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Frau liest einen Text an ihrem Schreibtisch
Foto: © Colourbox

Amtsanwältin/Amtsanwalt

Was sind die Aufgaben eines Amtsanwalts und einer Amtsanwältin?

Amtsanwälte und Amtsanwältinnen sind im Wesentlichen wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Strafsachen tätig. Sie leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Fällen geringerer Kriminalität, zum Beispiel bei kleineren Diebstählen, Straßenverkehrsdelikten oder illegalem Zigarettenhandel. In diesen Fällen erheben die Amtsanwälte und Amtsanwältinnen auch die Anklage vor den Amtsgerichten und vertreten diese vor dem Gericht. Sie haben im Prozess vor den Amtsgerichten im Wesentlichen die selbe Rechtsstellung wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Insbesondere halten auch sie am Ende der Verhandlung ein Plädoyer und beantragen eine bestimmte Entscheidung bei dem Gericht.

Wer kann Amtsanwalt bzw. Amtsanwältin werden?

Zum Amtsanwaltsdienst kann zugelassen werden, wer die Prüfung für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn) bestanden hat, nach seiner Persönlichkeit und seinen bisherigen Leistungen für den Amtsanwaltsdienst besonders geeignet ist und grundsätzlich das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Schwerbehinderte liegt die Höchstaltersgrenze hingegen bei 40 Jahren.

Wie wird man Amtsanwalt bzw. Amtsanwältin?

Die Einführungszeit für den Amtsanwaltsdienst dauert 15 Monate. Sie gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten. Die fachtheoretische Ausbildung wird im Land Brandenburg und über einen Zeitraum von vier Monaten in der Justizausbildungsstätte Bad Münstereifel (Nordrhein-Westfalen) durchgeführt. Die berufliche Praxis wird direkt bei einer Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg erlernt. Schließlich endet die Ausbildung mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Wie bewirbt man sich um eine Stelle als Amtsanwalt bzw. Amtsanwältin?

Die Bewerbung ist an den

Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel

zu richten.

Aus Anlass dieser Bewerbung beurteilt dann die Leiterin/der Leiter der bisherigen Dienststelle die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberin/des Bewerbers. Im Ergebnis eines Auswahlverfahrens mit Eignungstest wird die Bewerberin/der Bewerber bei vorhandener Eignung zur Einführungszeit zugelassen.

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Foto: © Colourbox

Amtsanwältin/Amtsanwalt

Was sind die Aufgaben eines Amtsanwalts und einer Amtsanwältin?

Amtsanwälte und Amtsanwältinnen sind im Wesentlichen wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Strafsachen tätig. Sie leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Fällen geringerer Kriminalität, zum Beispiel bei kleineren Diebstählen, Straßenverkehrsdelikten oder illegalem Zigarettenhandel. In diesen Fällen erheben die Amtsanwälte und Amtsanwältinnen auch die Anklage vor den Amtsgerichten und vertreten diese vor dem Gericht. Sie haben im Prozess vor den Amtsgerichten im Wesentlichen die selbe Rechtsstellung wie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Insbesondere halten auch sie am Ende der Verhandlung ein Plädoyer und beantragen eine bestimmte Entscheidung bei dem Gericht.

Wer kann Amtsanwalt bzw. Amtsanwältin werden?

Zum Amtsanwaltsdienst kann zugelassen werden, wer die Prüfung für den gehobenen Justizdienst (Rechtspflegerlaufbahn) bestanden hat, nach seiner Persönlichkeit und seinen bisherigen Leistungen für den Amtsanwaltsdienst besonders geeignet ist und grundsätzlich das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Schwerbehinderte liegt die Höchstaltersgrenze hingegen bei 40 Jahren.

Wie wird man Amtsanwalt bzw. Amtsanwältin?

Die Einführungszeit für den Amtsanwaltsdienst dauert 15 Monate. Sie gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungszeiten. Die fachtheoretische Ausbildung wird im Land Brandenburg und über einen Zeitraum von vier Monaten in der Justizausbildungsstätte Bad Münstereifel (Nordrhein-Westfalen) durchgeführt. Die berufliche Praxis wird direkt bei einer Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg erlernt. Schließlich endet die Ausbildung mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Wie bewirbt man sich um eine Stelle als Amtsanwalt bzw. Amtsanwältin?

Die Bewerbung ist an den

Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel

zu richten.

Aus Anlass dieser Bewerbung beurteilt dann die Leiterin/der Leiter der bisherigen Dienststelle die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberin/des Bewerbers. Im Ergebnis eines Auswahlverfahrens mit Eignungstest wird die Bewerberin/der Bewerber bei vorhandener Eignung zur Einführungszeit zugelassen.