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Die Brandenburger Justiz bleibt funktionsfähig

- Erschienen am 19.03.2020

Das öffentliche Leben erfährt gegenwärtig erhebliche Einschränkungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus. Seit gestern gilt im Land Brandenburg die am 17. März 2020 von der Regierung beschlossene SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Gerade in dieser besonderen Lage ist es wichtig, dass die Justiz des Landes als zentrale Säule des Rechtsstaats mit allen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften arbeitsfähig und für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger erreichbar bleibt. Justizministerin Susanne Hoffmann: „Die Justiz sieht sich in besonderer Verantwortung, ihre Aufgaben auch in Krisenzeiten weiterhin zu erfüllen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und ihre Sicherheit zu schützen.“ Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften sind grundsätzlich weiterhin für die Verfahrensbeteiligten ansprechbar. Es wird jedoch unvermeidbare Einschränkungen aufgrund des für die Mitarbeiter und Besucher der Gerichte bestehenden Infektionsrisikos geben.

Durch die jeweiligen Behördenleitungen werden in eigener Verantwortung die vor Ort möglichen und geeigneten Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos getroffen. Ziel ist es, den Zugang zu den Gebäuden unter Wahrung der erforderlichen Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger werden angesichts der aktuellen Lage gebeten, eventuell geänderte Öffnungszeiten zu beachten und auch zum eigenen Schutz, nicht eilbedürftige Angelegenheiten möglichst auf einen späteren Termin zu verschieben.

Besuchern und Antragstellern wird empfohlen, von persönlichen Vorsprachen nach Möglichkeit abzusehen und die Gerichte oder Staatsanwaltschaften nur in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen. In Zweifelsfällen soll vorher telefonisch abgeklärt werden, ob eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Anträge sollten soweit möglich per Telefax oder auf schriftlichem Weg gestellt und vorgebracht werden. Hierfür sollen die Bürgerinnen und Bürger auf die von den jeweiligen Gerichten auf ihrer Homepage angebotenen Online-Formulare zurückgreifen, soweit diese vorhanden sind.

Über die Terminierung von Gerichtsverhandlungen, auch Absagen und Verlegungen von Terminen, entscheiden die zuständigen Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit. Hierbei werden sie in eigener Verantwortung die Bedeutung der jeweiligen Rechtssache sowie die abzuwägenden Rechtsgüter im Einzelfall berücksichtigen. Im Rahmen der richterlichen Sitzungsgewalt können geeignete organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

Der Fortbildungsbetrieb der Justizakademie in Königs Wusterhausen und der Deutschen Richterakademie in Wustrau ist vorerst abgesagt worden. Die Klausurkampagne zum zweiten juristischen Staatsexamen wird unter Regie des Gemeinsamen Justizprüfungsamts (GJPA) der Länder Berlin und Brandenburg noch bis zum Ende dieser Woche abgeschlossen.