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Brandenburger Justiz weiter auf Konsolidierungskurs

Richterwahlausschuss wählt erstmals Staatsanwälte zu Vorsitzenden Richtern

- Erschienen am 17.02.2021

Der Richterwahlausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung mit den Personalien von 21 Richterinnen und Richtern befasst und weitere wichtige Entscheidungen zur Zukunftssicherung der Brandenburger Justiz getroffen.

Dabei wurde die ordentliche Gerichtsbarkeit durch die Wahl von sieben und die Staatsanwaltschaft durch die Wahl von vier jungen Juristinnen und Juristen zu Proberichterinnen und Proberichter gestärkt.

„Ich freue mich, dass heute weitere qualifizierte Nachwuchskräfte für die Brandenburger Justiz gewonnen werden konnten“, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann, die die Sitzung des Richterwahlausschusses leitete. „Die Konsolidierung der Personalsituation in der Justiz hat für uns oberste Priorität.“

Zudem wurden in der Sitzung Beförderungsposten für verschiedene Gerichtsbarkeiten behandelt. Die bedeutendste hierbei ist die Wahl einer Richterin am Sozialgericht zur Präsidentin des Sozialgerichts Frankfurt (Oder).

Eine Premiere fand schließlich bei der Wahl von zwei Vorsitzenden Richtern am Landgericht statt. Zum ersten Mal wählte der Richterwahlausschuss in Brandenburg zwei Staatsanwälte zu Vorsitzenden Richtern am Landgericht. 

„Ich begrüße es außerordentlich, dass zwei erfahrene Staatsanwälte zu Vorsitzenden Richtern am Landgericht in Frankfurt (Oder) gewählt worden sind, um die hochbelasteten Strafkammern zu verstärken. Es ist ein Anliegen meiner Amtszeit, die Flexibilität von Richtern und Staatsanwälten und die Durchlässigkeit der Laufbahnen zu fördern“, so die Ministerin. „Ein solcher Wechsel der Aufgaben und der Perspektive fördert das Verständnis für die jeweils andere Seite und erweitert den eigenen Erfahrungshorizont.“