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KESY: Bundesrat für eine Überprüfung des Gesetzentwurfes

Ergänzung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung um die Einsatzmöglichkeit von KESY im Aufzeichnungsmodus soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden

- Erschienen am 05.03.2021

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden soll, ob der gegenwärtige Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung um die Möglichkeit des Einsatzes automatisierter Kennzeichenlesesysteme (KESY) im Aufzeichnungsmodus ergänzt werden kann.

Für eine entsprechende Ergänzung des Gesetzentwurfes hatte sich das Justizressort des Landes Brandenburg im Vorfeld eingesetzt und einen eigenen Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht, dem die Mehrheit der Länder im Innen- und Rechtsausschuss gefolgt ist. Hilfsweise erfolgte zugleich eine Zustimmung zu einem auf eine entsprechende Gesetzesergänzung gerichteten Prüfauftrag.

Dieser Prüfauftrag hat nunmehr auch im Bundesrat eine Mehrheit erhalten.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Ich befürworte den Beschluss des Bundesrates ausdrücklich. Insbesondere bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität ist der Einsatz von KESY im Aufzeichnungsmodus ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument, das etwa in komplexen Bandenverfahren eine ansonsten oftmals aussichtslose Aufklärung von Täterstrukturen und Ermittlung von Tatverdächtigen ermöglicht. Es gilt, Rechtssicherheit zu schaffen und den Ermittlungsbehörden die Nutzung dieses Instruments zu sichern. Ich habe nunmehr die Hoffnung, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung um eine entsprechende Regelung ergänzt wird. Wir haben dazu einen möglichen Regelungsvorschlag unterbreitet.“

Zum Hintergrund:

Die Befugnis zum Einsatz von KESY zu Ermittlungszwecken ist in der Strafprozessordnung (StPO) bisher nicht ausdrücklich geregelt. Dies hat zu Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit dieses Ermittlungsinstruments geführt.

Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften sieht die Nutzung von KESY lediglich zu Fahndungszwecken vor. Im Fahndungsmodus prüft das System jedoch lediglich, ob das erfasste Kennzeichen im Fahndungssystem vorhanden ist.

Das Justizressort des Landes Brandenburg hatte einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, durch den der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften um den Einsatz von KESY im Aufzeichnungsmodus ergänzt wird. Der Antrag erhielt sowohl im Rechts- als auch im Innenausschuss des Bundesrates eine Mehrheit, wurde vom Plenum aber nicht angenommen. Hingegen erhielt ein mit derselben Zielrichtung eingereichter Prüfantrag eines anderen Bundeslandes heute im Bundesrat die Zustimmung der Mehrheit der Bundesländer.   

In einem nächsten Schritt wird sich die Bundesregierung im Rahmen einer Gegenäußerung mit der Prüfbitte des Bundesrates befassen, bevor sie den Gesetzentwurf anschließend, ergänzt um die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung, dem Deutschen Bundestag zuleitet (Artikel 76 Grundgesetz). Nach einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages wird das Gesetz erneut im Bundesrat behandelt werden (Artikel 77 Grundgesetz).