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Mehr Sicherheit im Brandenburger Justizvollzug

Neues Sicherheitskonzept für die Justizvollzugsanstalten

- Erschienen am 10.08.2021

Wie bereits in der Vergangenheit auch öffentlich angekündigt, ist im Justizministerium ein neues Sicherheitskonzept für den Brandenburger Justizvollzug erarbeitet und seit letzter Woche nunmehr in Kraft gesetzt worden. Ziel ist es, die Sicherheitsarchitektur in den Justizvollzugsanstalten an aktuelle Herausforderungen anzupassen und mögliche Sicherheitsrisiken im Justizvollzug zu minimieren.

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl gefährlicher und gewaltbereiter Gefangener sollen die Einsatzgruppen, die aus Vollzugsbediensteten gebildet werden, welche in der Eingriffs- und Sicherheitstechnik, Kommunikation und Deeskalation besonders geschult sind, gestärkt werden. Ihre Anzahl in den Justizvollzugsanstalten soll erhöht und ihre Ausbildung intensiviert werden. Zudem soll die Ausrüstung der Einsatzgruppen durch die im Wesentlichen bereits realisierte Beschaffung neuer Körperschutzanzüge und Helme verbessert werden. Schließlich ist die Ausstattung der Mitglieder der Einsatzgruppen mit Hiebwaffen (sog. Einsatzstöcken) vorgesehen. Das Land Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem Bediensteten des Justizvollzuges keine Waffen zur Verfügung gestellt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Konzepts ist die Schaffung von Sicherheitsstationen für gefährliche und gewaltbereite Gefangene. Dabei handelt es sich um abgeschlossene Vollzugsbereiche, die besonders gesichert sind und in denen vorzugsweise Einsatzgruppenmitglieder ihren Dienst versehen.

Schließlich soll die Bekämpfung des Drogenkonsums und der illegalen Nutzung von Mobilfunkgeräten verstärkt werden. Zu diesem Zweck werden derzeit zwei Rauschgift- und Handyspürhunde bei der Brandenburger Polizei ausgebildet. Zudem soll in Kooperation mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz ein dort bereits erfolgreich erprobtes Detektionsgerät zum Erkennen psychoaktiver Substanzen angeschafft werden.

Sicherheit und Ordnung sind unabdingbar, damit der Justizvollzug sein Ziel erfüllen kann, Strafgefangene zu resozialisieren und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen“, so Justizministerin Hoffmann. „Neue gesellschaftliche Herausforderungen, wie etwa eine allgemein zunehmende Gewaltbereitschaft sowie das verstärkte Aufkommen synthetischer Drogen, wirken sich auch auf den Justizvollzug aus. Hier gilt es, Sicherheitsdefiziten vorzubeugen, so dass ein geordnetes Zusammenleben der Gefangenen untereinander in einem gewaltfreien Anstaltsklima sichergestellt wird.“

Zum Hintergrund:

Das Land Brandenburg verfügt über vier Justizvollzugsanstalten mit 1.503 Haftplätzen an sechs Standorten (JVA Brandenburg an der Havel, JVA Cottbus-Dissenchen, JVA Luckau-Duben mit der Außenstelle des offenen Vollzugs in Spremberg sowie die JVA Nord-Brandenburg mit den Teilanstalten Neuruppin-Wulkow und Wriezen). Die Justizvollzugsanstalten wurden in den letzten Jahren neu gebaut bzw. saniert.

Das Land Brandenburg ist das einzige Bundesland, das über keine Waffen im Justizvollzug verfügt. 2017 wurden Schusswaffen, 2018 auch Hiebwaffen abgeschafft. Die zu beschaffenden sog. Einsatzstöcke werden bereits im Justizvollzug anderer Bundesländer sowie in zahlreichen Landespolizeibehörden genutzt.