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Justizministerin ernennt Leitende Oberstaatsanwältin und Präsidentin des Sozialgerichts Frankfurt (Oder)

Kerstin Langen und Maike Nürnberger in ihre neuen Ämter eingeführt

- Erschienen am 29.03.2021

Justizministerin Susanne Hoffmann hat zwei weitere Spitzenämter der Brandenburger Justiz mit hochqualifizierten Frauen besetzt.

Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) Kerstin Langen erhielt von der Ministerin heute ihre Ernennungsurkunde zur Leitenden Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Cottbus. Sie wird ihr Amt am 1. April 2021 antreten.

Frau Langen ist eine hochqualifizierte Juristin und Staatsanwältin. Insbesondere während ihrer Tätigkeit als Oberstaatsanwältin und ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat sie ihre Führungsqualitäten unter Beweis gestellt. Bereits während einer längeren Vakanz der Behördenleitungsstelle hat sie die Führungsaufgaben eigenverantwortlich wahrgenommen und sich dabei bewährt. Vor diesem Hintergrund ist sie eine exzellente Besetzung für die Staatsanwaltschaft Cottbus“, so die Ministerin.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Augsburg und dem Referendariat in Nordrhein-Westfalen trat Frau Langen am 1. April 1992 in den staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes Brandenburg ein und wurde der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zugewiesen. 1995 wurde sie dort zur Staatsanwältin ernannt. Nach Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wurde Frau Langen mit Wirkung vom 1. August 2000 zur Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ernannt. Mit Wirkung vom 1. März 2004 wurde sie zur Oberstaatsanwältin - als die ständige Vertreterin eines Leitenden Oberstaatsanwalts - bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ernannt und war seither in diesem Amt tätig.

Auch die bisherige weitere aufsichtführende Richterin bei dem Sozialgericht Cottbus Maike Nürnberger erhielt ihre Ernennungsurkunde für das Amt der Präsidentin des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) von der Ministerin überreicht. Mit Maike Nürnberger leitet erstmals seit Errichtung der Sozialgerichtsbarkeit im Land Brandenburg eine Frau ein Sozialgericht.

Justizministerin Hoffmann: „Frau Nürnberger ist eine bemerkenswerte Richterpersönlichkeit, die sich mit ihren herausragenden Leistungen stets bewährt hat. Nicht zuletzt aufgrund ihrer umfangreichen Führungs- und Verwaltungserfahrung ist sie daher hervorragend für das Amt der Präsidentin des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) geeignet.“

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und dem Referendariat in Rheinland-Pfalz trat sie 1999 in den richterlichen Dienst des Freistaates Sachsen ein und wurde im Jahr 2002 zur Richterin am Verwaltungsgericht ernannt. Nach einer Abordnung an die Landesvertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin erfolgte zum September 2004 ihre Versetzung in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg. Es folgten Tätigkeiten bei den Sozialgerichten Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg. Seit August 2018 ist Frau Nürnberger als weitere aufsichtführende Richterin bei dem Sozialgericht Cottbus tätig und nahm im Rahmen einer weiteren Abordnung an das Ministerium der Justiz im Jahr 2020 die Funktion einer Referatsleiterin wahr.