Hauptmenü
Sie sind hier: Start Presse

Presse

Stapel Zeitungen auf einem Holztisch
Foto: © Axel Bueckert Colourbox.de

So erreichen Sie das Pressereferat des Ministeriums:

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-3026 oder -3027
E-Mail: presse@mdj.brandenburg.de

Die Pressestelle ist Vermittler von Informationen sowie Ansprechpartner für die Medien. Journalistinnen und Journalisten können sich mit ihren Fragen und Wünschen an die Pressestelle wenden.


Hier können Sie sich für den Presseverteiler des Ministeriums der Justiz anmelden.

Stapel Zeitungen auf einem Holztisch
Foto: © Axel Bueckert Colourbox.de

So erreichen Sie das Pressereferat des Ministeriums:

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-3026 oder -3027
E-Mail: presse@mdj.brandenburg.de

Die Pressestelle ist Vermittler von Informationen sowie Ansprechpartner für die Medien. Journalistinnen und Journalisten können sich mit ihren Fragen und Wünschen an die Pressestelle wenden.


Hier können Sie sich für den Presseverteiler des Ministeriums der Justiz anmelden.


Pressekontakt

Ein Mann steht vor vier Servicepunkten (Touchpad - Briefsymbol, at-Zeichen, Telefonsymbol und einer Sprechblase). Er berührt das at-Zeichen
Foto: © fotogestoeberfotalia.com

Pressemitteilungen

Eine Zeitung auf einem Tisch mit dem Titel Pressemitteilung, daneben eine Brille und eine gefüllte rote Expressotasse
Foto: © Zerbor Fotalia.com

Bitte beachten Sie bei Ihren Anfragen folgende Arbeitsteilung:

Alle Justizbehörden - Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten - haben eigene Pressesprecher, die Ihnen direkt Auskunft über dort anhängige Verfahren geben. 

Im Bereich der Justiz existieren verbindliche Richtlinien im Umgang mit Medienanfragen.

In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden Medienauskünfte grundsätzlich nur durch die Staatsanwaltschaften erteilt.

Wenn Sie einen Strafgefangenen besuchen wollen oder eine Justizvollzugsanstalt, beantragen Sie dies bitte direkt bei dem jeweiligen Anstaltsleiter. Eine Genehmigung durch das Justizministerium ist nur ausnahmsweise erforderlich. 

Sollten Sie in wirklich dringenden Fällen außerhalb der regulären Dienstzeiten Schwierigkeiten haben, einen Justizpressesprecher zu erreichen, wenden Sie sich bitte an den Informations- und Lagedienst der Staatskanzlei (Telefon 0331 866-1266).


Bitte beachten Sie bei Ihren Anfragen folgende Arbeitsteilung:

Alle Justizbehörden - Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten - haben eigene Pressesprecher, die Ihnen direkt Auskunft über dort anhängige Verfahren geben. 

Im Bereich der Justiz existieren verbindliche Richtlinien im Umgang mit Medienanfragen.

In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden Medienauskünfte grundsätzlich nur durch die Staatsanwaltschaften erteilt.

Wenn Sie einen Strafgefangenen besuchen wollen oder eine Justizvollzugsanstalt, beantragen Sie dies bitte direkt bei dem jeweiligen Anstaltsleiter. Eine Genehmigung durch das Justizministerium ist nur ausnahmsweise erforderlich. 

Sollten Sie in wirklich dringenden Fällen außerhalb der regulären Dienstzeiten Schwierigkeiten haben, einen Justizpressesprecher zu erreichen, wenden Sie sich bitte an den Informations- und Lagedienst der Staatskanzlei (Telefon 0331 866-1266).