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Brandenburger Justiz nimmt bundesweite Vorreiterrolle im Kampf gegen schwere Umweltkriminalität ein

- Erschienen am 28.06.2020

Die Verfolgung besonders gravierender Umweltstraftaten liegt in Brandenburg künftig in den Händen einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Die Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg, Susanne Hoffmann, hat entschieden, die Zuständigkeit der für die Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft Potsdam um den Bereich der schweren Umweltkriminalität zu erweitern. Die „Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität“ soll am 15. Juli 2020 errichtet werden.


Im Sinne einer besonders wirkungsvollen Bekämpfung von Straftaten gegen die Umwelt wird die Schwerpunktstaatsanwaltschaft landesweit zuständig sein für besonders komplexe und umfangreiche Verfahren der Umweltkriminalität. Das können schwerwiegende Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder das Tierschutzgesetz ebenso sein wie Verfahren wegen großangelegter illegaler Abfallentsorgung.


Als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Land Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft Potsdam bereits langjährige Erfahrung mit komplexen Ermittlungen gesammelt, die oftmals die Auswertung erheblicher Mengen an Firmenunterlagen und die Zusammenarbeit mit internatio-nalen Stellen einschließen. Diese Erfahrungen können nun nutzbar gemacht werden, um Umweltkriminalität in Brandenburg noch wirksamer zu bekämpfen.

Justizministerin Hoffmann: „Mit der Errichtung einer landesweit zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Umweltkriminalität nimmt die Brandenburger
Justiz bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die Entscheidung unterstreicht die besondere Bedeutung, die der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch mit
den Mitteln des Strafrechts für die Landesregierung hat.“ Neben der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Umweltkriminalität in Potsdam gibt es im Land Brandenburg drei weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit jeweils landesweiter Ermittlungsbefugnis: die im März 1994 errichtete Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Frankfurt (Oder), die zum 1. Januar 2001 gegründete Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität in Neuruppin sowie die zeitgleich errichtete Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Computer- und Datennetzkriminalität in Cottbus, welche zugleich die Aufgaben der Zentralstelle des Landes Brandenburg zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften wahrnimmt.