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Vorsorge und rechtliche Betreuung

Enkel horcht seinen Opa mit seinem Spielzeug-Stetoskop ab
Foto: © fotalia.com

Die Menschen werden immer älter. Viele können dann ihren Alltag nicht mehr selbst organisieren und benötigen dringend Hilfe, um ihr Leben zu meistern. Sicher bereitet es Probleme, sich vorzustellen, eines Tages in eine Lage zu kommen, in der man sich nicht mehr artikulieren kann oder Entscheidungen zu treffen vermag. Dennoch sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie es nicht mehr können!

Das Brandenburger Justizministerium wirbt dafür, in gesunden Tagen Vorsorge zu treffen. Mit Veranstaltungen und einer speziellen Informationsbroschüre zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen wollen wir helfen, sich eine Betreuung und Unterstützung durch nahe Angehörige, Freunde oder Bekannte zu sichern, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.

Vorsorgevollmacht
Tritt der Fall ein, dass Sie wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr Ihre Angelegenheiten regeln können, bestellt das Gericht eine rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer. Diese Betreuung ist jedoch nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten von einer beziehungsweise einem Bevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können. Mit der Vorsorgevollmacht räumen Sie einer anderen Person das Recht ein, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuerin oder Betreuer in Frage kommt. Die Betreuerin oder der Betreuer haben den Wünschen der betreuten Person soweit wie möglich zu entsprechen. Sie oder er darf nicht einfach über ihren Kopf hinweg entscheiden. Wichtige Angelegenheiten hat die Betreuerin oder der Betreuer grundsätzlich vorher mit ihr zu besprechen.

Patientenverfügung
Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden, zum Beispiel nach einem Unfall. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Weitere Fragen zu diesen Themen beantworten auch die Brandenburger Betreuungsvereine. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen alle über eine qualifizierte Berufsausbildung als Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge. Sie werden regelmäßig fortgebildet. Dies ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung im komplexen Bereich der Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse der zu Betreuenden genau angepasst ist. Die Betreuungsvereine bieten die Übernahme von rechtlichen Betreuungen, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und Bevollmächtigten sowie zahlreiche Informationen über das Betreuungsrecht, über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Enkel horcht seinen Opa mit seinem Spielzeug-Stetoskop ab
Foto: © fotalia.com

Die Menschen werden immer älter. Viele können dann ihren Alltag nicht mehr selbst organisieren und benötigen dringend Hilfe, um ihr Leben zu meistern. Sicher bereitet es Probleme, sich vorzustellen, eines Tages in eine Lage zu kommen, in der man sich nicht mehr artikulieren kann oder Entscheidungen zu treffen vermag. Dennoch sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie es nicht mehr können!

Das Brandenburger Justizministerium wirbt dafür, in gesunden Tagen Vorsorge zu treffen. Mit Veranstaltungen und einer speziellen Informationsbroschüre zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen wollen wir helfen, sich eine Betreuung und Unterstützung durch nahe Angehörige, Freunde oder Bekannte zu sichern, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.

Vorsorgevollmacht
Tritt der Fall ein, dass Sie wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr Ihre Angelegenheiten regeln können, bestellt das Gericht eine rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer. Diese Betreuung ist jedoch nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten von einer beziehungsweise einem Bevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können. Mit der Vorsorgevollmacht räumen Sie einer anderen Person das Recht ein, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuerin oder Betreuer in Frage kommt. Die Betreuerin oder der Betreuer haben den Wünschen der betreuten Person soweit wie möglich zu entsprechen. Sie oder er darf nicht einfach über ihren Kopf hinweg entscheiden. Wichtige Angelegenheiten hat die Betreuerin oder der Betreuer grundsätzlich vorher mit ihr zu besprechen.

Patientenverfügung
Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden, zum Beispiel nach einem Unfall. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Weitere Fragen zu diesen Themen beantworten auch die Brandenburger Betreuungsvereine. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen alle über eine qualifizierte Berufsausbildung als Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter oder als Sozialpädagogin und Sozialpädagoge. Sie werden regelmäßig fortgebildet. Dies ermöglicht eine fachlich kompetente Beratung im komplexen Bereich der Betreuung, die an die individuellen Bedürfnisse der zu Betreuenden genau angepasst ist. Die Betreuungsvereine bieten die Übernahme von rechtlichen Betreuungen, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und Bevollmächtigten sowie zahlreiche Informationen über das Betreuungsrecht, über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.