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Suizid im Justizvollzug in Brandenburg an der Havel

- Erschienen am 03.06.2020

Ein 55-jähriger Untersuchungsgefangener, der auf der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel stationär untergebracht war, ist an die-sem Mittwoch, 3. Juni 2020, gegen 7.30 Uhr in seinem Einzelbettzimmer stranguliert aufgefunden worden. Trotz intensiver Wiederbelebungsbemühungen musste der Notarzt den Tod des Mannes um 7.50 Uhr feststellen. Die Polizei schließt Fremdverschulden aus.

Nach einem von ihm an seiner Ehefrau am 12. März 2020 verübten Gewaltdelikt unterlag der Gefangene seit Beginn seiner Inhaftierung wegen bestehender Suizid-gefahr besonderen Sicherungsmaßnahmen. Zudem befand er sich fortlaufend in psychiatrischer Behandlung. Auf der Grundlage der Behandlungsmaßnahmen und einer externen psychiatrischen Begutachtung, welche eine weitgehende Remission der depressiven Symptome feststellte und eine akute Suizidgefahr verneinte, wur-den die besonderen Sicherheitsmaßnahmen am 27. April 2020 aufgehoben.

Den Eindruck von Normalität vermittelte der Gefangene auch in dieser Woche. Er gab sich zukunftsorientiert, suchte das Gespräch mit dem Personal und am Pfingst-montag hatte er noch mit seiner Tochter, zu der er einen regen Kontakt pflegte, telefoniert.