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Schlichtungsstellen

Zwei Hände, die sich die Hand geben
Foto: © pixabay.com

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht.

In bestimmten Rechtsstreitigkeiten, die vor die Amtsgerichte gehören, ist die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in Brandenburg zwingend vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder bei Beleidigungen der Fall. Erst wenn der Versuch der Schlichtung scheitert, kann das Gericht angerufen werden. Die Klage kann dann unter Vorlage einer Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung eingereicht werden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Sie sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen und den Täter-Opfer-Ausgleich. Eine Schiedsverhandlung erfolgt mündlich und nicht öffentlich. Grundsätzlich erörtert die Schiedsperson mit den Parteien die Streitsache und deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts. Das Schiedsverfahren und das Verhalten der Schiedsperson ist gemäß § 14 SchG darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Es gibt keinen Schiedsspruch oder eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Schiedsperson. Die Schiedsperson kann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten und ist bei der Formulierung des Vergleichs behilflich, damit der Vergleich auch als Titel vollstreckbar ist.

Nähere Informationen zu Brandenburger Schiedsstellen in Städten und Gemeinden finden Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.. Dort steht auch eine Datenbank für die Suche von Schiedspersonen zur Verfügung. Eine Liste der von dem Ministerium der Justiz anerkannten Gütestellen finden Sie hier. Eine Zusammenstellung von Links zu sonstigen Gütestellen finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung finden Sie hier.

Zwei Hände, die sich die Hand geben
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Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht.

In bestimmten Rechtsstreitigkeiten, die vor die Amtsgerichte gehören, ist die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in Brandenburg zwingend vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder bei Beleidigungen der Fall. Erst wenn der Versuch der Schlichtung scheitert, kann das Gericht angerufen werden. Die Klage kann dann unter Vorlage einer Bescheinigung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung eingereicht werden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Sie sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen und den Täter-Opfer-Ausgleich. Eine Schiedsverhandlung erfolgt mündlich und nicht öffentlich. Grundsätzlich erörtert die Schiedsperson mit den Parteien die Streitsache und deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts. Das Schiedsverfahren und das Verhalten der Schiedsperson ist gemäß § 14 SchG darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleichs beizulegen. Es gibt keinen Schiedsspruch oder eine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch die Schiedsperson. Die Schiedsperson kann einen Vergleichsvorschlag unterbreiten und ist bei der Formulierung des Vergleichs behilflich, damit der Vergleich auch als Titel vollstreckbar ist.

Nähere Informationen zu Brandenburger Schiedsstellen in Städten und Gemeinden finden Sie beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.. Dort steht auch eine Datenbank für die Suche von Schiedspersonen zur Verfügung. Eine Liste der von dem Ministerium der Justiz anerkannten Gütestellen finden Sie hier. Eine Zusammenstellung von Links zu sonstigen Gütestellen finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung finden Sie hier.