzt die Nutzungsrechte an dem Dokumentationsmaterial.

Das Dokumentationsmaterial darf ausschließlich im Zusammenhang mit einer Berichterstattung der Medien über das Ministerium der Justiz oder dessen nachgeordneten Geschäftsbereich mit inhaltlichen Bezügen zum Ministerium der Justiz verwendet werden

Die Zustimmung zur Nutzung des Dokumentationsmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die konkrete Verwendung des Dokumentationsmaterials mit den Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen vereinbar ist. Das diesbezügliche Verwendungsrisiko bzw. die Einholung einer im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter obliegt alleine der Nutzerin/dem Nutzer.

Bei jeglicher Verwendung des Dokumentationsmaterials ist die Quelle „Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg“ anzugeben. Die Quellenangabe muss dem Material eindeutig zuzuordnen sein.

Die Medien sind zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet.

Der Name einer Rednerin oder eines Redners, der Dienstgrad und deren/dessen Dienststelle sowie das Datum der Aufnahme und das Thema der Veranstaltung dürfen textlich eingeblendet werden. Darüberhinausgehende Einblendungen sind unzulässig. Die Nutzerin/der Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung.

Bearbeitungen, die der Barrierefreiheit dienen, sind gestattet. Dies gilt beispielsweise für das Einblenden von Untertiteln, Gebärdensprachverdolmetschung und Gebärdensprach-Avataren.

Das Material darf ausschnittweise (Sequenz und Bild) verwendet werden. Farbkorrekturen und die Einfügung von grafischen Elementen dürfen nicht erfolgen. Datenmäßige Verkleinerungen sowie Konvertierungen in andere Dateiformate sind  - soweit keine inhaltliche Veränderung stattfindet - gestattet. Die bloße Verwendung der Tonaufnahmen des Videomaterials ist unter entsprechender Berücksichtigung dieser Nutzungsbedingungen zulässig.

Jegliche Bearbeitung des Dokumentationsmaterials im Sinne einer Umgestaltung der Bilder und/oder Töne sowie eine sinnentstellende Wiedergabe oder Manipulation der Aufzeichnungen in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form ist unzulässig. Eine Nutzung des Dokumentationsmaterials, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen könnte, ist untersagt. Insbesondere darf das Material nicht in einem Umfeld veröffentlicht werden, das rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder antisemitische Inhalte aufweist.

Die Weitergabe des Dokumentationsmaterials an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ministeriums der Justiz.

Eine über die Berichterstattung hinausgehende Nutzung, insbesondere für Werbezwecken, ist nicht zulässig. Das Ministerium der Justiz kann im Einzelfall eine Nutzung z. B. zu pädagogischen und nichtkommerziellen privaten Zwecken schriftlich zulassen.

 

 

 

Nutzungsbedingungen für das Videomaterial des Ministeriums der Justiz

Dokumentationsmaterial im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Aufzeichnungen von Veranstaltungen und Terminen des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg (im Folgenden: Ministerium der Justiz) in Ton- und/oder Bild. Das Ministerium der Justiz besitzt die Nutzungsrechte an dem Dokumentationsmaterial.

Das Dokumentationsmaterial darf ausschließlich im Zusammenhang mit einer Berichterstattung der Medien über das Ministerium der Justiz oder dessen nachgeordneten Geschäftsbereich mit inhaltlichen Bezügen zum Ministerium der Justiz verwendet werden

Die Zustimmung zur Nutzung des Dokumentationsmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die konkrete Verwendung des Dokumentationsmaterials mit den Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen vereinbar ist. Das diesbezügliche Verwendungsrisiko bzw. die Einholung einer im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter obliegt alleine der Nutzerin/dem Nutzer.

Bei jeglicher Verwendung des Dokumentationsmaterials ist die Quelle „Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg“ anzugeben. Die Quellenangabe muss dem Material eindeutig zuzuordnen sein.

Die Medien sind zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet.

Der Name einer Rednerin oder eines Redners, der Dienstgrad und deren/dessen Dienststelle sowie das Datum der Aufnahme und das Thema der Veranstaltung dürfen textlich eingeblendet werden. Darüberhinausgehende Einblendungen sind unzulässig. Die Nutzerin/der Nutzer trägt die Verantwortung für die Betextung.

Bearbeitungen, die der Barrierefreiheit dienen, sind gestattet. Dies gilt beispielsweise für das Einblenden von Untertiteln, Gebärdensprachverdolmetschung und Gebärdensprach-Avataren.

Das Material darf ausschnittweise (Sequenz und Bild) verwendet werden. Farbkorrekturen und die Einfügung von grafischen Elementen dürfen nicht erfolgen. Datenmäßige Verkleinerungen sowie Konvertierungen in andere Dateiformate sind  - soweit keine inhaltliche Veränderung stattfindet - gestattet. Die bloße Verwendung der Tonaufnahmen des Videomaterials ist unter entsprechender Berücksichtigung dieser Nutzungsbedingungen zulässig.

Jegliche Bearbeitung des Dokumentationsmaterials im Sinne einer Umgestaltung der Bilder und/oder Töne sowie eine sinnentstellende Wiedergabe oder Manipulation der Aufzeichnungen in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form ist unzulässig. Eine Nutzung des Dokumentationsmaterials, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen könnte, ist untersagt. Insbesondere darf das Material nicht in einem Umfeld veröffentlicht werden, das rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder antisemitische Inhalte aufweist.

Die Weitergabe des Dokumentationsmaterials an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ministeriums der Justiz.

Eine über die Berichterstattung hinausgehende Nutzung, insbesondere für Werbezwecken, ist nicht zulässig. Das Ministerium der Justiz kann im Einzelfall eine Nutzung z. B. zu pädagogischen und nichtkommerziellen privaten Zwecken schriftlich zulassen.