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Corona-Fall auf Quarantänestation der JVA Nord-Brandenburg

- Erschienen am 12.05.2020

Bei einem auf der Quarantänestation der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg in Neuruppin-Wulkow seit Mittwoch, 6. Mai 2020, untergebrachten Untersuchungshäftling ist gestern Abend bei einer medizinischen Untersuchung eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt worden. Der Gefangene wurde umgehend zur weiteren Beobachtung auf die Isolierstation der JVA überführt. Dieser Bereich ist eine nochmals besonders geschützte Einrichtung mit Ganzkörperschutzkleidungspflicht.

Die vom Justizministerium für die Quarantänestationen des Justizvollzugs angewiesenen Präventionsmaßnahmen haben sind bewährt und – nach jetzigem Kenntnisstand – eine Ausbreitung des Virus in den Anstalten verhindert. Vorkehrungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos in den Vollzugsanstalten hat das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg bereits frühzeitig mit Erlass vom 20. März 2020 verfügt, drei Tage vor dem Lockdown in Deutschland.

Da eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger zu Beginn einer Inhaftierung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, werden nach dem Erlass des Ministeriums Neuaufnahmen wie Verdachtsfälle behandelt. Zur Minimierung des Infektionsrisikos erfolgt die Aufnahme neuer Gefangener deshalb in eigens eingerichteten Quarantänestationen. Mund-Nasen-Masken und Handschuhe gehören zur Standardausrüstung der auf der Quarantänestation tätigen Bediensteten. Die Quarantänestationen sind zudem räumlich und organisatorisch vom Normalvollzug getrennt. Eine Verlegung in den Haftbereich erfolgt erst, wenn nach 14 Tagen der Unterbringung keine Symptome aufgetreten sind.

Bei einem Auftreten von Corona-Symptomen oder im Verdachtsfall veranlasst die Anstalt die Testung des Gefangenen. Nach einem positiven Testergebnis wird der Infizierte auf die Isolierstation der jeweiligen Anstalt verlegt und medizinisch betreut.

Bei sich steigernder Symptomatik, die jedoch noch keiner Intensivmedizinischen Behandlung bedarf, kommt eine Unterbringung in der Krankenstation der JVA Brandenburg an der Havel in Betracht. Wird darüber hinaus eine intensivmedizinische Versorgung erforderlich, erfolgt die Behandlung des Corona-Erkrankten – unter Bewachung – in einem Krankenhaus.

Vor dem aktuellen Fall in der JVA Nord-Brandenburg sind landesweit insgesamt acht Gefangene auf Covid-19 getestet wurden – stets mit negativem Ergebnis.