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Justizministerin Hoffmann intensiviert die Suizidprävention im brandenburgischen Justizvollzug

- Erschienen am 11.06.2020

 Das seit dem Amtsantritt der Ministerin im November 2019 vorangetriebene Suizidpräventionskonzept für den Justizvollzug soll auf verschiedenen Handlungsebenen ausgebaut werden. Mit einem umfangreichen Katalog von sicherheitstechnischen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Behandlungs- und Betreuungsangeboten will Justizministerin Susanne Hoffmann die Suizidgefahr im brandenburgischen Justizvollzug reduzieren.

Über die gesonderte Erfassung von Suizidrisikofaktoren mit Hilfe sogenannter Suizidscreenings soll die Einschätzung einer potentiellen Suizidgefährdung präzisiert werden. „Da anhand bestimmter Kriterien besonders gefährdete Personen sowie besonders kritische Haftzeiten weitgehend identifizierbar sind und die seit November 2019 erarbeitete Checkliste zur Abschätzung des Suizidrisikos noch einmal verfeinert wurde, hat sich die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Suizidprävention erhöht“, sagte die Justizministerin. „Im Rahmen des erweiterten Fortbildungskonzeptes sollen regelmäßige Schulungen in Suizidprävention nicht nur für den psychologischen Dienst, sondern künftig auch für den allgemeinen Vollzugsdienst durchgeführt werden.“

 Zeitnah sollen Krisentelefone, mit denen Ansprechpersonen – möglichst Seelsorger und Psychologen – rund um die Uhr persönlich Hilfe leisten können, zur Verfügung stehen. „Für suizidgefährdete Gefangene soll eine 24-Stunden-Notfall-Erreichbarkeit gewährleistet werden“, sagte Hoffmann.

 Ebenso wird für latent suizidgefährdete Personen im Einzelfall die rechtliche Möglichkeit der längerfristigen Beobachtung in kameraüberwachten Hafträumen zu prüfen sein, sofern nicht die Bereitschaft besteht, diese Schutzmaßnahme freiwillig anzunehmen.

 Als kritisch gelten vor allen Dingen die ersten Tage nach Beginn der Inhaftierung sowie die Phase während einer laufenden Hauptverhandlung und der Urteilsverkündung. Abhängig ist die Suizidgefahr auch von Art und Schwere der mutmaßlichen oder abgeurteilten Straftat.

 Die Suizidprävention im Justizvollzug wird maßgeblich von dem im Februar 2020 eingesetzten ersten Suizidpräventionsbeauftragten des Justizvollzugs des Landes Brandenburg verantwortet, einem erfahrenen Psychologen, der zuvor viele Jahre Leiter der Sozialtherapeutischen Abteilung des brandenburgischen Justizvollzugs war. Seine Aufgaben schließen folgende Felder ein: die Koordination der Umsetzung des Suizidpräventionskonzeptes sowie der Fortbildung zur Suizidprävention, die Auswertung der Suizidversuche und vollendeten Suizide sowie die Evaluation der Maßnahmen zur Suizidprävention in Zusammenarbeit mit dem kriminologischen Dienst.

 „Unsere Fürsorgepflicht gegenüber den Inhaftierten gebietet es, allen Selbsttötungsabsichten durch eine intensive fachkundige Betreuung und rechtsstaatsadäquate Sicherungsmaßnahmen entgegenzuwirken“, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann. „Wenn jemand allerdings fest entschlossen ist, sich das Leben zu nehmen, werden wir das nicht immer verhindern können. Doch diejenigen, die innerlich mit sich ringen, können wir mit noch größerer Sensibilität und Ansprechbarkeit vielleicht davor bewahren, dass sie in einem Augenblick der Verzweiflung diesen letzten Schritt tatsächlich gehen.“