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Frau im Gespräch
Foto: © Pexels

Notarin/Notar

Was sind die Aufgaben einer Notarin/eines Notars?

Notarinnen und Notare sind als ein Teil des Systems der vorsorgenden Rechtspflege unabhängige Trägerinnen und Träger eines öffentlichen Amtes und beurkunden in den vom Gesetz vorgeschriebenen oder von den Beteiligten ausdrücklich gewünschten Fällen rechtsgeschäftliche Erklärungen. Hierbei wahren die Notarinnen und Notare eine unparteiische und neutrale Position und vor allem Verschwiegenheit gegenüber allen Unbeteiligten. Sie sind nicht Interessenvertreter eines oder mehrerer Beteiligten gegen andere.

Die Notarinnen und Notare

  • beurkunden, das heißt, sie gestalten und formulieren die Verträge oder einseitigen Erklärungen der Beteiligten, belehren über rechtliche Tragweite und Risiken der Rechtsgeschäfte und verlesen diese Urkunden im Beisein aller Beteiligten,

  • beglaubigen, das heißt, sie bestätigen kraft ihres Amtes die Identität der Kopie eines Schriftstückes mit der ihnen vorgelegten Originalschrift (Abschriftbeglaubigung) oder bestätigen die Echtheit einer vor ihnen geleisteten und anerkannten Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung),

  • beraten Rechtsuchende vor allem in den Gebieten des Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts,

  • betreuen Mandanten bei der Durchführung der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, das heißt, sie übernehmen auf Antrag den Vollzug der Geschäfte, stellen die erforderlichen Anträge bei Behörden und Registern, holen Erklärungen von Banken und Einrichtungen ein, damit die von den Beteiligten angestrebten Rechtswirkungen auch eintreten.

Das Ziel, aber auch die Grenze notarieller Tätigkeit ist die Gestaltung von Rechtsbeziehungen ohne Streitigkeiten. Sind solche nicht zu vermeiden oder zu überwinden, müssen sich die Beteiligten an einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder an das Gericht wenden.

Wer kann Notar/in werden?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt haben, d.h. Volljuristen sein.

Nach § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) soll zur hauptberuflichen Amtsausübung als Notar/in in der Regel nur bestellt werden, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor/in geleistet hat und sich im Anwärterdienst der Notarkammer des Landes befindet, in dem er sich um die Bestellung bewirbt.

Wie bewirbt man sich um Einstellung in den notariellen Anwärterdienst?

In den Anwärterdienst als Notarassessor/in werden nur so viele Bewerberinnen und Bewerber übernommen, wie später voraussichtlich als Notarinnen und Notare bestellt werden können. Die Einstellungen erfolgen in der Regel zweimal jährlich im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Der Einstellungsbedarf soll grundsätzlich aus den jeweiligen Zweiten Juristischen Staatsprüfungen gedeckt werden; ausnahmsweise kann auch ein/e Bewerberin aus einer früheren Zweiten Juristischen Staatsprüfung berücksichtigt werden, wenn an seiner/ihrer Gewinnung ein besonderes Interesse besteht.

Die Zahl der einzustellenden Assessorinnen und Assessoren und der Zeitpunkt, bis zu dem die Bewerbungen einzureichen sind, werden im Justizministerialblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht. Die Bewerbungen sind an das Ministerium der Justiz zu richten.

Die Notarassessorin/Der Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Brandenburg und gleichzeitig zur Notarkammer Brandenburg und zur Ländernotarkasse in Leipzig. Der Notarkammer Brandenburg obliegt die Ausbildung der Notarassessorinnen und -assessoren, die durch Zuweisung an Ausbildungsnotarinnen und -notare erfolgt. Sobald die Notarassessorinnen und -assessoren einen entsprechenden Ausbildungsstand erreicht haben, werden sie zur Wahrnehmung von Notarvertretungen und -verwaltungen herangezogen.

Wie wird man Notar/in?

Gemäß § 4 BNotO werden so viele Notarinnen und Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Dabei sind insbesondere das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen und die Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs zu berücksichtigen. Daher wird den Notarinnen und Notaren auch ein bestimmter Amtssitz zugewiesen, an dem sie ihre Geschäftsstelle einrichten müssen.

Über die Errichtung, Wiederbesetzung bzw. Einziehung einer Notarstelle entscheidet das Ministerium der Justiz im pflichtgemäßen Ermessen.

Ist eine Notarstelle zu besetzen, wird sie im Justizministerialblatt des Landes Brandenburg ausgeschrieben. Die Bewerbungsunterlagen sind innerhalb eines Monats beim Ministerium der Justiz einzureichen. Die Notarassessorinnen und -assessoren, die einen mindestens dreijährigen Anwärterdienst absolviert haben, sollen sich auf die ausgeschriebenen Notarstellen bewerben.

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Notarin/Notar

Was sind die Aufgaben einer Notarin/eines Notars?

Notarinnen und Notare sind als ein Teil des Systems der vorsorgenden Rechtspflege unabhängige Trägerinnen und Träger eines öffentlichen Amtes und beurkunden in den vom Gesetz vorgeschriebenen oder von den Beteiligten ausdrücklich gewünschten Fällen rechtsgeschäftliche Erklärungen. Hierbei wahren die Notarinnen und Notare eine unparteiische und neutrale Position und vor allem Verschwiegenheit gegenüber allen Unbeteiligten. Sie sind nicht Interessenvertreter eines oder mehrerer Beteiligten gegen andere.

Die Notarinnen und Notare

  • beurkunden, das heißt, sie gestalten und formulieren die Verträge oder einseitigen Erklärungen der Beteiligten, belehren über rechtliche Tragweite und Risiken der Rechtsgeschäfte und verlesen diese Urkunden im Beisein aller Beteiligten,

  • beglaubigen, das heißt, sie bestätigen kraft ihres Amtes die Identität der Kopie eines Schriftstückes mit der ihnen vorgelegten Originalschrift (Abschriftbeglaubigung) oder bestätigen die Echtheit einer vor ihnen geleisteten und anerkannten Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung),

  • beraten Rechtsuchende vor allem in den Gebieten des Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts,

  • betreuen Mandanten bei der Durchführung der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, das heißt, sie übernehmen auf Antrag den Vollzug der Geschäfte, stellen die erforderlichen Anträge bei Behörden und Registern, holen Erklärungen von Banken und Einrichtungen ein, damit die von den Beteiligten angestrebten Rechtswirkungen auch eintreten.

Das Ziel, aber auch die Grenze notarieller Tätigkeit ist die Gestaltung von Rechtsbeziehungen ohne Streitigkeiten. Sind solche nicht zu vermeiden oder zu überwinden, müssen sich die Beteiligten an einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin oder an das Gericht wenden.

Wer kann Notar/in werden?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt haben, d.h. Volljuristen sein.

Nach § 7 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) soll zur hauptberuflichen Amtsausübung als Notar/in in der Regel nur bestellt werden, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor/in geleistet hat und sich im Anwärterdienst der Notarkammer des Landes befindet, in dem er sich um die Bestellung bewirbt.

Wie bewirbt man sich um Einstellung in den notariellen Anwärterdienst?

In den Anwärterdienst als Notarassessor/in werden nur so viele Bewerberinnen und Bewerber übernommen, wie später voraussichtlich als Notarinnen und Notare bestellt werden können. Die Einstellungen erfolgen in der Regel zweimal jährlich im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Der Einstellungsbedarf soll grundsätzlich aus den jeweiligen Zweiten Juristischen Staatsprüfungen gedeckt werden; ausnahmsweise kann auch ein/e Bewerberin aus einer früheren Zweiten Juristischen Staatsprüfung berücksichtigt werden, wenn an seiner/ihrer Gewinnung ein besonderes Interesse besteht.

Die Zahl der einzustellenden Assessorinnen und Assessoren und der Zeitpunkt, bis zu dem die Bewerbungen einzureichen sind, werden im Justizministerialblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht. Die Bewerbungen sind an das Ministerium der Justiz zu richten.

Die Notarassessorin/Der Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Brandenburg und gleichzeitig zur Notarkammer Brandenburg und zur Ländernotarkasse in Leipzig. Der Notarkammer Brandenburg obliegt die Ausbildung der Notarassessorinnen und -assessoren, die durch Zuweisung an Ausbildungsnotarinnen und -notare erfolgt. Sobald die Notarassessorinnen und -assessoren einen entsprechenden Ausbildungsstand erreicht haben, werden sie zur Wahrnehmung von Notarvertretungen und -verwaltungen herangezogen.

Wie wird man Notar/in?

Gemäß § 4 BNotO werden so viele Notarinnen und Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Dabei sind insbesondere das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen und die Wahrung einer geordneten Altersstruktur des Notarberufs zu berücksichtigen. Daher wird den Notarinnen und Notaren auch ein bestimmter Amtssitz zugewiesen, an dem sie ihre Geschäftsstelle einrichten müssen.

Über die Errichtung, Wiederbesetzung bzw. Einziehung einer Notarstelle entscheidet das Ministerium der Justiz im pflichtgemäßen Ermessen.

Ist eine Notarstelle zu besetzen, wird sie im Justizministerialblatt des Landes Brandenburg ausgeschrieben. Die Bewerbungsunterlagen sind innerhalb eines Monats beim Ministerium der Justiz einzureichen. Die Notarassessorinnen und -assessoren, die einen mindestens dreijährigen Anwärterdienst absolviert haben, sollen sich auf die ausgeschriebenen Notarstellen bewerben.