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Es wird Bewerbungen für die folgende Stelle entgegengesehen:

 

In den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg soll eine Richterin oder ein Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) eingestellt werden. Der Einsatz soll in der Verwaltungsgerichtsbarkeit am Dienstort Potsdam erfolgen. Es wird die Bereitschaft erwartet, auch in einer anderen Gerichtsbarkeit tätig zu sein.

 

Bewerberinnen und Bewerber sollten das Zweite Juristische Staatsexamen mit mindestens befriedigendem Ergebnis (acht Punkte) abgelegt haben.

 

Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im JMBl. für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen.

 

Da in diesem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 5 BbgRiG möglich.

 

Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2024 schriftlich oder per E-Mail an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, zu richten.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsichtnahme in ihre Personalakten durch die Mitglieder des Präsidialrates und des Richterwahlausschusses einverstanden sind.

 

Es wird Bewerbungen für die folgende Stelle entgegengesehen:

 

In den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg soll eine Richterin oder ein Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) eingestellt werden. Der Einsatz soll in der Verwaltungsgerichtsbarkeit am Dienstort Potsdam erfolgen. Es wird die Bereitschaft erwartet, auch in einer anderen Gerichtsbarkeit tätig zu sein.

 

Bewerberinnen und Bewerber sollten das Zweite Juristische Staatsexamen mit mindestens befriedigendem Ergebnis (acht Punkte) abgelegt haben.

 

Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im JMBl. für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen.

 

Da in diesem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 5 BbgRiG möglich.

 

Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2024 schriftlich oder per E-Mail an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, zu richten.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsichtnahme in ihre Personalakten durch die Mitglieder des Präsidialrates und des Richterwahlausschusses einverstanden sind.