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Suizid in der JVA Cottbus-Dissenchen

- Erschienen am 22.08.2024 - Presemitteilung 12/2024

Ein 31-jähriger Untersuchungsgefangener, der sich aufgrund eines Europäischen Haftbefehls vom 1. August 2024 sowie einer Festhalteanordnung des Amtsgerichts Königs-Wusterhausen vom 2. August 2024 wegen des Verdachts eines Totschlagdelikts zum Zwecke der Auslieferung nach Österreich in Auslieferungshaft in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen befand, hat sich am 21. August 2024 das Leben genommen. Er wurde stranguliert in seinem Haftraum aufgefunden. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach gegenwärtigen Erkenntnissen nicht vor.

Gegen den Betroffenen zuvor wegen Suizidalität angeordnete Sicherungsmaßnahmen waren aufgrund der Einschätzung der ihn behandelnden Psychologen schrittweise aufgehoben worden, nachdem der Gefangene keine psychischen Auffälligkeiten mehr zeigte.

Das Ministerium der Justiz hat Maßnahmen zur Überprüfung der Umstände des Suizids eingeleitet. Insbesondere wurde, wie bei Suiziden üblich, der Suizidpräventionsbeauftragte des Justizvollzugs des Landes Brandenburg eingeschaltet.