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Brandenburger Initiative zu KESY nimmt erste Hürde im Bundesrat

Rechts- und Innenausschuss stimmen Änderungsantrag des Landes Brandenburg zum Einsatz von KESY im Aufzeichnungsmodus zu

- Erschienen am 19.02.2021

Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat einen durch das Land Brandenburg eingebrachten Antrag angenommen, durch den der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften um den Einsatz automatisierter Kennzeichenlesesysteme (KESY) im Aufzeichnungsmodus erweitert wird. Auch der Innenausschuss des Bundesrates hat dem Antrag zugestimmt.

Die Befugnis zum Einsatz von KESY zu Ermittlungszwecken ist in der Strafprozessordnung (StPO) bisher nicht ausdrücklich geregelt. Dies hat in der Vergangenheit zu Unsicherheiten über den zulässigen Umfang und die Grenzen dieses Ermittlungsinstruments geführt.

Die Justizminister der Bundesländer haben sich im Rahmen ihrer 90. Konferenz im Juni 2019 für eine gesetzliche Regelung zum Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen in Strafverfahren ausgesprochen.

Der durch die Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften sieht die Nutzung von KESY lediglich zu Fahndungszwecken vor. Im Fahndungsmodus prüft das System jedoch lediglich, ob das erfasste Kennzeichen im Fahndungssystem vorhanden ist. Liegt kein Treffer vor, wird die Aufzeichnung sofort gelöscht.

Die Änderung ermöglicht es Ermittlungsbehörden, Kfz-Kennzeichen zur Verfolgung schwerer Straftaten aufzuzeichnen und nachträglich abzugleichen. Er schafft damit die Möglichkeit einer Datenauswertung über einen begrenzten Zeitraum. Gerade in komplexen Bandenverfahren trägt dies zu der ansonsten vielfach aussichtslosen oder wesentlich erschwerten Erforschung des Sachverhalts bei. Es können etwa bei Serienstraftaten die erhobenen Fahrzeugkennzeichen mit Tatorten und -zeiten in Beziehung gesetzt oder bei organisierten Kraftfahrzeugdiebstählen sogenannte „Pilotfahrzeuge“ ermittelt werden. Auf diese Weise können Ansätze für weitere Ermittlungen zu Bandenstrukturen gewonnen werden.

Justizministerin Susanne Hoffmann: „Ich freue mich, dass unser Änderungsantrag sowohl im Rechts- als auch im Innenausschuss des Bundesrates erfolgreich war. Durch ihn wird eine wichtige Regelungslücke im Gesetzesentwurf der Bundesregierung geschlossen. Der Einsatz von KESY im Aufzeichnungsmodus stellt ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument zur effektiven Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der grenzüberschreitenden Bandenkriminalität dar.“ 

Zum Hintergrund:

Nachdem der Änderungsantrag in Rechts- und Innenausschuss des Bundesrates eine Mehrheit erhalten hat, wird sich nunmehr der Bundesrat damit befassen. Dies ist für Freitag, den 5. März 2021, vorgesehen.