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Justizministerin überreicht Ernennungsurkunde an Roland Wilkening

Nahtloser Übergang in der Position des „Chefanklägers“ gesichert

- Erschienen am 08.02.2024 - Pressemitteilung 2/2024
Bildzeile (v. l.): Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm, MDgt Roland Wilkening, Justizministerin Susanne Hoffmann ©MdJ

Justizministerin Susanne Hoffmann hat heute im Beisein des amtierenden Generalstaatsanwalts Dr. Andreas Behm dem Abteilungsleiter für Strafrecht, Justizvollzug und Soziale Dienste im Ministerium der Justiz, Ministerialdirigent Roland Wilkening, seine Ernennungsurkunde zum Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg ausgehändigt. Der aus Niedersachsen stammende Jurist tritt am 1. September 2024 die Nachfolge von Herrn Dr.  Behm an, der am 31. August 2024 aus Altersgründen regulär aus dem Justizdienst ausscheiden wird. Damit ist ein nahtloser Übergang in diesem wichtigen Amt gewährleistet. Das Kabinett hatte am 6. Februar 2024 einem entsprechenden Vorschlag der Justizministerin zugestimmt. Vorausgegangen war ein Bewerberauswahlverfahren nach den Grundsätzen der Bestenauslese gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes unter Beteiligung der Personalvertretung.

Generalstaatsanwalt Dr. Behm: „Ich freue mich, dass das Kabinett mit Herrn Wilkening einen hoch qualifizierten Nachfolger ausgewählt hat. Die vertrauensvolle fachliche Zusammenarbeit mit Herrn Wilkening in den letzten Jahren gibt mir Gewissheit, dass er den Kampf gegen die Kriminalität in alle ihren Erscheinungsformen mit hohem Engagement fortführen wird.

Justizministerin Hoffmann: „Herr Dr. Behm hat seit seiner Ernennung das Amt des Generalstaatsanwalts nachhaltig geprägt. Mit der Einrichtung der Zentralstelle für die Bekämpfung von Hasskriminalität hat er die Generalstaatsanwaltschaft als Leitinstitution bei der Verfolgung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und politisch motivierter Kriminalität etabliert. Herr Wilkening bietet mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner Integrität und Durchsetzungsstärke die Gewähr für eine allein der Rechtsstaatlichkeit und Objektivität verpflichtete Staatsanwaltschaft, die die freiheitlich demokratische Grundordnung auch in herausfordernden Zeiten erfolgreich verteidigen wird.“

Dem Generalstaatsanwalt obliegt die Aufsicht über die vier Staatsanwaltschaften des Landes. Insgesamt sind bei der Generalstaatsanwaltschaft und den Staatsanwaltschaften in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam ca. 760 Bedienstete tätig. Ministerialdirigent Roland Wilkening wird der fünfte Leiter der mit Wirkung vom 1. Dezember 1991 errichteten Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Der Generalstaatsanwalt ist seit 2009 durch Reform des öffentlichen Dienstrechts kein politischer Beamter mehr.

Zur Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 6. Februar 2024:

https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/detail.php?gsid=brandenburg_06.c.831832.de