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Suizid in der JVA Cottbus-Dissenchen

- Erschienen am 31.05.2020

Ein 42-jähriger Untersuchungsgefangener der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist am Samstagabend, 30. Mai 2020, in seinem Einzelhaftraum stranguliert aufgefunden worden. Reanimationsversuche, die durch Vollzugsbedienstete sogleich eingeleitet und durch den wenig später eintreffenden Notarzt fortgesetzt wurden, blieben erfolglos. Der Polizei liegen nach gegenwärtigen Erkenntnissen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vor.

Der Gefangene, gegen den ein Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung sowie der Körperverletzung vorlag, war der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen am Mittwoch, 28. Mai 2020, um 17.30 Uhr zugeführt worden. In dem haftrichterlichen Ersuchen um Aufnahme zum Vollzug war die Frage nach Gründen für die Annahme der Gefahr der Selbsttötung oder  Selbstverletzung explizit verneint worden. Dennoch wurde der Gefangene in der JVA Cottbus-Dissenchen sicherheitshalber – auch weil bei Erstinhaftierten und bei Verdacht einer Sexualstraftat ein potentielles Suizidrisiko grundsätzlich stets bedacht wird – in einem kameraüberwachten Haftraum untergebracht. Da sich auch aus dem persönlichen Gespräch des Gefangenen mit einem Anstaltspsychologen am Folgetag kein Hinweis auf eine Suizidgefahr ergab, wurde der Gefangene auf Empfehlung des erfahrenen Anstaltspsychologen am Freitag, 29. Mai 2020, um 13.15 Uhr in einen regulären Einzelhaftraum der JVA verlegt.

Die am Sonnabend ausgereichten Mahlzeiten nahm der Gefangene persönlich entgegen. Er erkundigte sich zudem nach Taschengeldanträgen, die ein Bediensteter anschließend  gemeinsam mit ihm ausfüllte. Bei der allabendlichen Bestandskontrolle durch Justizvollzugsbedienstete wurde der Untersuchungsgefangene am Sonnabend gegen 18 Uhr leblos in seinem

Haftraum entdeckt.